E-Learning Pflicht-Unterweisungen (Arbeitsschutz, Hygiene)

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-29 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

Was ist mit Pflicht-Unterweisungen gemeint?

Pflicht-Unterweisungen sind verpflichtende Schulungen gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 DGUV Vorschrift 1, die jedem Arbeitgeber auferlegt sind, um die Beschäftigten über folgende Themen zu informieren:

  • Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit)

  • Hygiene

  • Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen

  • Erste Hilfe

  • Brandschutz

Wer ist zu diesen Schulungen verpflichtet?

GruppeVerpflichtet?

  • Alle fest angestellten oder befristeten Mitarbeiter – Ja

  • Teilzeitkräfte und Minijob-Beschäftigte – Ja

  • Auszubildende und Praktikant*innen – Ja

  • Mithelfende Familienangehörige – Ja

  • Besucher oder Kundschaft – Nein

Ist E-Learning anerkannt?

Ja, E-Learning ist rechtlich zulässig, sofern:

  • die Inhalte aktuell und auf die konkrete Tätigkeit zugeschnitten sind,

  • die Beschäftigten Fragen stellen und Erläuterungen erhalten können,

  • die Teilnahme dokumentiert und die Bescheinigung elektronisch oder handschriftlich unterschrieben wird.

In einigen Branchen (z. B. Lebensmittelindustrie oder Gesundheitswesen) muss E-Learning mit mindestens einer Präsenz-Unterweisung pro Jahr kombiniert werden.

Wie oft muss die Unterweisung durchgeführt werden?

Art der Unterweisung – Häufigkeit

  • Arbeitsschutz:

    • beim Arbeitsantritt + einmal jährlich

  • Hygiene:

    • bei Einstellung + je nach Tätigkeit alle 6 oder 12 Monate

  • Brandschutz:

    • jährlich oder bei Änderung der Ausstattung/Anlagen

  • Gefahrstoffe:

    • vor dem ersten Kontakt mit Gefahrstoffen + bei Tätigkeitswechsel

Was muss dokumentiert werden?

  • Name der Beschäftigten

  • Datum der Unterweisung

  • Art der Unterweisung (z. B. Arbeitsschutz, Hygiene …)

  • Form der Unterweisung (E-Learning oder Präsenz)

  • Unterschrift bzw. elektronische Bestätigung

Die Unterlagen sollten mindestens 3–5 Jahre aufbewahrt werden, für den Fall einer Prüfung durch das Ordnungsamt oder die Berufsgenossenschaft.

Anerkannte E-Learning-Plattformen (Beispiele):

Plattform – Merkmale

  • DEKRA Akademie

    • Kurse zu Hygiene, Arbeitsschutz, Brandschutz

  • BGW-Lernportal (für Pflege- und Sozialberufe)

    • kostenfrei für Mitgliedseinrichtungen

  • TÜV Rheinland

    • anerkannte Zertifikate, PDF-Unterlagen für die Dokumentation

  • Sicherheitsunterweisung.de

    • kurze Videos mit Multiple-Choice-Fragen

Praktische Empfehlung:

  • Verknüpfen Sie den Arbeitsbeginn neuer Mitarbeiter mit dem Abschluss der Online-Unterweisung.

  • Erstellen Sie einen jährlichen Unterweisungsplan, um die fälligen Termine je Mitarbeiter im Blick zu behalten.

  • Überprüfen Sie die Inhalte der Unterweisungen regelmäßig, damit sie mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen.

Das Redaktionsteam der Website ist bemüht, durch intensive Recherche und Einsicht in verschiedene Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben sich als nicht gesichert erweisen. Daher sollten Sie die in den Artikeln enthaltenen Informationen als erste Orientierung betrachten und sich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Stellen und Behörden wenden.

Das könnte Ihnen auch gefallen

Entdecken Sie weitere Blogbeiträge und Artikel.