Probefahrt-Kennzeichen (rote Nummer) – Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten

اسم الكاتب: Admin تاريخ النشر: 2025-07-02 تصنيف المقال: Gewerbe und selbständig

Erstens: Was sind rote Kennzeichen (Rote Nummern / 06-Kennzeichen)?

Merkmal – Erläuterung

  • Aussehen / Nummernkreis:
    Beginnen mit 06 (z. B. FL-060123) in roter Schrift.

  • Zweck:
    Für Probefahrten, Überführungsfahrten und Vorführfahrten (z. B. gegenüber Kunden oder Prüforganisationen).

  • Zulässige Nutzer (rechtlich):
    Nur für zugelassene Kfz-Händler, Werkstätten oder Hersteller.

  • Geltungsdauer:
    Werden in der Regel für einen längeren Zeitraum (häufig 1 Jahr) zugeteilt und können mehrfach für verschiedene Fahrzeuge genutzt werden.


Zweitens: Fahrtennachweisbuch – Pflicht nach § 16 Abs. 2 FZV

Gemäß § 16 Abs. 2 FZV ist jede Person bzw. jedes Unternehmen, das rote 06-Kennzeichen verwendet, verpflichtet:

  • jede einzelne Nutzung der roten Kennzeichen lückenlos zu dokumentieren – handschriftlich in einem Fahrtenbuch oder mit einem zuverlässigen digitalen System.

Was muss dieses Fahrtennachweisbuch enthalten?

Jeder Eintrag / jede Seite muss mindestens folgende Angaben enthalten:

Feld – Erläuterung

  • Datum:
    Der Tag, an dem die Fahrt stattfindet.

  • Uhrzeit:
    Beginn und Ende der Fahrt (Start- und Ankunftszeit).

  • Fahrzeugdaten:
    Fahrgestellnummer (VIN / Fahrgestellnummer) und Fahrzeugtyp / Fabrikat.

  • Zweck der Fahrt:
    Zum Beispiel:
    Probefahrt, Überführung, Werkstattprüfung, Vorführung beim Kunden usw.

  • Name des Fahrers:
    Vollständiger Name der fahrenden Person plus Unterschrift.

  • Fahrstrecke:
    Von wo nach wo gefahren wurde (Start- und Zielort).

Zulässige Fahrten (Beispiele)

Zweck – Zulässig? – Hinweise

  • Fahrt zum TÜV / Prüforganisation:
    Ja – zulässig, insbesondere wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist.

  • Probefahrt mit Kunde:
    Ja – erlaubt, sofern ein Mitarbeiter des Händlers mitfährt oder die Fahrt im Auftrag / mit Zustimmung des Händlers erfolgt.

  • Private Fahrt zur Arbeitsstelle (Pendeln):
    Nein – nicht erlaubt.
    Rein private Nutzung roter Kennzeichen ist streng verboten.


Drittens: Welche Folgen drohen bei fehlenden oder mangelhaften Aufzeichnungen?

Verstoß – Mögliche Konsequenz

  • Kein Fahrtennachweis vorhanden:
    Ordnungswidrigkeit nach FZV – es kann eine Geldbuße verhängt werden.

  • Unvollständige oder falsche Angaben im Fahrtennachweis:
    Geldbuße bis zu 5.000 € möglich oder Entzug der roten Kennzeichen durch die Zulassungsstelle.

  • Verwendung der roten Kennzeichen zu privaten / unzulässigen Zwecken:
    Kann im Extremfall bis zum Entzug der gewerblichen Erlaubnis / Gewerbeerlaubnis führen.


Kann das Fahrtennachweisbuch digital geführt werden?

Ja, das ist möglich, sofern:

  • ein verlässliches elektronisches System verwendet wird (z. B. ein Dokumentenmanagementsystem – DMS mit Protokollierung),

  • die Daten jederzeit der Polizei oder der Kfz-Zulassungsstelle auf Verlangen vorgelegt werden können,

  • alle Pflichtangaben enthalten sind, die auch in der Papierform vorgeschrieben sind (Datum, Uhrzeit, Fahrzeugdaten, Zweck, Fahrer, Strecke, Unterschrift bzw. qualifizierte digitale Erfassung).


Redaktioneller Hinweis

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