Was ist eine Maklerprovision?
Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistungen beim Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien erhält.
Die Gebühr wird in der Regel nach Abschluss des Vertrages fällig und als Prozentsatz des Kaufpreises bzw. der vereinbarten Miete berechnet.
Wer zahlt die Maklergebühr?
Beim Kauf
In der Praxis trägt häufig der Käufer die Maklerprovision vollständig, oder es wird eine Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart.
In manchen Bundesländern, wie etwa Berlin und Hamburg, wurde das Prinzip der Provisionsteilung (Provisionsteilung) gestärkt, sodass Verkäufer und Käufer die Provision in vielen Fällen je zur Hälfte übernehmen.
Bei der Wohnraummiete
Hier gilt das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ (Bestellerprinzip), das heißt:
Die Person, die den Makler beauftragt, trägt grundsätzlich auch die Kosten.
In der Praxis ist dies meist der Vermieter, da die meisten Mieter den Makler nicht selbst beauftragen.
Wie hoch ist die Provision in der Regel?
Beim Kauf
Die Maklerprovision liegt üblicherweise zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises.
Hinzu kommt in der Regel die Umsatzsteuer (MwSt) in Höhe von 19 %.
Bei der Miete
Bei Wohnraummietverhältnissen kann die Provision bis zu zwei Nettokaltmieten betragen, zuzüglich Umsatzsteuer.
Welche Leistungen erbringt der Makler?
Die Arbeit des Maklers umfasst in der Regel:
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Bewertung der Immobilie und fachliche Beratung
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Erstellung von Exposés und Vermarktung der Immobilie
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Organisation von Besichtigungsterminen
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Vermittlung und Verhandlung zwischen den Parteien
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Unterstützung bei der Vorbereitung der Verträge bis zur Unterzeichnung
Kann man über die Provision verhandeln?
Ja, insbesondere beim Kauf kann die Höhe der Maklerprovision grundsätzlich frei verhandelt werden.
Bei Mietwohnungen unterliegt die Provision strengeren gesetzlichen Vorgaben und darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Wann wird die Provision fällig?
Die Maklerprovision wird nach Abschluss des Vertrages und dessen rechtwirksamer Unterschrift fällig.
Der Makler darf die Zahlung nicht vorher verlangen und keine Vorauszahlungen fordern.
Welche Risiken bestehen bei Nichtzahlung?
Zahlt die verpflichtete Partei die vereinbarte Provision nicht, kann der Makler gerichtliche Schritte einleiten und die vereinbarte Vergütung einklagen – vorausgesetzt, er hat seine Vermittlungsleistung ordnungsgemäß erbracht.
Praktische Tipps
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Prüfen Sie die Vertragsbedingungen mit dem Makler, bevor Sie unterschreiben.
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Bewahren Sie eine schriftliche und detaillierte Vereinbarung über Provisionshöhe und Leistungsumfang auf.
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Fragen Sie nach Verhandlungsspielraum, insbesondere beim Immobilienkauf.
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Leisten Sie keine Zahlung, bevor der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen wurde.
Fazit
Die Maklerprovision in Deutschland unterliegt klaren rechtlichen Regeln, die Verbraucher schützen und Transparenz auf dem Immobilienmarkt fördern sollen. Wer diese Grundsätze kennt und die Vereinbarungen sorgfältig prüft, kann unerwartete Kosten vermeiden und mit mehr Sicherheit und Verhandlungsspielraum in Gespräche mit Immobilienmaklern gehen.
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