Der Erbschein – Verfahren vor dem Nachlassgericht

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-30 Blog-Kategorie: الوفاة و الدفن

Der Erbschein in Deutschland: Was ist das und wie erhält man ihn vom Nachlassgericht?

Wenn ein Familienmitglied in Deutschland verstirbt, beginnt sofort eine Reihe rechtlicher Schritte zur Verwaltung des Nachlasses. Einer der wichtigsten Schritte ist die Beantragung des Erbscheins (Erbschein) beim zuständigen Nachlassgericht.
Dieses Dokument ist kein bloßer Formalakt, sondern bildet die zentrale Rechtsgrundlage, die festlegt, wer den Nachlass verwalten darf – von Bankkonten über Immobilien bis hin zur Kommunikation mit Behörden.

In diesem Beitrag geben wir dir einen praktischen und verständlichen Leitfaden, um zu erfahren, was ein Erbschein ist, wie man ihn bekommt und welche Kosten und Abläufe damit verbunden sind.


Was ist ein Erbschein (Erbschein)?

Der Erbschein ist eine amtliche Urkunde, die vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt wird. Darin wird festgehalten:

  • wer die gesetzlichen oder eingesetzten Erben der verstorbenen Person sind

  • welcher Erbteil (Erbquote) auf jede erbende Person entfällt

  • ob ein Testament (Testament) oder ein Erbvertrag (Erbvertrag) existiert oder nicht

Ohne diese Urkunde können die Erben in vielen Fällen nicht:

  • auf die Bankkonten der verstorbenen Person zugreifen

  • deren Vermögen wie Immobilien, Fahrzeuge usw. verkaufen oder verwalten

  • Grundbuchänderungen und Eigentumsumschreibungen im Grundbuch veranlassen

  • mit Versicherungen, Finanzamt und anderen Stellen wirksam über den Nachlass verhandeln


Wo wird der Erbschein beantragt?

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins wird beim Nachlassgericht gestellt.
Das Nachlassgericht ist in Deutschland organisatorisch Teil des Amtsgerichts an dem Ort, an dem die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte bzw. wo der Sterbefall zuständig ist.

Beispiel:
Wenn eine Person in Berlin verstorben ist, erfolgt der Antrag beim Nachlassgericht Berlin beim zuständigen Amtsgericht für den jeweiligen Bezirk.


Wer ist antragsberechtigt?

Den Antrag auf Erbschein können stellen:

  • gesetzliche Erben, also in der Regel Ehegatte/Ehegattin, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder

  • eingesetzte Erben aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags

  • der Antrag kann persönlich, über eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt oder über einen **Notarin (Notar)** gestellt werden


Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung eines Erbscheins sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Förmlicher Antrag auf Erteilung eines Erbscheins (mündlich zu Protokoll oder schriftlich)

  • Sterbeurkunde (Sterbeurkunde) im Original

  • Familienstammbuch oder andere Personenstandsurkunden, um das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen nachzuweisen

  • Testament oder Erbvertrag, sofern vorhanden (inkl. Eröffnungsprotokoll, falls das Testament bereits eröffnet wurde)

  • Eidesstattliche Versicherung (eidesstattliche Versicherung), in der die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben bestätigt wird

  • Ausweisdokumente der antragstellenden Person (Personalausweis oder Reisepass)

Je nach Fall können weitere Unterlagen verlangt werden, z. B. Heiratsurkunden, Scheidungsurteile oder Geburtsurkunden von Kindern.


Verfahrensablauf Schritt für Schritt

1. Terminvereinbarung mit dem Nachlassgericht

  • Viele Nachlassgerichte verlangen eine vorherige Terminvereinbarung, entweder telefonisch oder online.

  • Alternativ kann der Antrag auch über einen Notarin vorbereitet und weitergeleitet werden.

2. Antragstellung und Einreichung der Unterlagen

  • Der Antrag kann mündlich zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder schriftlich gestellt werden.

  • Häufig wird der Antrag über einen Notar aufgenommen und an das Nachlassgericht übermittelt.

3. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • Du erklärst an Eides statt, dass die gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind,
    z. B. dass dir alle Testamente bekannt sind und keine anderen Erben verschwiegen wurden.

4. Prüfung durch das Nachlassgericht und Entscheidung

  • Wenn keine Unklarheiten oder Erbstreitigkeiten bestehen, entscheidet das Gericht über die Erteilung des Erbscheins.

  • Die Bearbeitungszeit liegt häufig bei ca. 2–6 Wochen, kann aber bei Streitfällen deutlich länger dauern.


Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet.
Zur groben Orientierung:

Wert des Nachlasses – voraussichtliche Gebühr für den Erbschein

  • 10.000 € → ca. 150 €

  • 50.000 € → ca. 330 €

  • 100.000 € → ca. 546 €

  • 250.000 € → ca. 935 €

Wenn der Antrag über einen Notar gestellt wird, fallen zusätzlich Notarkosten an, die sich ebenfalls am Nachlasswert orientieren.


Wichtige Hinweise

  • Ein Erbschein ist häufig nicht erforderlich, wenn ein öffentliches (notarielles) Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, der vom Nachlassgericht eröffnet und akzeptiert wurde – viele Banken und Stellen erkennen diese Urkunden direkt an.

  • Wenn bereits ein Erbstreit (Erbstreit) vor Gericht anhängig ist, kann der Erbschein zunächst nicht erteilt werden, bis die Rechtslage geklärt ist.

  • Der Erbschein ist ein starkes Beweismittel, aber nicht unangreifbar:
    Wenn später ein neues Testament auftaucht oder sich herausstellt, dass Angaben falsch waren, kann der Erbschein angefochten und sogar eingezogen werden.


Fazit

Wenn eine Person in Deutschland verstirbt und Vermögen hinterlässt – sei es Geld, Immobilien oder andere Werte –, ist der Erbschein in den meisten Fällen der juridische Schlüssel für alle weiteren Schritte.
Diese Urkunde wird vom Nachlassgericht nach einem klar geregelten Verfahren erteilt und ist in vielen Erbfällen unentbehrlich, insbesondere wenn kein notarielles Testament vorhanden ist.

Es empfiehlt sich, die notwendigen Schritte möglichst früh nach dem Todesfall einzuleiten, um Verzögerungen bei der Verwaltung des Nachlasses zu vermeiden – und bei komplexen Fällen einen **Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Notarin** hinzuzuziehen.


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