Hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer während der Krankheitszeit zu kontaktieren?
Vom Grundsatz her:
Dem Arbeitgeber ist es grundsätzlich erlaubt, den Arbeitnehmer während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zu kontaktieren – aber nur in engen Grenzen, die das Recht des Arbeitnehmers auf Ruhe, Genesung und gesundheitliche Privatsphäre respektieren.
Detaillierte Einzelheiten:
Wann ist eine Kontaktaufnahme zulässig?
Nur in betrieblich dringenden Ausnahmefällen (dringende betriebliche Gründe), zum Beispiel:
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Wenn es eine dringende Rückfrage gibt, die weder verschoben noch von anderen beantwortet werden kann.
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Bei Sachverhalten, die Sicherheitsaufgaben, Datenschutz / Informationssicherheit oder Vorgänge betreffen, die andere Kolleg:innen nicht lösen können.
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Auch dann sollte der Kontakt kurz, nicht wiederkehrend und auf einen wirklich notwendigen und sachlichen Anlass beschränkt bleiben.
Was darf der Arbeitgeber nicht tun?
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Den Mitarbeiter mit täglichen Anrufen oder Messages bedrängen, unter Druck setzen, früher zurückzukehren oder im Homeoffice zu arbeiten.
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Nach Einzelheiten der Krankheit oder der Diagnose fragen – deine gesundheitlichen Daten sind privat.
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Verlangen, dass der Mitarbeiter während der Krankheit regulär arbeitet, es sei denn, der behandelnde Arzt hat dies ausdrücklich erlaubt.
Recht des Arbeitnehmers, den Kontakt abzulehnen:
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Wenn die Kontaktaufnahme nicht notwendig ist oder Stress verursacht und deine Genesung behindert, hast du das Recht, nicht zu reagieren oder höflich darum zu bitten, das Thema auf die Zeit nach deiner Rückkehr zu verschieben.
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Du kannst außerdem deinen Arzt, deine Gewerkschaft oder den Betriebsrat informieren, wenn du dich durch wiederholte Kontaktversuche unter Druck gesetzt fühlst.
Was kannst du praktisch tun, wenn du während der Krankheit kontaktiert wirst?
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Erkläre kurz, dass du aktuell in ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit bist, dass der Arzt dir Ruhe verordnet hat und dass du dich nach deiner Rückkehr um alle offenen oder dringenden Punkte kümmern wirst.
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Notiere dir Datum, Uhrzeit und Anlass des Kontakts, insbesondere wenn du den Eindruck hast, dass dieser häufig oder grenzüberschreitend ist.
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Du bist nicht verpflichtet, sofort zu reagieren – außer in echten Notfällen. Der Arbeitgeber darf dich nicht sanktionieren oder unter Druck setzen, damit du während der Krankheit permanent erreichbar bist.
Fazit:
Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer während der Krankheit nur in notwendigen und außergewöhnlichen Fällen kontaktieren, und selbst dann nur mit größtmöglichem Respekt vor dessen Recht auf Genesung und Privatsphäre.
Er darf dich nicht belästigen, nicht unter Druck setzen und keine Gesundheitsfragen stellen; der Kontakt muss auf wirklich dringende, betriebliche Punkte beschränkt bleiben.
Du hast jederzeit das Recht, um Verschiebung des Gesprächs bis nach Ende der Krankheit zu bitten, wenn du den Kontakt als belastend oder unnötig empfindest.
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