Vollzeitarbeit

Titel:
Vollzeitarbeit (Vollzeit) in Deutschland – Überblick (2025)

Meta-Beschreibung:
Was bedeutet Vollzeit in Deutschland 2025 konkret? Überblick über Arbeitszeit, Arbeitsverträge, Mindestlohn, Sozialversicherungen, Steuern, Urlaub, Krankheitszeiten, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz für Vollzeitbeschäftigte.


1. Was ist Vollzeit (Vollzeitbeschäftigung)?

Vollzeit bezeichnet eine reguläre Vollzeitbeschäftigung, bei der Arbeitnehmer in der Regel 35 bis 40 Stunden pro Woche an fünf Arbeitstagen (Montag–Freitag) arbeiten (expatrio.com).

Vollzeitarbeit unterliegt dem Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeitgesetz – ArbZG):

  • 8 Stunden pro Tag sind der gesetzliche Regelfall,

  • eine Ausdehnung auf bis zu 10 Stunden ist möglich,

  • vorausgesetzt, der Durchschnitt von 8 Stunden täglich wird innerhalb eines Bezugszeitraums von 6 Monaten oder 24 Wochen nicht überschritten (L&E Global).


2. Arbeitsverträge (Arbeitsvertrag)

  • Unbefristeter Arbeitsvertrag (unbefristet):
    Der häufigste Vertragstyp, ohne festgelegtes Enddatum – ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis.

  • Befristeter Arbeitsvertrag (befristet):
    Endet automatisch nach einem im Vertrag festgelegten Zeitraum (in der Regel bis zu 2 Jahre),
    oft mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis zu drei Mal gemäß TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz).

  • Probezeit (Probezeit):
    In vielen Verträgen ausdrücklich geregelt, maximal 6 Monate.
    Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen beendet werden (Horizons).


3. Arbeitszeiten und Ruhezeiten

Punkt Standard / Mindestvorgabe
Wöchentliche Arbeitszeit Üblicherweise 35–40 Stunden, gesetzlich maximal 48 Stunden (L&E Global)
Tägliche Ruhezeit Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen
Pausenregelung – Mindestens 30 Minuten, wenn die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt
– Zusätzliche 15 Minuten nach 4,5 Stunden möglich (L&E Global)  

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können günstigere Regelungen vorsehen (z. B. kürzere Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich).


4. Gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025: 12,82 € brutto pro Stunde und gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, einschließlich Vollzeitbeschäftigter (expatrio.com).

Bruttolohn = Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.


5. Sozialversicherungen (Sozialversicherung)

Vollzeitbeschäftigte in Deutschland sind in der Regel pflichtversichert in den wichtigsten Zweigen der Sozialversicherung:

Versicherung Gesamtbeitrag (%) Arbeitnehmeranteil (%) Arbeitgeberanteil (%)
Rentenversicherung 18,6 9,3 9,3 (taxsummaries.pwc.com)
Arbeitslosenversicherung 2,4 1,2 1,2 (taxsummaries.pwc.com)
Krankenversicherung ca. 17,1 (14,6 + Ø 2,5 Zusatzbeitrag) ca. 8,55 ca. 8,55 (Mercans Global Payroll & PEO)
Pflegeversicherung 3,6 1,8¹ 1,8¹ (Deutsche Flagge)
Unfallversicherung variiert 0 variiert (allein vom Arbeitgeber getragen)
Insolvenzgeldumlage 0,09 0 0,09 (taxsummaries.pwc.com)

¹ Für Arbeitnehmer ohne Kinder fällt ein zusätzlicher Zuschlag von 0,25 % an, der allein vom Arbeitnehmer getragen wird.


6. Steuern und Abzüge

  • Einkommensteuer (Einkommensteuer):
    Progressives Steuersystem von 0 % bis 45 %, abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens.

  • Grundfreibetrag (Grundfreibetrag):
    Für 2025 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag 12.096 € pro Person.
    Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an (taxsummaries.pwc.com).

  • Solidaritätszuschlag (Solidaritätszuschlag):
    5,5 % auf die Einkommensteuer, die einen gewissen Betrag (z. B. 19.950 € bei Ledigen) übersteigt.

  • Kirchensteuer (Kirchensteuer):
    In der Regel 8–9 % der Einkommensteuer, nur für Mitglieder einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft.

Zusätzlich werden Sozialabgaben direkt vom Bruttolohn einbehalten.


7. Urlaub (Urlaub) und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Jahresurlaub (Erholungsurlaub):
    Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche (entspricht 4 Wochen) gemäß Bundesurlaubsgesetz.
    In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber 25–30 Urlaubstage pro Jahr (boundlesshq.com, Statistisches Bundesamt).

  • Krankheit und Lohnfortzahlung:

    • Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen lang den vollen Lohn je Krankheitsfall (skuad.io).

    • Nach Ablauf der 6 Wochen erhalten gesetzlich Versicherte in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse.


8. Kündigungsfristen (Kündigungsfrist)

  • Allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist:
    Mindestens 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer (§ 622 BGB, winheller.com).

  • Verlängerte Kündigungsfristen für Arbeitgeber:
    Nach längerer Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber, z. B.:

    • Nach 1–2 Jahren Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Monatsende

    • Nach 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
      (weitere Stufen in § 622 BGB geregelt).

Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können längere, aber nicht kürzere Fristen für Arbeitnehmer vereinbart werden (mit Ausnahmen in der Probezeit).


9. Kündigungsschutz (Kündigungsschutz)

Nach 6 Monaten Beschäftigungsdauer (Wartezeit) und in Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitäquivalenten greift in der Regel das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Das bedeutet:

  • Eine Kündigung durch den Arbeitgeber muss sozial gerechtfertigt sein (betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt).

  • Reine Willkür oder sachgrundlose „Austauschkündigungen“ sind nicht zulässig.

Arbeitnehmer haben bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Kündigung die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben (Frist: meist 3 Wochen).


Fazit

Die Vollzeitarbeit in Deutschland ist geprägt von:

  • klar geregelten Arbeitszeiten und Pausen,

  • einem gesetzlich garantierten Mindestlohn,

  • einem umfassenden System der Sozialversicherung,

  • Urlaubsansprüchen und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,

  • sowie einem gesetzlichen Kündigungsschutz in größeren Betrieben.

Um die Details des eigenen Arbeitsverhältnisses vollständig zu verstehen, sollten Beschäftigte ihren Arbeitsvertrag aufmerksam lesen und bei Unklarheiten den Personalbereich, den Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.


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