Duale Ausbildung im eigenen Betrieb: Wie meldet man den Ausbildungsvertrag an?

اسم الكاتب: Admin تاريخ النشر: 2025-06-29 تصنيف المقال: Gewerbe und selbständig

Erstens: Grundvoraussetzungen für die Ausbildung eines Auszubildenden (Azubi)

Geeigneter Ausbildungsbetrieb (Ausbildungsbetrieb):
Du musst als Betrieb zur Ausbildung befähigt sein. Das bedeutet:

  • Du bist selbst fachlich qualifiziert oder

  • du beschäftigst eine Person mit Ausbildereignungsprüfung (AEVO) oder Meisterbrief.

  • Die Eignung wird von der IHK (bzw. von der HWK im Handwerk) geprüft.

Eintragung deines Betriebs als anerkannter Ausbildungsbetrieb:

  • Der Antrag auf Zulassung zur Berufsausbildung wird bei der zuständigen IHK/HWK gestellt.


Zweitens: Wie meldest du einen Ausbildungsvertrag (Ausbildungsvertrag) an?

Die Schritte:

Schritt – Details

1. Vertragsmuster herunterladen

  • Über die Website der zuständigen IHK (z. B. IHK Berlin oder IHK Flensburg)

  • meist elektronisch über das Portal „Berufsausbildungsvertrag Online“.

2. Daten eingeben
Die Angaben umfassen u. a.:

  • Name des Auszubildenden

  • Betriebs- und Firmendaten

  • Ausbildungsberuf (z. B. Verkäufer/in)

  • Dauer der Ausbildung

  • regelmäßige Arbeitszeit

  • monatliche Ausbildungsvergütung

3. Vertrag unterschreiben

  • Unterschrift des Ausbildungsbetriebs (Ausbilder/Vertretungsberechtigter)

  • Unterschrift des Azubis

  • bei unter 18-Jährigen zusätzlich Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten

4. Einreichen des unterschriebenen Vertrags bei der IHK

  • Versand per Post oder Hochladen über das Online-Portal

  • nach Prüfung wird der Vertrag offiziell eingetragen und registriert

5. Anmeldung an der Berufsschule (Berufsschule)

  • In der Regel meldet sich der Azubi dort an

  • meist mit Unterstützung oder Bestätigung durch den Ausbildungsbetrieb

6. Anmeldung des Azubis bei der Sozialversicherung (Sozialversicherung)

  • erfolgt über den Steuerberater oder ein entsprechendes Lohn-/Buchhaltungsprogramm


Erforderliche Unterlagen bei der Einreichung

  • Original des Ausbildungsvertrags mit allen Unterschriften

  • Ärztliche Bescheinigung zur Arbeitsaufnahme

    • bei Minderjährigen: ärztliche Bescheinigung nach JArbSchG

  • Schulzeugnis (falls von der IHK gefordert)

  • Nachweis der Ausbildereignung (z. B. AEVO-Zertifikat)


Wichtige rechtliche Hinweise

  • Die monatliche Vergütung muss die Mindestvergütung für Azubis einhalten

    • z. B. 649 € im ersten Ausbildungsjahr 2025

  • Die Wochenarbeitszeit darf 40 Stunden/Woche nicht überschreiten;

    • für Minderjährige gelten strengere Grenzen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

  • Der Auszubildende muss im Rahmen des dualen Systems wöchentlich am theoretischen Unterricht in der Berufsschule teilnehmen.

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