Muss ich den Ausgleich für Überstunden als freie Tage nehmen, oder kann ich verlangen, dass sie mit dem Gehalt ausgezahlt werden?

Die Frage, in welcher Form Überstunden ausgeglichen werden (Freizeit oder Geld), hängt im Grundsatz davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag oder in den einschlägigen Arbeitsvereinbarungen geregelt ist:

  • Steht im Vertrag oder im Tarifvertrag, dass Freizeitausgleich als einzige Form des Ausgleichs für Überstunden vorgesehen ist, musst du diese Überstunden grundsätzlich durch freie Tage ausgleichen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, stattdessen eine Barauszahlung vorzunehmen.

  • Steht im Vertrag oder in der Vereinbarung ausdrücklich eine Auszahlung (Auszahlung) von Überstunden, kannst du verlangen, dass dir die geleisteten Überstunden entsprechend der vereinbarten Vergütung zum Lohn hinzugerechnet werden.

  • Schweigt der Vertrag und regelt die Art des Ausgleichs für Überstunden nicht, hast du nach § 612 BGB („Übliche Vergütung“) einen Anspruch auf Geldzahlung für jede geleistete Überstunde, weil grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass eine gegen Entgelt erbrachte Arbeitsleistung durch Bezahlung und nicht automatisch durch Freizeit abgegolten wird.

Wichtige Punkte

  • Prüfe die Regelungen in deinem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung und/oder dem anwendbaren Tarifvertrag, um genau zu wissen, was zur Überstundenvergütung festgelegt ist.

  • Kommt es zum Streit, kannst du dich an deine Gewerkschaft (Gewerkschaft) wenden oder einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.

Fazit

  • Vertrag schreibt Freizeitausgleich vor ⇒ Überstunden sind durch freie Tage auszugleichen.

  • Vertrag schreibt Auszahlung vor ⇒ Du kannst die Barauszahlung der Überstunden verlangen.

  • Kein ausdrücklicher Passus ⇒ Dir steht automatisch eine Geldzahlung nach § 612 BGB zu.


  • Das Autor:innen- und Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, durch intensive Recherche und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht abschließend gesichert sein. Daher sollten die Informationen in diesem Artikel als erste Orientierung verstanden werden; für verbindliche und aktuelle Auskünfte wende dich bitte stets an die zuständigen Behörden oder Fachstellen.


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