Was bedeutet „gemischt genutzte Räume“?
Unter „gemischt genutzten Räumen“ versteht man Immobilien oder Räume, die teilweise unternehmerisch (umsatzsteuerpflichtig) und teilweise privat oder umsatzsteuerfrei genutzt werden, zum Beispiel:
| Beispiel | Nutzung |
|---|---|
| Arbeitszimmer / Büro in der Wohnung | gewerblich + privat |
| Friseursalon im Erdgeschoss + Wohnung oben | gewerblich + privat |
| Garage, die teilweise als Lager dient | gewerblich + privat |
Was bestimmt dein Recht auf Vorsteuerabzug?
Entscheidend ist der genaue prozentuale Anteil der gewerblichen Nutzung an der Gesamtfläche:
| Gewerblicher Nutzungsanteil | Recht auf Vorsteuerabzug |
|---|---|
| 100 % | 100 % der Vorsteuer abziehbar |
| 10 % – 90 % | anteiliger Vorsteuerabzug entsprechend der Quote |
| < 10 % | kein Vorsteuerabzug zulässig (gemäß § 15 Abs. 1 UStG) |
Wie berechnest du den gewerblichen Nutzungsanteil?
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Ermittele die gewerblich genutzte Fläche in m².
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Teile sie durch die Gesamtfläche der Wohnung / des Objekts.
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Das Ergebnis in Prozent = zulässiger Vorsteueranteil.
Beispiel:
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Wohnung: 100 m²
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Büro: 20 m² (gewerblich genutzt)
→ 20 / 100 = 20 % gewerbliche Nutzung
→ du darfst 20 % der Vorsteuer z. B. auf Miete, Strom, Internet usw. geltend machen.
Welche Kosten können teilweise abgesetzt werden?
| Aufwand | Abzugsfähig? | Wie? |
|---|---|---|
| Monatliche Miete | ja | nur in Höhe des gewerblichen Anteils |
| Strom und Gas | ja | anteilig oder mit separatem Zähler |
| Internet und Telefon | ja | getrennte Rechnung oder prozentuale Aufteilung |
| Reparaturen & Instandhaltung | ja | soweit sie den gewerblichen Teil betreffen |
| Büroausstattung / Möbel | ja | entsprechend der gewerblichen Nutzung |
Welche Unterlagen brauchst du?
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Grundriss / Plan, der die Flächenaufteilung zeigt
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Beschreibung der Nutzung (welcher Raum wie im Alltag genutzt wird)
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Nachweise über die gewerbliche Tätigkeit
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z. B. Gewerbeanmeldung, Rechnungen, Verträge, Kundenkorrespondenz
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Ordnungsgemäße Aufbewahrung aller Belege (in der Regel 10 Jahre)
Wichtige Hinweise / Risiken
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Eine zu hoch angesetzte gewerbliche Quote kann bei einer Prüfung durch das Finanzamt zu Nachzahlungen und Bußgeldern führen.
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Alle Rechnungen müssen ordnungsgemäß aufbewahrt werden (meist 10 Jahre).
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Beim Verkauf der Immobilie innerhalb von 10 Jahren kann eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG erforderlich werden (Nachberechnung der bereits gezogenen Vorsteuer).
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