Wenn der Arbeitgeber Ihre Kündigung ablehnt – was können Sie tun?

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-22 Blog-Kategorie: die Arbeit

Kann der Arbeitgeber eine Kündigung (meine Eigenkündigung bzw. meinen Wunsch, den Vertrag zu beenden) ablehnen?

Nein, der Arbeitgeber hat rechtlich nicht das Recht, eine von dir ausgesprochene Kündigung abzulehnen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt.
Sobald der Arbeitgeber deine Kündigung schriftlich und innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist (Kündigungsfrist) erhält, gilt der Vertrag zum angegebenen Zeitpunkt als beendet – ganz gleich, ob er zustimmt oder nicht.

Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber die Kündigung „ablehnt“?

Stelle sicher, dass deine Kündigung formal korrekt ist:

  • Sie muss schriftlich erfolgen (ein schriftlicher Brief auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift, nicht per E-Mail und nicht mündlich).

  • Sie sollte ein klares Datum für den letzten Arbeitstag enthalten oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Termin“ (zum frühestmöglichen Zeitpunkt gemäß Kündigungsfrist).

  • Sie sollte persönlich übergeben werden (mit Empfangsbestätigung) oder per Einschreiben mit Rückschein (Einschreiben mit Rückschein) versandt werden.

Beweise aufbewahren:

  • Bewahre eine Kopie der Kündigung und die Empfangsbestätigung des Unternehmens oder den Posteinlieferungsbeleg gut auf.

  • Wenn die Annahme verweigert wird, sende die Kündigung per Einschreiben oder übergib sie in Anwesenheit eines Zeugen.

Nach dem Zugang ist die Zustimmung des Arbeitgebers rechtlich ohne Bedeutung:

  • Die Kündigung durch den Arbeitnehmer ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und erfordert weder Zustimmung noch Unterschrift des Arbeitgebers.

  • Der Arbeitgeber kann eine formwirksame Kündigung nicht wirksam „ablehnen“ oder dich daran hindern, das Arbeitsverhältnis zu beenden, wenn du die Vorgaben (Form, Kündigungsfrist) einhältst.

Wenn der Druck oder die Drohungen anhalten:

  • Dokumentiere alle Korrespondenzen und Gespräche sorgfältig.

  • Du kannst den Betriebsrat (Betriebsrat), eine Gewerkschaft (Gewerkschaft) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten, wenn du unter Druck gesetzt oder sanktioniert wirst.

  • In seltenen Fällen kann man sich an das Arbeitsgericht (Arbeitsgericht) wenden, um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststellen zu lassen.

Beispielsatz, mit dem du antworten kannst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit weise ich darauf hin, dass meine Kündigung vom [Datum] gemäß § 622 BGB und meines Arbeitsvertrages wirksam ist. Eine Zustimmung Ihrerseits ist hierfür nicht erforderlich.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich das Beendigungsdatum meines Arbeitsverhältnisses.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Fazit:

Die Kündigung durch den Arbeitnehmer ist ein gesetzlich verankertes Recht, das der Arbeitgeber bei korrekter Durchführung nicht ablehnen kann.

Zögere nicht, dein Arbeitsverhältnis innerhalb der Kündigungsfrist zu beenden, und bewahre alle Nachweise gut auf.

Wenn du unter Druck gesetzt oder hingehalten wirst, wende dich an eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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