Darfst du während der Krankschreibung von deinem Hauptjob in einem Minijob arbeiten?
Grundsätzlich darfst du während einer Krankheit von deinem Hauptarbeitsverhältnis nicht in einem Minijob oder einer anderen Beschäftigung arbeiten, außer in sehr seltenen, eng begrenzten Ausnahmefällen.
Rechtlicher Hintergrund und Risiken:
Zweck der Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung):
Das Gesetz gewährt dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung), damit du dich erholst und deine Arbeitsfähigkeit für deinen Hauptjob wiedererlangst.
Jede andere berufliche Tätigkeit in dieser Zeit – einschließlich eines Minijobs – kann als Widerspruch zu diesem Erholungszweck gewertet werden und birgt erhebliche rechtliche Risiken.
Mögliche Folgen:
Wenn deine Hauptarbeitgeberin oder deine Krankenkasse erfährt, dass du während deiner Krankschreibung in einem Minijob arbeitest, kann es zu folgenden Konsequenzen kommen:
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Einstellung der Lohnfortzahlung oder des Krankengeldes (Krankengeld).
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Erteilung einer Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung wegen Vertrauensbruchs (Vertrauensbruch).
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In schweren Fällen kann man dich zur Rückzahlung von bereits gezahlten Entgelten oder Leistungen verklagen.
Seltene Ausnahmefälle:
Arbeit ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn eine Ärztin klar bestätigt, dass dein Gesundheitszustand nur die Tätigkeit im Hauptjob ausschließt, nicht aber eine andere, leichtere Tätigkeit.
Beispiel: eine psychische Erkrankung aufgrund des Arbeitsumfelds im Hauptjob, während du eine einfache, wenig belastende Tätigkeit an einem anderen Ort ausüben kannst.
In einem solchen Fall solltest du:
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eine schriftliche ärztliche Bescheinigung haben, und
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im Idealfall sowohl den Hauptarbeitgeber als auch die Krankenkasse darüber informieren.
Minijob während der Krankschreibung:
Selbst wenn dir deine Ärztin grundsätzlich bestätigt, dass eine andere Tätigkeit möglich ist, solltest du mit einem Minijob während der Krankschreibung nicht einfach beginnen, bevor:
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alles schriftlich vom Arzt dokumentiert ist, und
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im Zweifelsfall auch deine Krankenkasse (und ggf. deine Arbeitgeberin) informiert ist.
Andernfalls läufst du Gefahr, deine Ansprüche zu verlieren oder gegen gesetzliche Pflichten zu verstoßen.
Fazit:
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Im Allgemeinen hast du kein Recht, während einer Krankschreibung von deinem Hauptarbeitsverhältnis in einem Minijob zu arbeiten.
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Wenn eine besondere Situation vorliegt, solltest du unbedingt vorher mit deinem Arzt sprechen und eine schriftliche Bestätigung einholen, bevor du irgendeinen Schritt unternimmst.
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Jede andere berufliche Tätigkeit während der Krankschreibung ohne Zustimmung kann zur Streichung von Lohnfortzahlung oder Krankengeld, einer Abmahnung oder sogar Kündigung führen.
Wichtiger Hinweis:
Sprich im Zweifelsfall immer mit deinem Arzt und informiere deinen Arbeitgeber oder deine Krankenkasse, wenn eine Ausnahme vorliegt, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst.
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