Nachehelicher Unterhalt in Deutschland: Voraussetzungen, Dauer und Berechnung
Ja, in Deutschland kann die Ehefrau (oder der Ehemann) nach der Scheidung Unterhalt bekommen – aber das geschieht nicht automatisch, sondern unterliegt strengen Voraussetzungen.
Das deutsche Recht fördert grundsätzlich die finanzielle Eigenständigkeit nach der Scheidung. Deshalb wird nachehelicher Unterhalt nur dann zugesprochen, wenn:
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der unterhaltsberechtigte Ex-Partner nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, und
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der andere Ex-Partner leistungsfähig ist, also finanziell zahlen kann.
Im Folgenden eine ausführliche und verständliche Darstellung des nachehelichen Unterhalts (nachehelicher Unterhalt):
Was ist nachehelicher Unterhalt im deutschen Recht?
Die Leistung heißt auf Deutsch:
nachehelicher Unterhalt
Damit ist der Unterhalt gemeint, der nach der Scheidung gezahlt wird –
nicht der Unterhalt während der Ehe und nicht der reine Trennungsunterhalt während des Trennungsjahres.
Wann hat die Ehefrau Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Ein Anspruch kann bestehen, wenn eine oder mehrere der folgenden Konstellationen vorliegen:
| Konstellation | Beispiele |
|---|---|
| Betreuung kleiner Kinder | Die Ex-Ehefrau betreut kleine Kinder und muss zu Hause bleiben, um sich um sie zu kümmern. |
| Krankheit oder Behinderung | Eine Erkrankung oder Behinderung hindert sie daran, einer Arbeit nachzugehen. |
| Hohes Alter | Das fortgeschrittene Alter erschwert den (Wieder-)Eintritt in den Arbeitsmarkt. |
| Schlechte Arbeitsmarktchancen | Nach vielen Jahren als Hausfrau oder Familienmanagerin ist der berufliche Wiedereinstieg kaum möglich. |
| Nachholen von Ausbildung oder Studium | Eine Ausbildung oder ein Studium wurde während der Ehe zurückgestellt oder aufgegeben. |
| Schriftliche Vereinbarung | Unterhalt ist in einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einem Ehevertrag ausdrücklich geregelt. |
Kein nachehelicher Unterhalt wird gewährt, wenn der berechtigte Ex-Partner grundsätzlich arbeiten kann und es ihm zuzumuten ist, sich selbst zu unterhalten.
Wie lange wird nachehelicher Unterhalt gezahlt?
Es gibt keine starre, feste Dauer. Die Familiengerichte entscheiden im Einzelfall. Grundsätzlich gilt:
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Der nacheheliche Unterhalt wird meist als Übergangsleistung verstanden,
bis die Selbstversorgung (Selbstversorgung) erreicht ist. -
Bei Betreuung kleiner Kinder, Behinderungen oder schwerer Erkrankung kann der Unterhalt sich über viele Jahre erstrecken.
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Steht fest, dass der Unterhaltsberechtigte sich wieder selbst versorgen kann, kann der Unterhalt herabgesetzt oder beendet werden.
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Bei kurzen Ehen und guten Erwerbsmöglichkeiten kann der Unterhalt nur für eine relativ kurze Übergangszeit bewilligt werden.
Wie wird die Höhe des Unterhalts berechnet?
Die genaue Berechnung ist komplex und orientiert sich an mehreren Faktoren:
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dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Ex-Partners,
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den Bedürfnissen (Bedürftigkeit) des unterhaltsberechtigten Ex-Partners,
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weiteren finanziellen Verpflichtungen (z. B. Kindesunterhalt, Kredite),
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sowie dem allgemeinen Billigkeitsprinzip (Billigkeit) – also einer gerechter Ausgleichslösung im Einzelfall.
Es gibt keinen einheitlichen Pauschalbetrag.
Zur groben Orientierung wird in der Praxis teilweise damit gerechnet, dass ungefähr 3/7 des unterhaltsrelevanten Einkommens als nachehelicher Unterhalt in Betracht kommen können, nachdem andere Verpflichtungen (vor allem Kindesunterhalt) abgezogen wurden.
Dies ist allerdings nur ein Richtwert und ersetzt keine individuelle Berechnung.
Wann wird nachehelicher Unterhalt abgelehnt oder beendet?
Nachehelicher Unterhalt kann versagt, reduziert oder beendet werden, wenn bestimmte Umstände eintreten:
| Grund | Erläuterung |
|---|---|
| Verbesserte finanzielle Lage | Die Ex-Ehefrau nimmt eine Erwerbstätigkeit auf oder erhält ausreichend eigenes Einkommen. |
| Wiederheirat | Durch eine neue Ehe entfällt der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt automatisch. |
| Grob unangemessenes Verhalten | Bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder Missbrauch des Unterhaltsrechts kann der Anspruch entfallen. |
| Wegfall des ursprünglichen Grundes | Zum Beispiel, wenn das betreute Kind ein Alter erreicht, in dem keine intensive Betreuung mehr erforderlich ist. |
Wie wird nachehelicher Unterhalt geltend gemacht?
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Der Anspruch kann bereits im Rahmen der Scheidung als Teil des Verfahrens gestellt werden.
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Alternativ kann ein separater Antrag bei der Familiengerichtsbarkeit (Familiengericht) eingereicht werden.
In beiden Fällen ist es wichtig, Belege vorzulegen, u. a.:
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Nachweise über das Einkommen beider Seiten,
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Unterlagen zum Gesundheitszustand, falls Krankheit/Behinderung geltend gemacht wird,
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Angaben zu Kindern und Betreuungszeiten,
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Informationen über Berufsqualifikationen und aktuelle Arbeitsmarktchancen.
Kann Unterhalt außergerichtlich vereinbart werden?
Ja. Die Ex-Partner können eine freiwillige Unterhaltsvereinbarung (Unterhaltsvereinbarung) treffen, die regelt:
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Höhe der Zahlungen,
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Dauer,
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und ggf. Anpassungsklauseln (z. B. bei neuer Arbeit, veränderten Einkommensverhältnissen).
Um diese Vereinbarung rechtssicher zu machen, sollte sie:
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in der Regel vor einem Notar (Notar) beurkundet werden oder
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im Rahmen des Scheidungsverfahrens dem Gericht vorgelegt und genehmigt werden.
Beispiel aus der Praxis
Eine Ehefrau war viele Jahre Hausfrau und betreute zwei Kinder.
Nach der Scheidung:
-
war ein schneller Einstieg in den Beruf nicht möglich,
weil die Kinder noch klein waren und eine intensive Betreuung brauchten. -
Sie erhielt daher mehrere Jahre lang nachehelichen Unterhalt.
-
Mit zunehmendem Alter der Kinder konnte sie schrittweise in Teilzeit arbeiten.
→ Der Unterhalt wurde nach und nach reduziert. -
Schließlich wurde der Unterhalt vollständig eingestellt, als sie finanziell eigenständig war.
Wichtige Begriffe
| Deutscher Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| nachehelicher Unterhalt | Unterhalt nach der rechtskräftigen Scheidung |
| Selbstversorgung | finanzielle Selbstständigkeit / Eigenunterhalt |
| Billigkeit | Prinzip der Gerechtigkeit im Einzelfall |
| Unterhaltsvereinbarung | vertragliche Regelung über Unterhalt |
| Bedürftigkeit (Bedürftigkeit) | finanzielle Bedürftigkeit des Anspruchstellers |
| Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeit) | finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen |
Zusammenfassung
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Bekommt die Ehefrau automatisch Unterhalt nach der Scheidung? | Nein, nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. |
| Wie lange wird gezahlt? | Abhängig vom Einzelfall, meist zeitlich begrenzt. |
| Kann man Unterhalt vorab vertraglich regeln? | Ja, durch Unterhaltsvereinbarung oder Ehevertrag. |
| Führt eine neue Ehe zum Wegfall des Anspruchs? | Ja, der Anspruch erlischt grundsätzlich automatisch. |
| Wer entscheidet bei Streit? | Das Familiengericht. |
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