Steuern auf Sozialleistungen (Hartz IV / Bürgergeld)
(Leistungen nach SGB II / Bürgergeld, vormals Hartz IV)
Nein.
Die Leistungen nach dem früheren System Hartz IV, die heute offiziell Bürgergeld heißen, sind nicht steuerpflichtig.
Das heißt konkret:
Du zahlst keine Einkommensteuer (Einkommensteuer) auf diese Leistungen.
Weil diese Leistungen:
als Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung) eingestuft werden
dazu dienen, das existenzielle Minimum zum Leben zu sichern
aus Steuermitteln finanziert werden und daher nicht noch einmal besteuert werden
Ja, indirekt, und zwar über den sogenannten:
Progressionsvorbehalt
Das bedeutet:
Die Leistungen aus Hartz IV / Bürgergeld sind zwar steuerfrei,
sie werden aber bei der Berechnung des Steuersatzes für dein übriges Einkommen (z. B. aus Nebenjob, selbstständiger Tätigkeit oder Kapitalerträgen) mit einbezogen.
Das kann dazu führen, dass:
dein persönlicher Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen steigt,
aber: auf das Bürgergeld selbst wird keine Steuer erhoben.
Du erhältst im Jahr 8.000 € Bürgergeld
Zusätzlich hast du 10.000 € Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit
Dann gilt:
Für die Berechnung des Steuersatzes wird so getan, als hättest du 18.000 € Gesamteinkommen
Die Steuer wird aber nur auf die 10.000 € steuerpflichtiges Einkommen erhoben, nicht auf das Bürgergeld
| Situation | Muss eine Steuererklärung abgegeben werden? |
|---|---|
| Du bekommst nur Hartz IV / Bürgergeld, ohne weitere Einkünfte | Nein |
| Du hast zusätzliches Einkommen (Minijob, Teilzeitjob, Selbstständigkeit usw.) | Ja |
| Du hast mehr als 410 € an zusätzlichen Leistungen / Nebeneinkünften im Jahr | In der Regel ja – häufig besteht Abgabepflicht |
Jedes zusätzliche Einkommen (z. B. Minijob, Nebenjob, freiberufliche Tätigkeit) muss sowohl dem Jobcenter als auch dem Finanzamt gemeldet werden.
Bestimmte Einkünfte können auf das Bürgergeld angerechnet und von der Leistung abgezogen werden.
Es ist sehr wichtig, kein Einkommen zu verschweigen, um keinen Vorwurf des Sozialbetrugs zu riskieren.
| Deutscher Begriff | Übersetzung (Arabisch) |
|---|---|
| Hartz IV / Bürgergeld | المساعدة الاجتماعية الأساسية |
| Einkommensteuer | ضريبة الدخل |
| Steuerfrei | معفى من الضرائب |
| Progressionsvorbehalt | تأثير الإعانات على شريحة الضريبة |
| Steuererklärung | الإقرار الضريبي السنوي |
Hartz IV / Bürgergeld ist steuerfrei – darauf wird keine Einkommensteuer erhoben.
Die Leistungen können aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen.
Eine Steuererklärung ist vor allem dann erforderlich, wenn du zusätzliches Einkommen neben Bürgergeld hast.
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