Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung? Ein rechtliches System, bei dem ein lizenziertes Unternehmen Arbeitnehmer einstellt und sie zeitweise gegen Entgelt an andere Firmen überlässt – streng reguliert durch das AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).
Grundregeln nach AÜG:
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Lizenz der Bundesagentur für Arbeit: Nur Firmen mit gültiger Erlaubnis dürfen Arbeitnehmer verleihen.
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Zeitliche Grenze: Maximal 18 Monate beim gleichen Entleiher.
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Equal Pay: Nach 9 Monaten Anspruch auf gleichen Lohn und gleiche Vorteile wie Stammkräfte.
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Schriftlicher Vertrag: Überlassungsvertrag muss vor Arbeitsbeginn bestehen.
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Verbote: Kein Einsatz als Streikbrecher oder in Meisterpflicht-Handwerken ohne Qualifikation.
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Dokumentationspflicht: Entleiher muss Einsatzdauer und Aufgaben dokumentieren.
Risiken ohne Lizenz:
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Vertrag unwirksam
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Arbeitnehmer gilt direkt als eigener Mitarbeiter
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Bußgeld bis 500.000 €
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Haftung für Löhne, Steuern, Sozialversicherung
Vorteile:
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Flexible Personalplanung (z. B. Weihnachtsgeschäft)
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Schnelle Besetzung ohne lange Suche
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Weniger Risiko bei Kündigung/Verträgen
Kosten: Nicht unbedingt günstiger – Verleiher berechnet Aufschlag: 12–15 €/h Lohn → 18–25 €/h Verleihkosten.