Car Sharing ohne Registrierung eines zusätzlichen Fahrers: Wer haftet für Verkehrsverstöße?

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-24 Blog-Kategorie: Verkehrsrecht - قوانين المرور

Car Sharing ohne Registrierung des Zusatzfahrers: Wer zahlt das Bußgeld?

Mit dem Boom der Car-Sharing-Dienste in deutschen Städten ist es heute so einfach wie nie, spontan ein Fahrzeug zu mieten und damit loszufahren. Dieser Komfort ist allerdings an klare vertragliche und rechtliche Bedingungen geknüpft – insbesondere daran, wer das Auto überhaupt fahren darf.

Einer der häufigsten Fehler: Man überlässt das Fahrzeug einer anderen Person, ohne dass diese als zusätzlicher Fahrer (Zweitfahrer) im Vertrag oder im Account registriert ist. Das wirkt auf den ersten Blick harmlos – kann den eigentlichen Mieter aber teuer zu stehen kommen.

Darf man ein Car-Sharing-Auto einem Freund oder Partner überlassen?

Nein – nur, wenn diese Person als Zusatzfahrer registriert ist.

Alle Car-Sharing-Anbieter in Deutschland – etwa Sixt Share, ShareNow, Miles, Flinkster u. a. – schreiben in ihren AGB inhaltlich klar fest, dass:

„Das Fahrzeug nur von der im Account registrierten Person oder von einem zuvor gemäß den Bedingungen angemeldeten zusätzlichen Fahrer geführt werden darf.“

Damit gilt: Jede Nutzung durch eine nicht registrierte Drittperson ist ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen. Die Folgen können sein:

  • der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden und Verstöße,

  • der Versicherungsschutz kann im Schadensfall ganz oder teilweise entfallen,

  • es können Vertragsstrafen (Vertragsstrafe) gemäß den AGB des Unternehmens erhoben werden.

Was passiert, wenn der nicht registrierte Fahrer einen Verstoß begeht?

Art des Verstoßes Wer haftet rechtlich? Hinweise
Geschwindigkeitsverstoß oder Falschparken in der Regel der Mieter (Account-Inhaber) Bußgeldbescheid geht über die Car-Sharing-Firma an den Mieter
Verkehrsunfall mit Sachschaden Mieter und tatsächlicher Fahrer Versicherer kann Regulierung verweigern – Kosten privat
Fahren unter Alkoholeinfluss Fahrer plus Mieter Verlust des Versicherungsschutzes, strafrechtliche Folgen
Falsche Angaben zur Identität des Fahrers in erster Linie der Mieter kann als Täuschung / Betrug nach § 263 StGB verfolgt werden

Realer Fall

Im Jahr 2023 verlieh ein junger Mann in Berlin ein Miles-Car-Sharing-Fahrzeug an seine Freundin, die nicht im System registriert war. Sie beging einen Geschwindigkeitsverstoß.

Nach Prüfung des Vorgangs stufte das Unternehmen den Fall als Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen ein und verweigerte die volle Versicherungsleistung. Der Mieter musste zahlen:

  • 95 € Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung,

  • 40 € Bearbeitungsgebühr des Car-Sharing-Anbieters,

  • die volle Selbstbeteiligung von 900 € nach einem späteren Unfall mit dem gleichen Fahrzeug.

Wie meldet man einen zusätzlichen Fahrer korrekt an?

  • in der Regel direkt über die App des Anbieters (z. B. Menüpunkt „Zweitfahrer hinzufügen“),

  • oft muss ein Foto des Führerscheins des Zusatzfahrers hochgeladen werden,

  • teilweise fällt eine Zusatzgebühr für den eingetragenen weiteren Fahrer an,

  • der Zusatzfahrer muss das Mindestalter erfüllen und über einen gültigen Führerschein in Deutschland verfügen.

Fazit

Fahren ohne Registrierung beim Car Sharing bedeutet: volle Verantwortung ohne vollen Versicherungsschutz.

Selbst wenn du nicht selbst am Steuer sitzt, giltst du aus Sicht des Anbieters und oft auch rechtlich als „verantwortlicher Mieter“ – mit allen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen.

Darum gilt: Leihe ein Car-Sharing-Auto niemals „nur so“ weiter. Wenn jemand anderes fahren soll, registriere ihn vorher offiziell als Zusatzfahrer in der App oder im Vertrag – nur so bist du auf der sicheren Seite.

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