Grundvoraussetzungen für die Beschäftigung einer Saisonkraft im Minijob
| Voraussetzung | Erläuterung |
|---|---|
| Staatsangehörigkeit | Aus einem EU-Mitgliedstaat (z. B. Rumänien, Bulgarien, Polen …) |
| Beschäftigungsdauer | Nicht länger als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr |
| Arbeitsentgelt | Nicht mehr als 538 € monatlich (ab 2024) oder max. 70 Tage ohne feste Entgeltgrenze, wenn die Beschäftigung nicht regelmäßig ausgeübt wird |
| Keine weitere Beschäftigung in Deutschland | Voraussetzung, damit die Tätigkeit als saisonal gilt und von bestimmten Abgaben teilweise befreit ist |
Erforderliche Unterlagen von der Saisonkraft
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Reisepass oder EU-Personalausweis
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Steuer-Identifikationsnummer (kann beim Finanzamt beantragt werden)
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Nachweis einer europäischen Krankenversicherung (EHIC) oder eine vorläufige Anmeldung bei einer deutschen Krankenkasse
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Nachweis darüber, dass keine weitere Hauptbeschäftigung in Deutschland besteht
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Ausgefülltes Anmeldeformular des Arbeitgebers
Schritte zur Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
1. Betriebsnummer beantragen
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Bei der Agentur für Arbeit
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Online über: betriebnummernservice.de
2. Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Minijob-Zentrale
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Über das Online-Portal: www.minijob-zentrale.de
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Oder per Post / Fax mit dem Formular Anmeldeformular 101
Das Formular enthält u. a.:
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Name, Anschrift der Saisonkraft
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Arbeitsentgelt / Lohn
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Beginn der Beschäftigung
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Befristete Dauer / Vertragsende
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Versicherungsnummer
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Steuer-Identifikationsnummer
3. Monatliche Abführung der Beiträge
| Beitragsart | Satz | Hinweis |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 15 % | Pflichtbeitrag des Arbeitgebers |
| Krankenversicherung | 13 % | Nur, wenn die Saisonkraft in einer deutschen Krankenkasse versichert ist |
| Unfallversicherung | Je nach zuständiger Berufsgenossenschaft | Pflichtbeitrag |
| Umlagen (U1, U2, U3) | ca. 1,1 % – 2,0 % | Umlagen zur Erstattung bei Krankheit, Mutterschaft etc. |
Die Beiträge werden monatlich per Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale übermittelt und von dort abgebucht.
4. Aufbewahrung von Unterlagen
Der Arbeitgeber sollte folgende Dokumente bereithalten:
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Kopie des Arbeitsvertrags (Arbeitsvertrag)
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Nachweis über die tatsächlichen täglichen Arbeitsstunden
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Lohnabrechnungen (Abrechnungen für jeden Monat)
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Nachweis über die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge
Praktisches Beispiel
Ein Gemüseladen stellt eine rumänische Saisonkraft vom 1. Juni bis 20. August ein, mit einem monatlichen Lohn von 500 €.
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Die Tätigkeit wird als Minijob angemeldet, ohne weitere Beschäftigung in Deutschland.
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Der Arbeitnehmer legt eine EHIC-Karte und seine Steuer-ID vor.
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Der Arbeitgeber meldet ihn bei der Minijob-Zentrale an und zahlt monatlich:
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den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung (15 % auf 500 €),
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die Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft,
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ggf. Umlagen (U1, U2, U3).
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Wichtiger Hinweis
Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale sollte unbedingt vor dem ersten Arbeitstag erfolgt sein.
Andernfalls drohen dem Arbeitgeber Bußgelder von bis zu 5.000 € wegen nicht gemeldeter Beschäftigung.
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