Darf ein Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn er Krankengeld erhält?
Der bloße Bezug von Krankengeld (also eine länger andauernde krankheitsbedingte Abwesenheit) ist für sich allein kein ausreichender Grund, um einen Arbeitnehmer direkt zu kündigen; vielmehr unterliegt die Frage in Deutschland sehr strengen gesetzlichen Voraussetzungen:
1. Kündigungsschutz während der Krankheit
Es gibt kein „absolutes Verbot“, das dem Arbeitgeber generell untersagt, einen Arbeitnehmer während einer Krankheitsphase oder während des Bezugs von Krankengeld zu kündigen.
Aber: Eine Kündigung wegen Krankheit gilt als „sehr sensibel“ und unterliegt einer besonders strengen gerichtlichen Kontrolle (gemäß § 1 Kündigungsschutzgesetz – KSchG).
Das Arbeitsgericht sieht das bloße Fernbleiben von der Arbeit oder den Bezug von Krankengeld grundsätzlich nicht als ausreichenden Kündigungsgrund an.
2. Wann ist eine Kündigung zulässig? (Krankheitsbedingte Kündigung)
Sie ist nur zulässig, wenn:
die Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit über einen sehr langen Zeitraum andauert (z. B. mehrere Monate oder Jahre),
nach einer klaren medizinischen Einschätzung eine Rückkehr in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist,
die andauernde Abwesenheit dem Betrieb erhebliche Nachteile zufügt (z. B. massive Störungen im Arbeitsablauf, hohe Kosten für Vertretung, organisatorische Mehrbelastungen …),
der Arbeitgeber alle milderen Mittel ausgeschöpft hat (Versetzung in eine andere Abteilung, Teilzeitlösung, berufliche oder medizinische Rehabilitation usw.).
3. Selbst in diesem Fall gilt:
Der Arbeitgeber muss alle oben genannten Voraussetzungen im Streitfall vor Gericht detailliert darlegen und beweisen.
Er muss – sofern vorhanden – den Betriebsrat (Betriebsrat) anhören und sämtliche gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.
Der Arbeitnehmer hat das Recht, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.
4. Praktische Zusammenfassung:
Der bloße Bezug von Krankengeld bedeutet keinesfalls eine automatische oder rechtlich „selbstverständliche“ Kündigung.
Eine Kündigung ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen und unter strengen rechtlichen Bedingungen möglich.
In vielen Fällen entscheiden die Gerichte zugunsten der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber die genannten Voraussetzungen nicht vollständig eingehalten hat.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie während des Bezugs von Krankengeld eine Kündigung (Kündigung) erhalten,
wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an Ihre Gewerkschaft,
erheben Sie innerhalb von drei Wochen Klage (Klage) gegen die Kündigung.
Fazit:
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht allein deshalb entlassen, weil er Krankengeld bezieht oder länger krank ist, es sei denn, die strengen gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt und werden vom Gericht bestätigt.
In den meisten Fällen ist der Arbeitnehmer durch das deutsche Arbeitsrecht sehr gut geschützt.
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