Saisonkräfte aus EU-Staaten: Schritte zur Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-02 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

Grundvoraussetzungen für die Beschäftigung einer Saisonkraft im Minijob

Voraussetzung Erläuterung
Staatsangehörigkeit Aus einem EU-Mitgliedstaat (z. B. Rumänien, Bulgarien, Polen …)
Beschäftigungsdauer Nicht länger als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Arbeitsentgelt Nicht mehr als 538 € monatlich (ab 2024) oder max. 70 Tage ohne feste Entgeltgrenze, wenn die Beschäftigung nicht regelmäßig ausgeübt wird
Keine weitere Beschäftigung in Deutschland Voraussetzung, damit die Tätigkeit als saisonal gilt und von bestimmten Abgaben teilweise befreit ist

Erforderliche Unterlagen von der Saisonkraft

  • Reisepass oder EU-Personalausweis

  • Steuer-Identifikationsnummer (kann beim Finanzamt beantragt werden)

  • Nachweis einer europäischen Krankenversicherung (EHIC) oder eine vorläufige Anmeldung bei einer deutschen Krankenkasse

  • Nachweis darüber, dass keine weitere Hauptbeschäftigung in Deutschland besteht

  • Ausgefülltes Anmeldeformular des Arbeitgebers


Schritte zur Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

1. Betriebsnummer beantragen

  • Bei der Agentur für Arbeit

  • Online über: betriebnummernservice.de

2. Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Minijob-Zentrale

Das Formular enthält u. a.:

  • Name, Anschrift der Saisonkraft

  • Arbeitsentgelt / Lohn

  • Beginn der Beschäftigung

  • Befristete Dauer / Vertragsende

  • Versicherungsnummer

  • Steuer-Identifikationsnummer

3. Monatliche Abführung der Beiträge

Beitragsart Satz Hinweis
Rentenversicherung 15 % Pflichtbeitrag des Arbeitgebers
Krankenversicherung 13 % Nur, wenn die Saisonkraft in einer deutschen Krankenkasse versichert ist
Unfallversicherung Je nach zuständiger Berufsgenossenschaft Pflichtbeitrag
Umlagen (U1, U2, U3) ca. 1,1 % – 2,0 % Umlagen zur Erstattung bei Krankheit, Mutterschaft etc.

Die Beiträge werden monatlich per Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale übermittelt und von dort abgebucht.


4. Aufbewahrung von Unterlagen

Der Arbeitgeber sollte folgende Dokumente bereithalten:

  • Kopie des Arbeitsvertrags (Arbeitsvertrag)

  • Nachweis über die tatsächlichen täglichen Arbeitsstunden

  • Lohnabrechnungen (Abrechnungen für jeden Monat)

  • Nachweis über die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge


Praktisches Beispiel

Ein Gemüseladen stellt eine rumänische Saisonkraft vom 1. Juni bis 20. August ein, mit einem monatlichen Lohn von 500 €.

  • Die Tätigkeit wird als Minijob angemeldet, ohne weitere Beschäftigung in Deutschland.

  • Der Arbeitnehmer legt eine EHIC-Karte und seine Steuer-ID vor.

  • Der Arbeitgeber meldet ihn bei der Minijob-Zentrale an und zahlt monatlich:

    • den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung (15 % auf 500 €),

    • die Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft,

    • ggf. Umlagen (U1, U2, U3).


Wichtiger Hinweis

Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale sollte unbedingt vor dem ersten Arbeitstag erfolgt sein.
Andernfalls drohen dem Arbeitgeber Bußgelder von bis zu 5.000 € wegen nicht gemeldeter Beschäftigung.


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