Umfahren von „Konter-Schranken“ auf Bergstraßen, um Geld zu sparen

Umfahren von „Konter-Schranken“ in Bergstraßen: falsches Sparen, das Sie teuer zu stehen kommen kann

In den deutschen Mittel- und Hochgebirgsregionen, insbesondere im Süden Bayerns, in Sachsen und in Grenzgebieten zu Österreich, findet man an bestimmten Straßen sogenannte „Konter-Schranken“ (auch Kontrollschranken oder Schrankenanlagen).
Diese Anlagen sind nicht nur einfache Metallbarrieren, sondern rechtlich geschützte Kontrollpunkte, die dazu dienen, den Verkehr zu regeln, Privatwege zu schützen sowie Maut- oder Nutzungsgebühren zu erheben oder Beschränkungen für Schwerverkehr durchzusetzen.

Einige Fahrer versuchen – aus Spargründen oder aus Ungeduld – diese Schranken über unbefestigte Nebenwege oder landwirtschaftliche Wege zu umfahren. Dieses Verhalten gilt jedoch als klare und gefährliche Ordnungswidrigkeit, die zu Geldbußen, Punkten im Fahreignungsregister oder sogar zu strafrechtlichen Verfahren führen kann.

Was sind „Konter-Schranken“ und warum gibt es sie?

Konter-Schranken sind nicht einheitlich gestaltet, erfüllen aber meist eine oder mehrere der folgenden Funktionen:

  • Zeitliche Regelung des Durchfahrtsverkehrs (z. B. Durchfahrt nur zwischen 6:00 und 18:00 Uhr erlaubt)

  • Ausschluss von Schwerverkehr oder überhöhten Fahrzeugen

  • Erhebung einer symbolischen Nutzungsgebühr zur Instandhaltung der Straße (Straßenbenutzungsgebühr)

  • Schutz sensibler Natur- und Landschaftsgebiete

Häufig sind diese Schrankenanlagen mit moderner Technik ausgestattet, etwa mit:

  • Kennzeichenerfassungssystemen (automatische Erfassung von Nummernschildern)

  • Elektronischen Warn- und Hinweistafeln

  • Videoüberwachung in touristisch stark frequentierten Gebieten oder Schutzgebieten

Was gilt als „illegales Umfahren“?

Als unzulässiges Umfahren einer Schrankenanlage gelten unter anderem:

  • Das Befahren unbefestigter Nebenwege oder Feldwege, die parallel zur gesperrten Strecke verlaufen, um die Schranke zu umgehen

  • Die Nutzung von Wegen, die nur mit dem Zusatzschild „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ gekennzeichnet sind

  • Das manuelle Öffnen der Schranke oder das „Hinterherfahren“ hinter einem anderen Fahrzeug, um ohne eigene Zahlung durchzufahren

  • Die Verwendung von gezielt manipulierten Navigations- oder Karten-Apps, die Schranken- oder Mautpunkte „ausblenden“

Selbst wenn keine sehr auffällige Beschilderung vorhanden ist, gilt das Ignorieren oder Umgehen solcher Schranken als Verstoß gegen Verkehrsregeln oder als Eingriff in Privat- bzw. Sondernutzungsrechte.

Was sagt das deutsche Recht?

Je nach Situation können sowohl Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – insbesondere § 1 (Grundregeln) und § 41 (Vorschriftzeichen) – als auch des Strafgesetzbuches (StGB), etwa § 123 StGB (Hausfriedensbruch), einschlägig sein.

Mögliche Rechtsfolgen im Überblick:

  • Illegales Umfahren einer Konter-Schranke

    • Geldbuße: ca. 55–100 €

    • Einordnung: unmittelbare Verkehrsordnungswidrigkeit

  • Benutzung eines geschützten Privatwegs ohne Erlaubnis

    • Geldbuße: ca. 100–150 €

    • Zusätzlich: Möglichkeit zivilrechtlicher Ansprüche (Schadenersatz, Unterlassung) durch den Eigentümer

  • Gewaltsames Öffnen oder Beschädigen der Schranke (z. B. Schloss aufbrechen)

    • Geldbuße: bis zu 1.000 €

    • Zusätzlich: Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und ggf. Hausfriedensbruch

  • Verstöße gegen Umwelt- und Naturschutzbestimmungen

    • Geldbuße: bis zu 5.000 € oder mehr

    • Insbesondere bei Durchfahrten durch Naturschutzgebiete oder ökologisch sensible Bergregionen

Wie werden solche Verstöße entdeckt?

Die Überwachung erfolgt heute oft automatisiert und engmaschig:

  • Kameras zur Kennzeichenerkennung sind in vielen Bergregionen bereits Standard

  • Gemeinden und kleinere Kommunen kooperieren mit privaten Verkehrs- oder Parkraumbetreibern

  • Hinweise von Anwohnern oder Berufskraftfahrern werden häufig als Beweismittel herangezogen

  • In sensiblen Gebieten kommen Fußstreifen der Umweltpolizei oder der Bergpolizei zum Einsatz

Dürfen Anwohner die Schranken passieren?

Ja, in vielen Fällen haben ortsansässige Anwohner und Berechtigte besondere Durchfahrtsrechte. Sie erhalten zum Beispiel:

  • Elektronische Zugangskarten oder Transponder

  • Durchfahrtsgenehmigungen (Durchfahrtsgenehmigung), die jährlich oder für bestimmte Zeiträume erteilt werden

Touristische Fahrzeuge oder Liefer- und Schwerlastverkehr dürfen die Schranken jedoch in der Regel nur auf Basis ausdrücklich erteilter Ausnahmen passieren, die klar beschildert oder schriftlich erteilt sind.

Beispiele aus der Praxis

  • In der Region Berchtesgaden wurde ein Tourist mit einer Geldbuße von 300 € belegt, nachdem er einen Schotter- bzw. Feldweg nutzte, um eine Konter-Schranke auf dem Weg zum Königssee zu umgehen.

  • In einem Gebiet an der deutsch-österreichischen Grenze in Richtung Tirol wurde ein Fahrer eines Liefer-Lkw mit 450 € belangt, weil er eine Schranke in einem Landschaftsschutzgebiet ignorierte – obwohl dort deutlich das Zusatzschild „Nur Anwohner frei“ angebracht war.

Wie vermeidet man solche Verstöße?

  • Respektieren Sie jede Schranke, auch wenn sie unbewacht oder „verlassen“ wirkt.

  • Vertrauen Sie Navigations-Apps nicht blind – die tatsächliche Beschilderung vor Ort ist rechtlich maßgeblich.

  • Im Zweifel: Anhalten und nachfragen – bei Anwohnern, der örtlichen Tourist-Info oder der zuständigen Polizei.

  • Nutzen Sie offizielle, freigegebene Routen, selbst wenn diese ein paar Kilometer länger sind – die Geldbußen und möglichen Folgekosten sind teurer als der zusätzliche Kraftstoff.

Fazit

Das Umfahren von Konter-Schranken in Bergregionen ist kein „cleveres Sparen“, sondern ein klarer Rechtsverstoß, der Fahrer finanziell und rechtlich teuer zu stehen kommen kann.
Zwischen der Freude am Fahren in der Natur und dem Wunsch, schnell ans Ziel zu kommen, sollte man sich immer daran erinnern: Nur wer die Regeln respektiert, überquert die Berge wirklich sicher und mit erhobenem Haupt.

ـ* Das Redaktionsteam der Website ist bemüht, durch sorgfältige Recherche und die Nutzung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht endgültig gesichert sein. Die Inhalte dieses Artikels dienen daher nur als erste Orientierung. Für verbindliche und individuelle Auskünfte sollten Sie sich stets an die zuständigen Behörden oder Fachberatungen wenden.


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