1. Was ist ein Minijob?
Merkmal – Details
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Maximales Entgelt
520 € monatlich (fest) -
Stundenzahl
Etwa 10 Stunden pro Woche (bei einem Stundenlohn von 12,41 €) -
Steuer
Keine Einkommensteuer (Lohnsteuer), in der Regel steuerfrei -
Sozialversicherungen
Sehr stark reduzierte Beiträge -
Anmeldung
Verpflichtend bei der Minijob-Zentrale -
Für wen?
Studierende, Teilzeitbeschäftigte, Rentner*innen und andere, die nur etwas dazuverdienen möchten
Versicherungsbeiträge beim Minijob
Zahler – Versicherung – Satz (ca.)
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Arbeitgeber – Rentenversicherung
Ca. 15 % -
Arbeitgeber – Krankenversicherung (nur pauschal)
13 %, wenn der*die Beschäftigte in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist -
Arbeitnehmer (freiwillig) – zusätzlicher Rentenversicherungsbeitrag
3,6 % (Befreiung auf Antrag möglich)
Derdie Arbeitnehmerin zahlt im Minijob keine eigene Krankenversicherung, sondern nur optional Beiträge zur Rentenversicherung.
2. Was ist ein Midijob?
Merkmal – Details
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Monatliches Gehalt
Von 520,01 € bis ungefähr 2.000 € -
Entgeltbereich
Wird als „Übergangsbereich“ bezeichnet -
Sozialversicherungen
Ja – aber mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen, die schrittweise ansteigen, bis das Einkommen 2.000 € erreicht -
Anmeldung
Bei der Krankenkasse und beim Finanzamt
Versicherungsbeiträge beim Midijob
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Derdie Arbeitnehmerin zahlt nur einen reduzierten Anteil an den Sozialversicherungen (geringer als bei einer „normalen“ Beschäftigung).
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Der Arbeitgeber zahlt den vollen Arbeitgeberanteil.
Versicherung – Arbeitnehmeranteil (ca.) – Arbeitgeberanteil
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Rentenversicherung
Arbeitnehmer: stufenweise von ca. 4 % bis 9 %
Arbeitgeber: 9,3 % -
Krankenversicherung
Arbeitnehmer: stufenweise von ca. 7 % bis 14 %
Arbeitgeber: 7,3 % + Zusatzbeitrag -
Arbeitslosenversicherung
Arbeitnehmer: stufenweise (reduziert)
Arbeitgeber: 1,2 % -
Pflegeversicherung
Arbeitnehmer: stufenweise (reduziert)
Arbeitgeber: 1,525–1,775 %
Schneller Vergleich
Merkmal – Minijob (520 €) – Midijob (521–2.000 €)
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Steuer
Minijob: Keine oder pauschale geringe Lohnsteuer
Midijob: Einkommensteuer je nach Steuerklasse -
Krankenversicherung
Minijob: Arbeitnehmer zahlt keine eigenen KV-Beiträge
Midijob: Arbeitnehmer zahlt anteilige KV-Beiträge -
Rentenversicherung
Minijob: Rentenversicherung für Arbeitnehmer freiwillig (opt-out möglich)
Midijob: Rentenversicherungspflicht, aber mit reduzierten Beiträgen -
Rente später
Minijob: Sehr niedrige Rentenansprüche
Midijob: Angemessenere Rentenansprüche – Zeiten werden voll für die Rente angerechnet -
Anmeldung
Minijob: Minijob-Zentrale
Midijob: Krankenkasse und Finanzamt -
Geeignet für wen?
Minijob: Für Personen, die nur einen Zusatzverdienst möchten
Midijob: Für Personen, die dauerhaft in Teilzeit arbeiten und sozial abgesichert sein wollen
Rechenbeispiel
Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 1.000 € monatlich (Midijob):
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Bruttolohn: 1.000 €
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Abzug Arbeitnehmeranteile Sozialversicherung: ca. –150 €
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Nettoentgelt: ≈ 850 €
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Arbeitgeberanteile Sozialversicherung: ca. +200 €
Tipps
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Für Arbeitgeber ist der Minijob organisatorisch und verwaltungstechnisch sehr bequem, aber derdie Arbeitnehmerin erhält kaum „echte“ Sozialversicherungsansprüche.
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Der Midijob bietet dem*der Beschäftigten einen besseren Versicherungsschutz und spätere Rentenansprüche und stabilisiert das Arbeitsverhältnis.
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Ein bestehender Minijob-Vertrag kann bei steigender Stundenanzahl relativ unkompliziert in einen Midijob umgewandelt werden.
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