Verpackte vs. frische Lebensmittel
| Typ | Beispiele | Rechtliche Bedeutung |
|---|---|---|
| Verpackt | Süßwaren, Marmelade, Säfte, Gewürze | Vollständiges Etikett nach LMIV erforderlich |
| Frisch | Brot, Gemüse, Fleisch, offene Käse | Lagerung, Kühlung, Hygiene, Herkunftsnachweis |
Wichtige Anforderungen der Lebensmittelaufsicht:
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Registrierung nach VO (EG) Nr. 852/2004 → Pflicht bei Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, auch für verpackte Waren.
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Hygiene-Schulung → einmalige Bescheinigung vom Gesundheitsamt, jährliche interne Auffrischung.
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HACCP-Konzept → dokumentierte Kontrolle von Kühlung, Hygiene, kritischen Punkten.
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Etikett nach LMIV → Name, Zutaten, MHD, Gewicht, Herstelleradresse, Allergene.
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Hygiene im Betrieb → Warmwasser-Spülbecken, Kühlschränke ≤ +7 °C, Trennung roh/gekocht, leicht zu reinigende Flächen.
Bei Kontrollen verlangt:
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Hygiene-Schulung
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Registrierungsbescheinigung
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HACCP-Plan
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Etiketten
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Kühlprotokolle
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Reinigungsplan
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Lieferantennachweise
Praktische Tipps:
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Keine Lebensmittel ohne Registrierung verkaufen.
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Hände regelmäßig waschen, Seife + Papierhandtücher bereitstellen.
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Kühlschrank mit Thermometer, tägliche Temperaturaufzeichnung.
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Keine Kameras in Zubereitungsbereichen (DSGVO).
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Rechnungen/Lieferscheine aufbewahren.