Minijob vs. Midijob: Berechnung von Lohn und Sozialversicherungsbeiträgen

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-02 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

1. Was ist ein Minijob?

Merkmal – Details

  • Maximales Entgelt
    520 € monatlich (fest)

  • Stundenzahl
    Etwa 10 Stunden pro Woche (bei einem Stundenlohn von 12,41 €)

  • Steuer
    Keine Einkommensteuer (Lohnsteuer), in der Regel steuerfrei

  • Sozialversicherungen
    Sehr stark reduzierte Beiträge

  • Anmeldung
    Verpflichtend bei der Minijob-Zentrale

  • Für wen?
    Studierende, Teilzeitbeschäftigte, Rentner*innen und andere, die nur etwas dazuverdienen möchten

Versicherungsbeiträge beim Minijob

Zahler – Versicherung – Satz (ca.)

  • Arbeitgeber – Rentenversicherung
    Ca. 15 %

  • Arbeitgeber – Krankenversicherung (nur pauschal)
    13 %, wenn der*die Beschäftigte in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist

  • Arbeitnehmer (freiwillig) – zusätzlicher Rentenversicherungsbeitrag
    3,6 % (Befreiung auf Antrag möglich)

Derdie Arbeitnehmerin zahlt im Minijob keine eigene Krankenversicherung, sondern nur optional Beiträge zur Rentenversicherung.


2. Was ist ein Midijob?

Merkmal – Details

  • Monatliches Gehalt
    Von 520,01 € bis ungefähr 2.000 €

  • Entgeltbereich
    Wird als „Übergangsbereich“ bezeichnet

  • Sozialversicherungen
    Ja – aber mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen, die schrittweise ansteigen, bis das Einkommen 2.000 € erreicht

  • Anmeldung
    Bei der Krankenkasse und beim Finanzamt

Versicherungsbeiträge beim Midijob

  • Derdie Arbeitnehmerin zahlt nur einen reduzierten Anteil an den Sozialversicherungen (geringer als bei einer „normalen“ Beschäftigung).

  • Der Arbeitgeber zahlt den vollen Arbeitgeberanteil.

Versicherung – Arbeitnehmeranteil (ca.) – Arbeitgeberanteil

  • Rentenversicherung
    Arbeitnehmer: stufenweise von ca. 4 % bis 9 %
    Arbeitgeber: 9,3 %

  • Krankenversicherung
    Arbeitnehmer: stufenweise von ca. 7 % bis 14 %
    Arbeitgeber: 7,3 % + Zusatzbeitrag

  • Arbeitslosenversicherung
    Arbeitnehmer: stufenweise (reduziert)
    Arbeitgeber: 1,2 %

  • Pflegeversicherung
    Arbeitnehmer: stufenweise (reduziert)
    Arbeitgeber: 1,525–1,775 %


Schneller Vergleich

Merkmal – Minijob (520 €) – Midijob (521–2.000 €)

  • Steuer
    Minijob: Keine oder pauschale geringe Lohnsteuer
    Midijob: Einkommensteuer je nach Steuerklasse

  • Krankenversicherung
    Minijob: Arbeitnehmer zahlt keine eigenen KV-Beiträge
    Midijob: Arbeitnehmer zahlt anteilige KV-Beiträge

  • Rentenversicherung
    Minijob: Rentenversicherung für Arbeitnehmer freiwillig (opt-out möglich)
    Midijob: Rentenversicherungspflicht, aber mit reduzierten Beiträgen

  • Rente später
    Minijob: Sehr niedrige Rentenansprüche
    Midijob: Angemessenere Rentenansprüche – Zeiten werden voll für die Rente angerechnet

  • Anmeldung
    Minijob: Minijob-Zentrale
    Midijob: Krankenkasse und Finanzamt

  • Geeignet für wen?
    Minijob: Für Personen, die nur einen Zusatzverdienst möchten
    Midijob: Für Personen, die dauerhaft in Teilzeit arbeiten und sozial abgesichert sein wollen


Rechenbeispiel

Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 1.000 € monatlich (Midijob):

  • Bruttolohn: 1.000 €

  • Abzug Arbeitnehmeranteile Sozialversicherung: ca. –150 €

  • Nettoentgelt: ≈ 850 €

  • Arbeitgeberanteile Sozialversicherung: ca. +200 €


Tipps

  • Für Arbeitgeber ist der Minijob organisatorisch und verwaltungstechnisch sehr bequem, aber derdie Arbeitnehmerin erhält kaum „echte“ Sozialversicherungsansprüche.

  • Der Midijob bietet dem*der Beschäftigten einen besseren Versicherungsschutz und spätere Rentenansprüche und stabilisiert das Arbeitsverhältnis.

  • Ein bestehender Minijob-Vertrag kann bei steigender Stundenanzahl relativ unkompliziert in einen Midijob umgewandelt werden.

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