Auflagen der Lebensmittelaufsicht – Verkauf von verpackten und frischen Lebensmitteln

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-29 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

Verpackte vs. frische Lebensmittel

Typ Beispiele Rechtliche Bedeutung
Verpackt Süßwaren, Marmelade, Säfte, Gewürze Vollständiges Etikett nach LMIV erforderlich
Frisch Brot, Gemüse, Fleisch, offene Käse Lagerung, Kühlung, Hygiene, Herkunftsnachweis
 

Wichtige Anforderungen der Lebensmittelaufsicht:

  1. Registrierung nach VO (EG) Nr. 852/2004 → Pflicht bei Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, auch für verpackte Waren.

  2. Hygiene-Schulung → einmalige Bescheinigung vom Gesundheitsamt, jährliche interne Auffrischung.

  3. HACCP-Konzept → dokumentierte Kontrolle von Kühlung, Hygiene, kritischen Punkten.

  4. Etikett nach LMIV → Name, Zutaten, MHD, Gewicht, Herstelleradresse, Allergene.

  5. Hygiene im Betrieb → Warmwasser-Spülbecken, Kühlschränke ≤ +7 °C, Trennung roh/gekocht, leicht zu reinigende Flächen.

Bei Kontrollen verlangt:

  • Hygiene-Schulung

  • Registrierungsbescheinigung

  • HACCP-Plan

  • Etiketten

  • Kühlprotokolle

  • Reinigungsplan

  • Lieferantennachweise

Praktische Tipps:

  • Keine Lebensmittel ohne Registrierung verkaufen.

  • Hände regelmäßig waschen, Seife + Papierhandtücher bereitstellen.

  • Kühlschrank mit Thermometer, tägliche Temperaturaufzeichnung.

  • Keine Kameras in Zubereitungsbereichen (DSGVO).

  • Rechnungen/Lieferscheine aufbewahren.

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