Schritte zur Überführung des Verstorbenen (Überführung) in das Herkunftsland

اسم الكاتب: Admin تاريخ النشر: 2025-07-01 تصنيف المقال: الوفاة و الدفن

Schritte zur Überführung des Verstorbenen (Überführung) von Deutschland ins Herkunftsland: Ein umfassender Leitfaden für Migrant*innen

Wenn ein Mitglied der migrantischen Gemeinschaft in Deutschland verstirbt, ist die Entscheidung, den Leichnam in das Herkunftsland zu überführen, für viele Familien schmerzhaft, aber von großer Bedeutung – aus Respekt vor Tradition und Religion und aus dem Wunsch heraus, den Verstorbenen im Kreis seiner Angehörigen in der Heimat zu bestatten.
Dieser Schritt erfordert jedoch präzise formale Verfahren und eine enge Abstimmung mit deutschen und internationalen Stellen. In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Leitfaden, der die Schritte der Überführung (Überführung) im Detail erklärt und Unterschiede je nach Staatsangehörigkeit und konsularischen Vorschriften berücksichtigt.

1. Offizielle Meldung des Todes

  • Kontaktaufnahme mit dem Arzt (Hausarzt oder Notarzt), damit eine Todesbescheinigung (Todesbescheinigung) ausgestellt wird.

  • Meldung des Todes beim Standesamt in der Stadt, in der der Todesfall eingetreten ist, um die offizielle Sterbeurkunde (Sterbeurkunde) zu erhalten.

  • Beantragung mehrerer Ausfertigungen der Sterbeurkunde, da einige für die Überführung und andere für erbrechtliche und rechtliche Angelegenheiten benötigt werden.

2. Auswahl eines Bestattungsunternehmens, das auf Überführungen spezialisiert ist

Nicht jedes Bestattungsunternehmen in Deutschland ist für internationale Überführungen qualifiziert. Es empfiehlt sich:

  • Ein Unternehmen zu wählen, das Erfahrung im internationalen Leichentransport (internationaler Leichentransport) hat.

  • Darauf zu achten, dass das Unternehmen die Koordination mit dem Konsulat, den Fluggesellschaften und die Erstellung der zoll- und gesundheitsrechtlichen Unterlagen übernimmt.

  • Einige Bestatter bieten spezielle Dienstleistungen für Muslim*innen an, inklusive ritueller Waschung (Ghusl) und islamischer Totenbekleidung (Kafan).

3. Beschaffung der erforderlichen Dokumente für die Überführung

Zu den wichtigsten Unterlagen, die bei der Überführung verlangt werden, gehören:

  • Offizielle Sterbeurkunde (Sterbeurkunde)

  • Reisepass des Verstorbenen (falls vorhanden)

  • Freigabe zur Überführung bzw. Leichenpass von den Gesundheitsbehörden (Leichenpass oder Freigabe vom Gesundheitsamt)

  • Einbalsamierungsbescheinigung (wenn nötig – je nach Zielland)

  • Bescheinigung über die rituelle Waschung (für die islamische Bestattung)

  • Konsularische oder diplomatische Genehmigung des Herkunftslandes zur Annahme des Leichnams

  • Zollfreigabe für menschliche Überreste (Zollfreigabe für Human Remains)

Einige Länder verlangen, dass der Leichnam in einem Metallsarg (Zinksarg) oder in einem speziellen, luftdicht verschlossenen Leichensack transportiert wird.

4. Abstimmung mit Konsulat und Botschaft

  • Das zuständige Konsulat des Herkunftslandes des Verstorbenen so schnell wie möglich informieren.

  • Manche Botschaften gewähren je nach Familiensituation organisatorische oder teilweise finanzielle Unterstützung.

  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. „No Objection“-Bescheinigung zur Überführung in das Herkunftsland einholen.

  • Einige Konsulate verlangen Kopien von Reisepass, Sterbeurkunde und Ausweisdokumenten der Angehörigen.

5. Buchung des Fluges

  • Die Flugbuchung erfolgt ausschließlich über das spezialisierte Bestattungsunternehmen.

  • Der Leichnam wird als Fracht (Cargo) transportiert, nicht als Passagier.

  • Der Transport vom Zielflughafen bis zum Bestattungsort wird in Absprache mit den Angehörigen oder einem Bevollmächtigten im Herkunftsland organisiert.

Zu den wichtigsten Fluggesellschaften, die regelmäßig Überführungen durchführen, zählen: Turkish Airlines, EgyptAir, Royal Air Maroc, Lufthansa.

6. Kosten der Überführung

Die Kosten variieren je nach Zielland, liegen aber in der Regel:

  • Im Durchschnitt zwischen 2.500 und 6.000 Euro.

Die Kosten können steigen, wenn ein Metallsarg erforderlich ist, ein Transport aus abgelegenen Regionen nötig ist oder besondere religiöse Dienstleistungen gewünscht werden.
Es ist sinnvoll zu klären, ob eine Todesfallversicherung besteht oder Unterstützung durch das Sozialamt (Sozialamt) möglich ist.

7. Schritte nach der Ankunft im Herkunftsland

  • Entgegennahme des Leichnams im Herkunftsland durch die zuständige Stelle oder den beauftragten Bestatter.

  • Durchführung der Bestattung entsprechend der lokalen religiösen Vorschriften oder Familienbräuche.

  • Klärung der rechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten in Deutschland (z. B. Immobilien, Bankkonten, laufende Verträge).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann der Verstorbene ohne Genehmigung aus Deutschland im Ausland bestattet werden?
Nein. Es sind in jedem Fall eine gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine Ausfuhrgenehmigung für den Leichnam erforderlich.

Ist eine Überführung auf dem Land- oder Seeweg möglich?
Theoretisch ja, in einige benachbarte europäische Staaten, aber dies ist sehr selten und mit zusätzlichen Formalitäten verbunden.

Ist eine Überführung ohne Einbalsamierung zulässig?
Ja, jedoch abhängig von den Vorschriften des Empfangslandes. Manche Staaten verlangen eine Einbalsamierung oder die Nutzung eines hermetisch verschlossenen Metallsarges.

Kann die Familie alle Schritte selbst organisieren?
Es ist nicht zu empfehlen, da die Verfahren komplex sind und besondere Kenntnisse des Zoll-, Luftverkehrs- und Gesundheitsrechts erfordern. Die Zusammenarbeit mit einem professionellen Bestattungsunternehmen ist dringend anzuraten.

Fazit

Die Überführung eines Verstorbenen in das Herkunftsland ist in Deutschland kein einfacher Vorgang, sondern ein sensibles Verwaltungsverfahren, das eine sorgfältige Koordination mit mehreren Stellen erfordert: Kommune, Bestattungsunternehmen, Botschaft und Fluggesellschaft.
Durch frühzeitige Vorbereitung, die Wahl eines spezialisierten Unternehmens und gute Kenntnis der geltenden Vorschriften kann die Familie ihren Verstorbenen auf würdige und respektvolle Weise in der Heimat beisetzen.

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