Gilt ein Unfall in der Arbeitspause als Arbeitsunfall?

Die Antwort hängt davon ab, wo und wie der Unfall in der Pause (Pause) passiert ist:


1. Unfall während der Pause auf dem Betriebsgelände (innerhalb der Firma)

Wenn es während der Pause zu einer Verletzung oder einem Unfall innerhalb des Betriebs kommt (z. B. in der Kantine, im Pausenraum, auf den Fluren oder sogar auf dem Firmengelände/dem Hof),

gilt dies in der Regel als Arbeitsunfall (Arbeitsunfall) und wird von der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) übernommen –
sofern das Verhalten nicht eindeutig außerhalb des normalen Rahmens liegt (z. B. gefährliche Spiele, absichtliche Prügelei).

Auch einfache Unfälle (Ausrutschen, Sturz usw.) in den offiziellen Pausenbereichen innerhalb der Firma sind in der Regel versichert.


2. Unfall während der Pause außerhalb des Betriebs

Wenn du die Firma in der Pause verlässt (z. B. ins nahe Café, nach Hause oder für einen rein privaten Weg),

gilt ein Unfall in der Regel nicht als Arbeitsunfall, sondern als Privatunfall (Privatunfall) und wird normalerweise nicht von der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall anerkannt.

Ausnahme:
Wenn das Verlassen des Betriebs direkt betrieblich veranlasst ist (z. B. du holst auf Anweisung der Firma Arbeitsmaterial oder bringst wichtige Unterlagen weg),
kann der Unfall unter Umständen doch als Arbeitsunfall gewertet werden.


3. Praktische Beispiele

  • Ausrutschen auf dem Weg zur Toilette oder in den Pausenraum:
    gilt meist als Arbeitsunfall.

  • Unfall auf dem Weg zur Bäckerei oder ins nahegelegene Café in der Pause:
    gilt in der Regel nicht als Arbeitsunfall.

  • Unfall im Firmenhof oder auf dem Mitarbeiterparkplatz:
    wird häufig als Arbeitsunfall anerkannt.

  • Unfall bei heftigem Fußballspielen oder riskanten Spielen mit Kollegen in der Pause:
    → kann ausgeschlossen werden, wenn das Verhalten als ungewöhnlich gefährlich gewertet wird.


Kurz zusammengefasst

  • Ein Unfall während der Pause auf dem Betriebsgelände gilt häufig als Arbeitsunfall und ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

  • Ein Unfall während der Pause außerhalb des Betriebs und aus rein privaten Gründen gilt in der Regel nicht als Arbeitsunfall.

Tipp:
Kommt es zu einem Unfall in der Pause, informiere unbedingt die Personalabteilung/HR und schildere genau Ort und Hergang des Unfalls, damit die Frage des Versicherungsschutzes richtig beurteilt werden kann.


Das Autorinnen- und Autorenteam dieser Website bemüht sich, durch sorgfältige Recherche und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig oder nicht abschließend gesichert sein. Bitte betrachte die Informationen in diesem Beitrag als erste Orientierung und wende dich für verbindliche, aktuelle Auskünfte stets an die zuständigen Fachstellen und Behörden.


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