Neue Geschwindigkeitsbußgeld-Tabelle 2025: Wie viel zahlen Sie für jedes zusätzliche km/h?

Geschwindigkeitsbußgelder innerorts (innerorts)

Überschreitung (km/h) Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
bis 10 30 €
11–15 50 €
16–20 70 €
21–25 115 € 1
26–30 180 € 1 1 Monat**
31–40 260 € 2 1 Monat
41–50 400 € 2 1 Monat
51–60 560 € 2 2 Monate
61–70 700 € 2 3 Monate
über 70 800 € 2 3 Monate

Hinweis: Das Fahrverbot wird in der Regel angewendet, wenn du die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr zweimal innerhalb eines Jahres überschreitest (bussgeldkatalog.org).

Geschwindigkeitsbußgelder außerorts (außerorts)

Überschreitung (km/h) Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
bis 10 20 €
11–15 40 €
16–20 60 €
21–25 100 € 1
26–30 150 € 1 1 Monat**
31–40 200 € 1 1 Monat
41–50 320 € 2 1 Monat
51–60 480 € 2 1 Monat
61–70 600 € 2 2 Monate
über 70 700 € 2 3 Monate

Die gleiche Fahrverbotsregel gilt, wenn du 26 km/h oder mehr zweimal innerhalb von 12 Monaten überschreitest.

Einige wichtige Details:

  • Die Beträge enthalten Verwaltungsgebühren und können in manchen Fällen je nach Gericht oder bei Vorsatz steigen; sie können sich dann bis auf 1.000 € erhöhen (bild.de).

  • Punkte werden in Flensburg ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen.

  • Die Regeln unterscheiden sich teilweise leicht zwischen Pkw und Motorrädern.

  • Beim zweiten Mal innerhalb eines Jahres kann ein Fahrverbot auch bei mittleren Überschreitungen (26–30 km/h) verhängt werden.

Praktische Tipps

  • Bewahre den Bußgeldbescheid auf und prüfe Datum sowie Messort, bevor du Einspruch einlegst.

  • In manchen Fällen – besonders nahe am Grenzwert oder bei besonderen Umständen – kann ein Einspruch sinnvoll sein.

  • Bei sehr hoher Überschreitung oder klar erkennbarem Vorsatz ist eine Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht empfehlenswert.

ـ Das Autorenteam und die Redaktion bemühen sich um genaue Informationen durch intensive Recherche und die Sichtung mehrerer Quellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unbestätigt sein. Bitte betrachte die Inhalte als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Informationen an die zuständigen Stellen.


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