1. Regeln des Jugendschutzgesetzes beim Verkauf von Alkohol
| Art des Alkohols | Zulässiges Mindestalter für den Kauf | Hinweise |
|---|---|---|
| Bier, Wein, weinhaltige Getränke, „leichte“ Mixgetränke (ab ca. 1,2 % vol.) | ab 16 Jahren | Nur erlaubt, wenn das Getränk keinen destillierten Alkohol (Schnaps) enthält |
| Destillierter Alkohol (Wodka, Rum, Likör, Mixgetränke mit Schnaps) | ab 18 Jahren | Gilt auch für „Alkopops“ oder Mixgetränke wie z. B. Bacardi Breezer |
| Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren | strikt verboten | Weder Kauf noch Konsum alkoholischer Getränke – auch nicht mit Zustimmung der Eltern erlaubt |
Pflichten des Verkäufers / Händlers
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Bei Zweifel am Alter: Ausweis kontrollieren (Ausweispflicht).
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Gut sichtbarer Aushang, zum Beispiel:
„Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16/18 Jahren verboten!“
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Schulung der Mitarbeitenden zum Jugendschutzgesetz – und Dokumentation dieser Schulungen für Kontrollen.
2. Ist der Verkauf von Alkohol in der Nähe von Schulen verboten?
Es gibt kein bundesweites Gesetz, das den Verkauf von Alkohol automatisch in unmittelbarer Nähe von Schulen verbietet.
Allerdings:
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Die Gemeinden (Gemeinden / Kommunen) können eigene örtliche Verordnungen erlassen, um den Alkoholverkauf rund um:
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Schulen
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Kindergärten
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Spielplätze
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Moscheen oder Kirchen (in manchen Bundesländern)
einzuschränken.
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Beispiel:
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In einigen Städten wie Berlin, Hamburg, Stuttgart gelten Regelungen, nach denen kein Alkoholverkauf im Umkreis von ca. 50–100 m um Schulen erfolgen soll – insbesondere, wenn der Verkauf über Automaten (Verkaufsautomaten) läuft.
Deshalb gilt:
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Vor Eröffnung eines Ladens solltest du beim Ordnungsamt oder Gewerbeamt deiner Stadt nachfragen, ob es besondere Beschränkungen im Umkreis von Schulen gibt.
3. Welche technischen und rechtlichen Anforderungen gelten für Läden, die Alkohol verkaufen?
| Voraussetzung / Thema | Erläuterung |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung | Offizielle Gewerbeanmeldung ist Pflicht – auch wenn nur Bier verkauft wird |
| Hygienevorschriften nach LMHV | Wenn zusätzlich Lebensmittel oder Speisen verkauft/serviert werden, gelten Regeln der LMHV |
| Einhaltung des Jugendschutzgesetzes | Mitarbeiterschulung, sichtbare Aushänge, konsequente Ausweiskontrolle |
| Brandschutz / Sicherheitskonzept | Bei Lagerung von größeren Mengen oder hochprozentigem Alkohol: Anforderungen an Brandschutz |
| Kontrollen durch den Zoll (Zollbehörden) | Möglich bei Herstellung oder Verkauf größerer Mengen von Alkohol (Steuer- und Verbrauchsaufsicht) |
4. Bußgelder und mögliche Konsequenzen
| Verstoß | Mögliche rechtliche Folge |
|---|---|
| Verkauf von Alkohol an Personen unter 16 bzw. 18 Jahren | Bußgeld bis zu 50.000 € |
| Keine Ausweiskontrolle trotz offensichtlichem Zweifel | Bußgeld und Eintragung einer Ordnungswidrigkeit |
| Verkauf in einer durch Verordnung verbotenen Schulumgebung | Vorübergehende Schließung des Betriebs + Entzug der Erlaubnis möglich |
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