1. Anmeldung und Kontrolle
Wo meldest du deine Tätigkeit an?
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Die Tätigkeit wird beim Gesundheitsamt der zuständigen Gemeinde/Stadt angemeldet.
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Das Anbieten und Ausschenken von Glühwein gilt als Lebensmittelverkauf (Lebensmittelverkauf) und unterliegt damit den Vorgaben des § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
2. Hygieneschulung (§ 43 IfSG)
| Bedingung | Details |
|---|---|
| Verpflichtend? | Ja, für alle Personen, die an der Zubereitung oder am Ausschank/Servieren beteiligt sind. |
| Zuständige Stelle | Gesundheitsamt bzw. autorisierte Online-Anbieter (je nach Bundesland). |
| Gültigkeit | Zeitlich nicht begrenzt, allerdings verlangen Behörden bei Kontrollen häufig eine aktuelle Bescheinigung, wenn der Kurs sehr lange zurückliegt. |
3. Hygienekonzept – Konzept zur Lebensmittelsicherheit
Du musst ein schriftliches Hygienekonzept (Hygieneplan) haben, das folgende Bereiche umfasst:
| Bereich | Was muss enthalten sein? |
|---|---|
| Hygiene bei der Zubereitung | Tägliche Reinigung der Zapfhähne / Ausschankhähne, tägliches Aufkochen des Getränks (Glühwein). |
| Werkzeuge und Becher | Regelmäßige Reinigung aller Utensilien und Gefäße oder Verwendung von Einwegbechern bzw. Mehrwegbechern mit Pfand. |
| Händehygiene | Möglichkeit zum Händewaschen (z. B. fest installierte Waschgelegenheit oder Wasserkanister mit Seife). |
| Abfalltrennung | Verwendung von geschlossenen Abfallbehältern, regelmäßige Reinigung des Standes und der Umgebung. |
| Temperaturhaltung | Sicherstellen, dass der Glühwein dauerhaft bei 70–80 °C gehalten wird. |
4. Anforderungen an die Ausstattung (Ausschankanlage)
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Der Zapfhahn bzw. der Behälter (Ausschankgerät) muss aus lebensmittelechten Materialien bestehen.
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Das Erwärmen des Glühweins darf nur in geeigneten Behältern (z. B. Edelstahlbehälter) erfolgen.
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Es ist eine regelmäßige Temperaturkontrolle notwendig – empfohlen wird die Verwendung eines Thermometers.
5. Wasser und Abwasser
| Anforderung | Hinweise |
|---|---|
| Sauberes Wasser | Versorgung entweder über einen direkten Wasseranschluss oder über einen sauberen Wasserkanister. |
| Wasser zum Händewaschen | Es müssen Seife und Papierhandtücher zur Verfügung stehen. |
| Flächendesinfektion | Verwendung eines zugelassenen Flächendesinfektionsmittels, das für den Lebensmittelbereich geeignet ist (z. B. „Flächendesinfektion lebensmittelgeeignet“). |
6. Pfandbecher vs. Einwegbecher
| Becherart | Anforderungen |
|---|---|
| Einwegbecher | Müssen hygienisch entsorgt werden; auf korrekte Mülltrennung ist zu achten. |
| Mehrwegbecher mit Pfand | Müssen gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Temperaturen gereinigt werden (z. B. 60–70 °C im Spülprozess). |
7. Ordnungsamt & Kontrolle
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Es kann jederzeit zu spontanen Kontrollen durch das Ordnungsamt oder die Lebensmittelaufsicht kommen.
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Bei Verstößen drohen unter anderem:
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Bußgelder bis zu 5.000 €,
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sofortige Schließung des Standes oder Verkaufswagens,
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negative Vermerke, die sich auf zukünftige Genehmigungen und Konzessionen auswirken können.
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