Erbschaftsteuer: Freibeträge für Ehegatten und Abkömmlinge

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-01 Blog-Kategorie: الوفاة و الدفن

Erbschaftsteuer in Deutschland

Finanzielle Freibeträge für Ehegatten und Kinder: Wer zahlt – und wer bleibt steuerfrei?

Wenn ein Mensch in Deutschland verstirbt, gehen nicht nur Geld und Immobilien auf die Erben über, sondern auch eine steuerliche Verantwortung: die Erbschaftsteuer. Sie ist eine Steuer, die der Staat auf den Übergang von Vermögen vom Verstorbenen auf die Erben erhebt.
Allerdings behandelt das deutsche Recht nicht alle Erben gleich: Es gibt weitreichende Freibeträge für Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder und Enkel), die einen erheblichen Unterschied bei der tatsächlichen Steuerlast ausmachen.

In diesem Artikel wird erläutert, wann die Steuer anfällt, wer davon befreit ist und wie hoch die Freibeträge und Steuersätze je nach Steuerklasse ausfallen.


Was ist die Erbschaftsteuer (Erbschaftsteuer)?

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die auf den Wert des geerbten Nachlasses nach Abzug von Schulden und bestimmten Kosten erhoben wird. Sie wird progressiv berechnet – abhängig von:

  • dem Verhältnis des Erben zum Verstorbenen (Ehegatte, Kind, Geschwister, fremde Person),

  • dem Netto-Erbwert,

  • dem steuerlichen Wohnsitz von Erblasser und Erben.

Grundsätzlich unterliegt jede Erbschaft der Steuer, wenn sie Vermögen wie Geld, Immobilien, Wertpapiere, Lebensversicherungen oder sogar Auslandsvermögen umfasst – sofern der Verstorbene oder der Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.


Gesetzliche Freibeträge von der Erbschaftsteuer

Das deutsche Recht gewährt Erben persönliche Freibeträge (Freibeträge), deren Höhe von der Nähe der Verwandtschaft zum Erblasser abhängt. Die wichtigsten Freibeträge:

Kategorie des Erben Freibetrag (Freibetrag)
Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner:in 500.000 €
Kind (leiblich oder adoptiert) 400.000 €
Enkelkind 200.000 €
Eltern (wenn sie von ihren Kindern erben) 100.000 €
Andere Personen (z. B. Geschwister, Freunde) 20.000 €

Das bedeutet zum Beispiel:

  • Eine Ehefrau, die 480.000 € erbt, zahlt keine Erbschaftsteuer, weil der Betrag unterhalb ihres Freibetrags liegt.

  • Ein Sohn, der 500.000 € erbt, muss nur den Betrag oberhalb von 400.000 €, also 100.000 €, versteuern.


Steuersätze nach Überschreiten des Freibetrags

Sobald der Freibetrag überschritten wird, unterliegt der übersteigende Teil einem progressiven Steuersatz, der von der Steuerklasse abhängt. Grob spricht man von:

  • Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Enkel,

  • Steuerklasse II: z. B. Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder,

  • Steuerklasse III: fremde Personen, entfernte Verwandte.

Die Steuersätze (vereinfacht) sehen wie folgt aus:

Steuerpflichtiger Erbteil (nach Freibetrag) Steuerklasse I (Ehegatte/Kind) Steuerklasse II (z. B. Geschwister) Steuerklasse III (fremde Person)
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 6 Mio. € 19 % 30 % 30 %

Die Steuerbelastung steigt also deutlich an, je weiter entfernt die verwandtschaftliche Beziehung ist – besonders in Steuerklasse III.


Wichtige Ausnahmen, die die Steuer reduzieren oder vermeiden können

1. Selbstgenutzte Wohnimmobilie (Familienheim / Eigenheim)

  • Erbt der Ehegatte oder – unter bestimmten Bedingungen – ein Kind das vom Erblasser selbst bewohnte Familienheim und

  • bewohnt es anschließend selbst für mindestens 10 Jahre,
    → kann diese Immobilie vollständig von der Erbschaftsteuer befreit sein – unabhängig vom Verkehrswert.

2. Schulden des Nachlasses
Vor der Besteuerung werden Schulden des Erblassers und bestimmte Kosten vom Nachlass abgezogen, z. B.:

  • offene Kredite und Darlehen,

  • Bestattungskosten,

  • Nachlassabwicklungskosten und Gerichtsgebühren.

3. Lebensversicherungen

  • Auszahlungen aus Lebensversicherungen gehören grundsätzlich zur Erbmasse,

  • sie werden aber innerhalb der persönlichen Freibeträge mit berücksichtigt.


Schritte zur Meldung der Erbschaft und Zahlung der Steuer

  • In vielen Fällen informieren Banken, Notare oder Gerichte das Finanzamt automatisch über den Todesfall und auffällige Vermögenswerte.

  • Erben, deren Erwerb über den persönlichen Freibeträgen liegt, sind verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten eine Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

  • Immobilien werden vom Finanzamt anhand von Verkehrswerten oder standardisierten Bewertungsverfahren beurteilt.

  • Nach Prüfung aller Unterlagen erlässt das Finanzamt einen Erbschaftsteuerbescheid, in dem die zu zahlende Steuer festgesetzt wird.

  • Den Erben wird anschließend eine Frist zur Zahlung eingeräumt. In besonderen Fällen kann auch eine Stundung oder Ratenzahlung beantragt werden.


Was gilt, wenn der Erbe im Ausland lebt?

Auch Erben, die im Ausland leben, können in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig sein, wenn:

  • der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hatte, oder

  • der Nachlass in Deutschland belegene Vermögenswerte umfasst (z. B. Immobilien, Bankkonten, Unternehmensanteile).

Gleichzeitig können Doppelbesteuerungsabkommen (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen Deutschland und dem Ausland dazu führen, dass:

  • eine doppelte Besteuerung vermieden wird,

  • die im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer angerechnet oder umgekehrt berücksichtigt wird.


Fazit

Die Erbschaftsteuer in Deutschland führt nicht automatisch dazu, dass ein großer Teil des Erbes verloren geht.
Im Gegenteil: Ehegatten und Kinder profitieren von sehr hohen Freibeträgen, sodass ein Großteil der kleinen und mittleren Nachlässe oft vollständig steuerfrei bleibt.

Wer die gesetzlichen Regeln frühzeitig kennt, kann mit:

  • einer guten Nachlassplanung,

  • einer notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung (Testament),

  • und einer frühzeitigen Beratung durch Steuerberater oder Fachanwälte

die Steuerlast der Familie im Todesfall spürbar verringern.


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