Kann man wegen der Hochzeit Urlaub nehmen?

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-30 Blog-Kategorie: Familie

Ja, in Deutschland kann man wegen der eigenen Hochzeit Urlaub nehmen – aber nicht immer automatisch.

In Deutschland ist es möglich, wegen der eigenen Eheschließung frei zu bekommen. Diese Freistellung wird arbeitsrechtlich oft als:

„Sonderurlaub bei Eheschließung“
(besondere Freistellung anlässlich der eigenen Hochzeit)

bezeichnet.

Allerdings gibt es dabei wichtige Details, denn:
Ein gesetzlicher, für alle Arbeitnehmer gleicher Anspruch existiert nicht in jeder Situation. Im Folgenden die ausführliche Erklärung:


1. Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub wegen Heirat?

Das allgemeine deutsche Urlaubsrecht (z. B. Bundesurlaubsgesetz – BUrlG oder Regelungen im BGB) sieht keine ausdrücklich geregelte Pflicht des Arbeitgebers vor, wegen einer Heirat Sonderurlaub zu gewähren.

Allerdings kennt die arbeitsrechtliche Praxis den Begriff „Sonderurlaub“ (Sonderfreistellung) für bestimmte besondere Ereignisse, etwa:

  • eigene Eheschließung,

  • Tod naher Angehöriger,

  • Geburt eines eigenen Kindes,

  • Umzug in eine andere Wohnung.

Ob und in welchem Umfang dieser Sonderurlaub gewährt wird, hängt jedoch von folgenden Grundlagen ab:

  • dem individuellen Arbeitsvertrag (Arbeitsvertrag),

  • einem Tarifvertrag (Tarifvertrag),

  • oder internen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen (Betriebsordnung / Dienstvereinbarung).


2. Wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub wegen der eigenen Hochzeit?

Ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub besteht insbesondere dann, wenn:

  1. Der Anspruch ausdrücklich geregelt ist, z. B. in:

    • dem Arbeitsvertrag,

    • einem einschlägigen Tarifvertrag,

    • oder in der Betriebsordnung bzw. Dienstvereinbarung.

    In diesen Fällen wird häufig ein Tag bezahlter Sonderurlaub gewährt – meist für den Tag der standesamtlichen Eheschließung.

  2. Der Arbeitgeber freiwillig zustimmt:

    Auch wenn nichts Schriftliches geregelt ist, kann der Arbeitgeber im Rahmen seiner betrieblichen Praxis oder Kulanz einen Sonderurlaubstag gewähren.
    Das ist aber dann eine freiwillige Leistung, kein gesetzlich einklagbarer Anspruch.


3. Wie viele Tage Sonderurlaub sind üblich?

Situation Übliche Praxis
Tag der eigenen standesamtlichen Hochzeit 1 Tag bezahlter Sonderurlaub (in vielen Unternehmen)
Hochzeit + anschließende Reise Nutzung des regulären Jahresurlaubs (Erholungsurlaub)
Hochzeit eines nahen Angehörigen Nur in manchen Tarifverträgen / internen Regelungen, häufig unbezahlt oder max. 1 Tag

Der Sonderurlaub deckt in der Regel nur den eigentlichen Eheschließungstag ab.
Für Flitterwochen oder Reisen muss in der Praxis üblicherweise der normale Jahresurlaub eingesetzt werden.


4. Wie beantragt man Sonderurlaub wegen Eheschließung?

Um Probleme zu vermeiden, sollten Beschäftigte:

  • ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung rechtzeitig – am besten einige Wochen vorher – informieren,

  • den Antrag schriftlich oder über das betriebsinterne System stellen,

  • bei Bedarf eine Bestätigung des Standesamts (Termin der Eheschließung) vorlegen,

  • nachfragen, ob es sich um bezahlten Sonderurlaub handelt oder ob ein Tag aus dem regulären Urlaubsanspruch verwendet werden muss.


5. Wichtige Hinweise aus der Praxis

  • In einigen Bereichen (z. B. öffentlicher Dienst, Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe) sehen Tarifverträge oder Dienstvereinbarungen ausdrücklich einen Tag Sonderurlaub bei Eheschließung vor, wenn die Hochzeit an einem regulären Arbeitstag stattfindet.

  • Eine rein religiöse Trauung begründet in der Regel keinen eigenständigen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn sie nicht mit der standesamtlichen Eheschließung verknüpft ist.

  • Falls kein Sonderurlaub gewährt wird, kann der Mitarbeiter üblicherweise einen Tag Erholungsurlaub oder ggf. unbezahlten Urlaub beantragen.


Beispiel aus einem Tarifvertrag

In manchen Tarifverträgen, etwa im öffentlichen Dienst (TVöD), gilt:

  • Beschäftigte haben bei ihrer eigenen Eheschließung Anspruch auf einen Tag bezahlten Sonderurlaub,

  • sofern die Eheschließung an einem normalen Arbeitstag stattfindet.


Fazit

Ja, es ist grundsätzlich möglich, wegen der eigenen Hochzeit in Deutschland frei zu bekommen. In vielen Fällen wird ein Tag bezahlter Sonderurlaub gewährt – vor allem dann, wenn dies:

  • im Arbeitsvertrag,

  • im Tarifvertrag,

  • oder in der Betriebsvereinbarung

ausdrücklich geregelt ist.

Ist das nicht der Fall, empfiehlt es sich:

  • rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu sprechen,

  • und notfalls einen Tag aus dem regulären Jahresurlaub (Erholungsurlaub) für den Hochzeitstag zu nutzen.


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Ja, in Deutschland kann man wegen der eigenen Hochzeit Urlaub nehmen – aber nicht immer automatisch.
In Deutschland ist es möglich, wegen der eigenen Eheschließung frei zu bekommen. Diese Freistellung wird arbeitsrechtlich oft als:
„Sonderurlaub bei Eheschließung“(besondere Freistellung anlässlich der eigenen Hochzeit)
bezeichnet.
Allerdings gibt es dabei wichtige Details, denn:Ein gesetzlicher, für alle Arbeitnehmer gleicher Anspruch existiert ni...

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