1. Was ist eine Lieferantenerklärung?
Eine Lieferantenerklärung ist eine schriftliche Erklärung des Lieferanten (hier: der Bäckerei), in der festgehalten wird:
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Woher die verwendeten Rohstoffe stammen
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Ob das Produkt bestimmte Vorgaben erfüllt (z. B. BIO, Halal, regional / aus der Region)
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Ob die Bäckerei Qualitätsprüfungen dokumentiert (z. B. Prüfprotokolle, Wareneingangskontrollen)
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Ob die Bäckerei die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit (HACCP) und zur korrekten Lagerung einhält
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Ob die Bäckerei sich verpflichtet, dir bei Bedarf Informationen und Rechnungen zur Verfügung zu stellen
2. Was sollte die Vereinbarung mit der Bäckerei enthalten?
Im Folgenden ein vereinfachtes Muster für die wichtigsten Punkte:
Lieferantenerklärung / Erklärungsformular des Lieferanten
Zwischen:
[Dein vollständiger Name oder Name deines Geschäfts]
[Deine Anschrift, Telefonnummer, Steuernummer]
und
[Bäckerei Mustername]
[Adresse, Telefonnummer, Name des Inhabers]
1. Produktbeschreibung
Die Bäckerei liefert die folgenden Produkte:
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Vollkornbrot
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Butter-Croissant
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Flaches türkisches Brot
(Eine aktuelle Produktliste kann als Anlage beigefügt werden.)
2. Herkunft & Rohstoffe
Der Lieferant (die Bäckerei) erklärt, dass die Produkte am Standort in [Stadt] hergestellt werden und dass die verwendeten Rohstoffe von lebensmittelrechtlich kontrollierten Lieferanten stammen.
3. Hygienestandards & HACCP
Der Lieferant bestätigt, dass er die Hygienestandards gemäß Verordnung (EG) Nr. 852/2004 einhält und ein internes Eigenkontrollsystem (HACCP / Qualitätssicherung) führt und dokumentiert.
4. Keine gentechnisch veränderten Zutaten
Es werden keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder daraus hergestellten Zutaten verwendet (GVO-frei).
5. Allergene
Der Lieferant verpflichtet sich, vollständige und korrekte Informationen über Allergene gemäß LMIV bereitzustellen (z. B. Gluten, Nüsse, Milch, Sesam usw.).
6. Rückverfolgbarkeit
Die Bäckerei bewahrt vollständige Unterlagen zu den gelieferten Rohstoffen und Produkten für mindestens 24 Monate auf und stellt diese auf Anfrage zur Einsicht zur Verfügung.
7. Produkthaftung
Die Bäckerei haftet für die Qualität und Lebensmittelsicherheit der Produkte bis zum Zeitpunkt der Übergabe.
Im Falle eines gesundheitlichen Problems oder behördlichen Beanstandung übernimmt der Lieferant die gesetzliche Verantwortung im Rahmen der Produkthaftung.
8. Laufzeit & Kündigung
Diese Lieferantenerklärung gilt bis auf Weiteres und kann von beiden Parteien mit einer schriftlichen Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen beendet werden.
Ort, Datum: ___________________________
Unterschrift Lieferant (Bäckerei):
[Name des Inhabers]
Unterschrift Kunde / Abnehmer:
[Dein Name]
3. Wann solltest du eine Lieferantenerklärung verlangen?
| Situation | Lieferantenerklärung erforderlich? |
|---|---|
| Verkauf von Brot einer anderen Bäckerei unter deiner eigenen Marke | Ja, rechtlich notwendig |
| Beantragung einer Bio-Zertifizierung | Ja, lückenlose Dokumentation der Lieferkette nötig |
| Aufdrucke wie „regional“, „lokal“, „Halal“ auf deinen Produkten | Ja, Herkunft und Eigenschaften müssen nachweisbar sein |
| Verkauf von fertig verpackter Ware einer bekannten Marke (du bist nur Wiederverkäufer) | In der Regel nein, außer wenn du direkter Importeur bist |
4. Brauchst du eine formelle / notarielle Beglaubigung?
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Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht erforderlich.
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Wichtig ist, dass die Erklärung:
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schriftlich vorliegt,
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eigenhändig unterschrieben ist,
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und in deinen internen Unterlagen / QM-Ordner aufbewahrt wird.
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Empfehlenswert ist, die Erklärung mindestens einmal jährlich zu überprüfen bzw. bei Wechsel des Lieferanten oder Änderung der Produkte zu aktualisieren.
Das Autor:innen- und Redaktionsteam der Website achtet darauf, durch sorgfältige Recherche und Einsicht in mehrere Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht abschließend gesichert sein. Bitte betrachte die Inhalte als erste Orientierung und wende dich bei wichtigen Fragen stets an zuständige Behörden oder Fachstellen (z. B. Lebensmittelüberwachung, Zertifizierungsstellen, Rechtsberatung), um verbindliche Auskünfte zu erhalten.