Hygieneanforderungen beim Glühwein-Ausschank

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-01 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

1. Anmeldung und Kontrolle

Wo meldest du deine Tätigkeit an?

  • Die Tätigkeit wird beim Gesundheitsamt der zuständigen Gemeinde/Stadt angemeldet.

  • Das Anbieten und Ausschenken von Glühwein gilt als Lebensmittelverkauf (Lebensmittelverkauf) und unterliegt damit den Vorgaben des § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).


2. Hygieneschulung (§ 43 IfSG)

Bedingung Details
Verpflichtend? Ja, für alle Personen, die an der Zubereitung oder am Ausschank/Servieren beteiligt sind.
Zuständige Stelle Gesundheitsamt bzw. autorisierte Online-Anbieter (je nach Bundesland).
Gültigkeit Zeitlich nicht begrenzt, allerdings verlangen Behörden bei Kontrollen häufig eine aktuelle Bescheinigung, wenn der Kurs sehr lange zurückliegt.

3. Hygienekonzept – Konzept zur Lebensmittelsicherheit

Du musst ein schriftliches Hygienekonzept (Hygieneplan) haben, das folgende Bereiche umfasst:

Bereich Was muss enthalten sein?
Hygiene bei der Zubereitung Tägliche Reinigung der Zapfhähne / Ausschankhähne, tägliches Aufkochen des Getränks (Glühwein).
Werkzeuge und Becher Regelmäßige Reinigung aller Utensilien und Gefäße oder Verwendung von Einwegbechern bzw. Mehrwegbechern mit Pfand.
Händehygiene Möglichkeit zum Händewaschen (z. B. fest installierte Waschgelegenheit oder Wasserkanister mit Seife).
Abfalltrennung Verwendung von geschlossenen Abfallbehältern, regelmäßige Reinigung des Standes und der Umgebung.
Temperaturhaltung Sicherstellen, dass der Glühwein dauerhaft bei 70–80 °C gehalten wird.

4. Anforderungen an die Ausstattung (Ausschankanlage)

  • Der Zapfhahn bzw. der Behälter (Ausschankgerät) muss aus lebensmittelechten Materialien bestehen.

  • Das Erwärmen des Glühweins darf nur in geeigneten Behältern (z. B. Edelstahlbehälter) erfolgen.

  • Es ist eine regelmäßige Temperaturkontrolle notwendig – empfohlen wird die Verwendung eines Thermometers.


5. Wasser und Abwasser

Anforderung Hinweise
Sauberes Wasser Versorgung entweder über einen direkten Wasseranschluss oder über einen sauberen Wasserkanister.
Wasser zum Händewaschen Es müssen Seife und Papierhandtücher zur Verfügung stehen.
Flächendesinfektion Verwendung eines zugelassenen Flächendesinfektionsmittels, das für den Lebensmittelbereich geeignet ist (z. B. „Flächendesinfektion lebensmittelgeeignet“).

6. Pfandbecher vs. Einwegbecher

Becherart Anforderungen
Einwegbecher Müssen hygienisch entsorgt werden; auf korrekte Mülltrennung ist zu achten.
Mehrwegbecher mit Pfand Müssen gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Temperaturen gereinigt werden (z. B. 60–70 °C im Spülprozess).

7. Ordnungsamt & Kontrolle

  • Es kann jederzeit zu spontanen Kontrollen durch das Ordnungsamt oder die Lebensmittelaufsicht kommen.

  • Bei Verstößen drohen unter anderem:

    • Bußgelder bis zu 5.000 €,

    • sofortige Schließung des Standes oder Verkaufswagens,

    • negative Vermerke, die sich auf zukünftige Genehmigungen und Konzessionen auswirken können.


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