Arbeitnehmer-Überlassung – Regeln für die Überlassung von Zeitarbeitern

Autorenname: Admin Datum: 2025-06-29 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung? Ein rechtliches System, bei dem ein lizenziertes Unternehmen Arbeitnehmer einstellt und sie zeitweise gegen Entgelt an andere Firmen überlässt – streng reguliert durch das AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Grundregeln nach AÜG:

  • Lizenz der Bundesagentur für Arbeit: Nur Firmen mit gültiger Erlaubnis dürfen Arbeitnehmer verleihen.

  • Zeitliche Grenze: Maximal 18 Monate beim gleichen Entleiher.

  • Equal Pay: Nach 9 Monaten Anspruch auf gleichen Lohn und gleiche Vorteile wie Stammkräfte.

  • Schriftlicher Vertrag: Überlassungsvertrag muss vor Arbeitsbeginn bestehen.

  • Verbote: Kein Einsatz als Streikbrecher oder in Meisterpflicht-Handwerken ohne Qualifikation.

  • Dokumentationspflicht: Entleiher muss Einsatzdauer und Aufgaben dokumentieren.

Risiken ohne Lizenz:

  • Vertrag unwirksam

  • Arbeitnehmer gilt direkt als eigener Mitarbeiter

  • Bußgeld bis 500.000 €

  • Haftung für Löhne, Steuern, Sozialversicherung

Vorteile:

  • Flexible Personalplanung (z. B. Weihnachtsgeschäft)

  • Schnelle Besetzung ohne lange Suche

  • Weniger Risiko bei Kündigung/Verträgen

Kosten: Nicht unbedingt günstiger – Verleiher berechnet Aufschlag: 12–15 €/h Lohn → 18–25 €/h Verleihkosten.

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