Außengastronomie-Genehmigung – Nutzung von Gehwegen und Außenbestuhlung

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-29 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

Genehmigung für Außengastronomie (Sondernutzungserlaubnis)

In Deutschland ist eine Genehmigung erforderlich, wenn Tische, Stühle, Sonnenschirme, Blumenkübel oder Speisekartenständer auf öffentlichen Gehwegen oder Flächen vor dem Restaurant/Café aufgestellt werden.

Wer braucht die Genehmigung?

  • Stühle auf dem Gehweg → Ja, Pflicht

  • Tische auf eigenem Grundstück/Garten → Nein

  • Warenpräsentation vor dem Geschäft (z. B. Gemüsestand) → Ja

  • Sonnenschirm oder Speisekartenständer außen → Ja

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular der Stadt

  • Grundriss/Lageplan mit Maßen

  • Beschreibung der Möblierung (Anzahl Tische/Stühle, Art der Möbel)

  • Nutzungszeiten (von/bis täglich)

  • Gewerbeanmeldung

  • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung

Allgemeine Regeln (abhängig von Kommune):

  • Mindestdurchgang für Fußgänger: 1,5–2 m

  • Nutzungszeiten: meist bis 22:00 Uhr

  • Außenlautsprecher/Musik: meist verboten

  • Dauerhafte Installationen (Holzplattformen): zusätzliche Baugenehmigung nötig

Gebühren (jährlich, pro m²):

  • Kleine Städte: 5–10 €

  • Mittlere Städte: 10–20 €

  • Große Städte (Berlin, Hamburg): 25–60 €

Beispiel: 6 Tische × 4 m² = 24 m² → Berlin: 24 × 40 € = 960 €/Jahr

Folgen ohne Genehmigung:

  • Verwarnung durch Ordnungsamt

  • Bußgeld bis 5.000 €

  • Entfernung der Möbel auf eigene Kosten

  • Vorübergehender Ausschluss von Anträgen

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