Genehmigung für Außengastronomie (Sondernutzungserlaubnis)
In Deutschland ist eine Genehmigung erforderlich, wenn Tische, Stühle, Sonnenschirme, Blumenkübel oder Speisekartenständer auf öffentlichen Gehwegen oder Flächen vor dem Restaurant/Café aufgestellt werden.
Wer braucht die Genehmigung?
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Stühle auf dem Gehweg → Ja, Pflicht
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Tische auf eigenem Grundstück/Garten → Nein
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Warenpräsentation vor dem Geschäft (z. B. Gemüsestand) → Ja
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Sonnenschirm oder Speisekartenständer außen → Ja
Erforderliche Unterlagen:
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Antragsformular der Stadt
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Grundriss/Lageplan mit Maßen
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Beschreibung der Möblierung (Anzahl Tische/Stühle, Art der Möbel)
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Nutzungszeiten (von/bis täglich)
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Gewerbeanmeldung
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Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
Allgemeine Regeln (abhängig von Kommune):
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Mindestdurchgang für Fußgänger: 1,5–2 m
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Nutzungszeiten: meist bis 22:00 Uhr
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Außenlautsprecher/Musik: meist verboten
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Dauerhafte Installationen (Holzplattformen): zusätzliche Baugenehmigung nötig
Gebühren (jährlich, pro m²):
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Kleine Städte: 5–10 €
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Mittlere Städte: 10–20 €
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Große Städte (Berlin, Hamburg): 25–60 €
Beispiel: 6 Tische × 4 m² = 24 m² → Berlin: 24 × 40 € = 960 €/Jahr
Folgen ohne Genehmigung:
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Verwarnung durch Ordnungsamt
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Bußgeld bis 5.000 €
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Entfernung der Möbel auf eigene Kosten
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Vorübergehender Ausschluss von Anträgen