Tachomanipulation beim Verkauf: zivil- und strafrechtliche Verantwortung

Im deutschen Automarkt gehört der Kilometerstand zu den wichtigsten Kriterien, die den Preis eines Fahrzeugs beeinflussen. Aus diesem Grund greifen manche unseriöse Verkäufer dazu, den Zähler vor dem Verkauf zu verändern oder zurückzudrehen – eine Praxis, die vom Gesetz streng verboten ist und sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben kann.

Rechtliche Einordnung: Straftatbestand des Betrugs (Betrug)

Nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) gilt die Manipulation des Kilometerstands als strafbarer Betrug, wenn:

  • der Verkäufer den Kilometerstand vorsätzlich verändert hat oder

  • er von der Manipulation weiß und den Käufer nicht darüber informiert,

  • und dem Käufer dadurch ein Vermögensschaden entsteht (er zahlt mehr, als das Fahrzeug tatsächlich wert ist).

In diesem Fall drohen:

  • Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder

  • eine empfindliche Geldstrafe.

Wird schon das bloße Manipulieren des Kilometerzählers bestraft?

Ja. Selbst wenn das Fahrzeug nach der Manipulation noch gar nicht verkauft wurde, ist bereits das bloße Verändern des Zählers ein Verstoß gegen § 22b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der den „unzulässigen Eingriff in den Kilometerzähler“ unter Strafe stellt.

Die Sanktionen sind hier verwaltungsrechtlicher und strafrechtlicher Natur und können umfassen:

  • eine Geldbuße von bis zu 10.000 €,

  • zusätzlich kann eine strafrechtliche Verfolgung drohen, wenn der manipulierte Zähler im Rahmen eines Verkaufs genutzt wird.

Zivilrechtliche Haftung und Schadensersatz

Stellt der Käufer nach dem Kauf fest, dass der Kilometerstand manipuliert wurde, hat er rechtlich das Recht:

  • vom Kaufvertrag zurückzutreten (Rücktritt vom Kaufvertrag),

  • oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen (Minderung),

  • oder Schadensersatz für die ihm entstandenen finanziellen Nachteile zu fordern.

Außerdem ist der Verkäufer rechtlich verpflichtet, die Kosten für Gerichtsverfahren und technische Gutachten zu tragen.

Verkauf des Fahrzeugs trotz Kenntnis der Manipulation – auch ohne eigene Manipulation

Auch wenn der Verkäufer den Kilometerstand nicht selbst manipuliert hat, aber von der Manipulation wusste und diese dem Käufer bewusst verschwiegen hat, haftet er in gleichem Maße wie derjenige, der die Manipulation vorgenommen hat.

Die deutsche Rechtsprechung wertet das Verschweigen der Wahrheit in einem solchen Fall als klaren Betrug.

Wie wird die Manipulation aufgedeckt?

  • Vergleich des Kilometerstands mit den Angaben in früheren TÜV-Berichten oder Wartungsnachweisen.

  • Prüfung der Berichte der Hauptuntersuchung (HU-Bericht).

  • Einsicht in Werkstattrechnungen oder Serviceeinträge, in denen frühere Kilometerstände vermerkt sind.

Fazit

Die Manipulation des Kilometerstands ist keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern ein strafbarer Betrug im Sinne des deutschen Rechts und kann zu Freiheitsstrafe und hohen Geldstrafen führen. Gleichzeitig hat der geschädigte Käufer das volle Recht, den Kaufvertrag anzufechten, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Transparenz beim Autoverkauf ist daher nicht nur ein ethischer Wert, sondern eine rechtliche Pflicht, die man keinesfalls unterschätzen sollte.

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