Berechnung der fälligen Zakat auf investiertes Vermögen nach dem Tod

اسم الكاتب: Admin تاريخ النشر: 2025-07-01 تصنيف المقال: الوفاة و الدفن

Berechnung der fälligen Zakat auf investierte Vermögenswerte nach dem Tod

Wie wird die Zakat auf den Nachlass vor der Verteilung berechnet – und wann wird sie für die Erben relevant?

Wenn ein Muslim in Deutschland oder einem anderen Land verstirbt, stellt sich eine wichtige fiqh- und wirtschaftsbezogene Frage:
Muss die Zakat auf sein Vermögen entrichtet werden, bevor der Nachlass unter den Erben aufgeteilt wird?
Und wenn das Vermögen in Immobilien, Aktien oder Bankeinlagen investiert ist: Wie wird dann die Zakat berechnet? Dürfen die Erben die Zahlung hinauszögern?

Diese Fragen betreffen das Zusammenspiel zwischen islamischem Recht (Scharia) und dem deutschen Erbrecht und erfordern ein präzises Verständnis.


Die schariarechtliche Grundregel: Zakat ist eine Schuld in der Hinterlassenschaft des Verstorbenen

Im islamischen Recht gilt: Bereits fällig gewordene Zakat, die der Verstorbene zu Lebzeiten nicht gezahlt hat, wird als Schuld in seiner Hinterlassenschaft betrachtet. Diese Schuld muss vor der Verteilung des Nachlasses beglichen werden – genau wie Bankdarlehen oder andere Kredite.

Der Prophet ﷺ sagte:

„Die Seele des Gläubigen ist durch seine Schulden zurückgehalten, bis sie für ihn beglichen werden.“ (At-Tirmidhī)

Daraus folgt:

  • Rückständige Zakat wird aus dem Nachlass bezahlt, bevor er aufgeteilt wird – als verpflichtende, religiöse Schuld des Nachlasses.


Wann wird Zakat auf den Nachlass fällig?

Zakat ist auf das Vermögen des Verstorbenen fällig, wenn folgende Bedingungen zu seinen Lebzeiten erfüllt waren:

  1. Erreichen des Nisab (Mindestschwelle),
    also ein Vermögenswert in Höhe von mindestens dem Gegenwert von ca. 85 g Feingold.

  2. Ablauf eines vollständigen islamischen Jahres (Hawl)
    im Eigentum des Verstorbenen, bevor er starb.

  3. Das Vermögen war nicht für zwingende Lebensunterhaltspflichten verplant
    und nicht als uneinbringliche Forderung blockiert.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Zakat vor jeder Verteilung des Nachlasses entrichtet.


Wie wird die Zakat auf investierte Vermögenswerte berechnet?

Je nach Art der Anlage wird unterschiedlich gerechnet:

Art der Investition Methode der Zakat-Berechnung
Bankeinlagen 2,5 % des zum Todestag verfügbaren Guthabens
Aktien Marktwert am Todestag × 2,5 %, wenn sie zu Handelszwecken gehalten werden
Vermietete Immobilien Keine Zakat auf den Immobilienstamm, Zakat nur auf den Nettoertrag, falls vorhanden
Einzelunternehmen / GmbH-Anteile Zakat auf die zakatpflichtigen Nettovermögenswerte des Unternehmens
Gold und Silber Bewertung zum Kurs am Todestag und Zakat in Höhe von 2,5 %

Auf selbstgenutzte Wohnimmobilien und persönliche Gebrauchsgegenstände (z. B. möbliertes Eigenheim, Auto zur persönlichen Nutzung) wird keine Zakat erhoben.


Wer entrichtet die Zakat nach dem Tod?

  • Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich verfügt hat, dass Zakat gezahlt werden soll, muss diese Verfügung aus seinem Vermögen umgesetzt werden.

  • Selbst wenn keine Verfügung vorhanden ist, aber feststeht, dass Zakat zu Lebzeiten fällig geworden ist, wird sie wie eine religiös verbindliche Schuld behandelt und aus dem Nachlass bezahlt.

Die Erben oder der Nachlassverwalter (z. B. Testamentsvollstrecker) sind verpflichtet, die Zakat sorgfältig zu berechnen und auszukehren.


Wird die Zakat aus dem Gesamtnachlass oder aus den Erbanteilen bezahlt?

Die fällige Zakat wird vom gesamten Nachlass abgezogen, bevor irgendeine Aufteilung an die Erben erfolgt.

Beispiel:
Wenn der Nachlass 1.000.000 € beträgt und davon 800.000 € zakatpflichtig sind, dann werden zunächst 2,5 % auf die 800.000 € gezahlt (also 20.000 €).
Erst der verbleibende Betrag nach Abzug der Zakat wird gemäß der islamischen Erbfolge auf die Erben verteilt.


Was, wenn die Erben nicht wussten, dass Zakat geschuldet war?

Bei Unkenntnis sollten die Erben:

  • die Zusammensetzung des Vermögens und die Zeitpunkte des Erwerbs überprüfen,

  • einen fachkundigen Steuerberater oder einen vertrauenswürdigen islamischen Gelehrten konsultieren,

  • Zakat vorsorglich entrichten, wenn ein starker Hinweis auf ihre Fälligkeit besteht.

Es ist ratsam, die Zahlung der Zakat schriftlich im Nachlassprotokoll festzuhalten.


Vereinbarkeit mit deutschem Recht

Auch wenn das deutsche Recht Zakat nicht als offizielle, zwingende Abzugsposition anerkennt, gilt:

  • Religiöse Verfügungen des Erblassers können im Rahmen des Testamentsrechts respektiert werden, solange sie nicht gegen zwingendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.

  • Die Erben können nach dem Tod freiwillig religiöse Spenden (z. B. Zakat oder Sadaqa) aus dem Nachlass leisten, wenn dies dem erkennbaren Willen des Verstorbenen entspricht.

Hinweis:
Eine steuerliche Absetzbarkeit in Deutschland besteht in der Regel nur, wenn Zahlungen an eine als gemeinnützig anerkannte Organisation erfolgen.


Fazit

Zakat ist ein Recht Gottes (Haqq Allah) in der Hinterlassenschaft des Verstorbenen.
Sie wird – sofern die schariarechtlichen Bedingungen erfüllt sind – vor der Verteilung des Nachlasses entrichtet.

Für Erben und Nachlassverwalter ist es besonders wichtig, bei investierten Vermögenswerten (Immobilien, Unternehmen, Aktien, Gold usw.) eine sorgfältige Bewertung zum Zeitpunkt des Todes vorzunehmen, um die fällige Zakat korrekt zu bemessen.

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