Kann der Arbeitgeber eine Kündigung (meine Eigenkündigung oder meinen Wunsch, den Vertrag zu beenden) ablehnen?
Nein, der Arbeitgeber ist rechtlich nicht dazu berechtigt, eine von dir eingereichte Kündigung abzulehnen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Sobald der Arbeitgeber deine Kündigung schriftlich und innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist (Kündigungsfrist) erhalten hat, gilt der Vertrag zum angegebenen Termin als beendet – unabhängig davon, ob er zustimmt oder nicht.
Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber die Kündigung „ablehnt“?
Stelle sicher, dass deine Kündigung korrekt ist:
Sie muss schriftlich erfolgen (ein Brief auf Papier mit deiner eigenhändigen Unterschrift, nicht per E-Mail und nicht mündlich).
Sie sollte ein klares Datum für den letzten Arbeitstag enthalten oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Termin“ (zum frühestmöglichen Zeitpunkt gemäß Kündigungsfrist).
Sie sollte persönlich mit Empfangsbestätigung übergeben oder per Einschreiben mit Rückschein (Einschreiben mit Rückschein) versendet werden.
Beweise aufbewahren:
Bewahre eine Kopie deiner Kündigung und die Empfangsbestätigung des Unternehmens oder den Posteinlieferungsbeleg gut auf.
Wenn die Firma die Annahme verweigert, sende die Kündigung per Einschreiben oder übergib sie in Anwesenheit eines Zeugen.
Nach der Zustellung ist die Zustimmung des Arbeitgebers bedeutungslos:
Die Kündigung durch den Arbeitnehmer ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und benötigt weder Zustimmung noch Unterschrift des Arbeitgebers.
Der Arbeitgeber kann eine formwirksame Kündigung nicht wirksam „ablehnen“ oder dich daran hindern, das Arbeitsverhältnis zu beenden, wenn du die Voraussetzungen (Form, Kündigungsfrist) eingehalten hast.
Wenn der Druck oder die Drohungen anhalten:
Dokumentiere alle Korrespondenzen und Gespräche.
Du kannst den Betriebsrat (Betriebsrat), eine Gewerkschaft (Gewerkschaft) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten, wenn du unter Druck gesetzt oder bestraft wirst.
In seltenen Fällen kann man sich an das Arbeitsgericht (Arbeitsgericht) wenden, um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststellen zu lassen.
Mustertext, mit dem du antworten kannst:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich darauf hin, dass meine Kündigung vom [Datum] gemäß § 622 BGB und meines Arbeitsvertrages wirksam ist. Eine Zustimmung Ihrerseits ist hierfür nicht erforderlich.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich das Beendigungsdatum meines Arbeitsverhältnisses.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Fazit:
Die Kündigung durch den Arbeitnehmer ist ein gesetzlich verankertes Recht, das der Arbeitgeber bei korrekter Durchführung nicht ablehnen kann.
Zögere nicht, dein Arbeitsverhältnis innerhalb der Kündigungsfrist zu beenden, und bewahre alle Nachweise gut auf.
Wenn du unter Druck gesetzt oder hingehalten wirst, wende dich an eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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