Warum ist das Parken auf dem Radweg eine schwere Verkehrsordnungswidrigkeit?
Radwege sind speziell dafür vorgesehen, die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern zu gewährleisten und gelten als fester Bestandteil der modernen Verkehrsinfrastruktur. Wer dort parkt – selbst „nur für ein paar Minuten“ – zwingt Radfahrende oft dazu, plötzlich auf die Fahrbahn auszuweichen. Dadurch geraten sie in Konflikt mit dem fließenden Kfz-Verkehr, insbesondere an Kreuzungen und in dicht befahrenen Bereichen.
Nach § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es ausdrücklich verboten:
auf einem markierten Radweg zu parken,
auf Radwegen zu parken, die direkt entlang des Gehwegs verlaufen,
selbst kurzzeitig zu halten, wenn dadurch der Radverkehr behindert wird.
| Art des Verstoßes | Bußgeld (€) | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Parken ohne konkrete Behinderung | 55 € | – |
| Parken mit Behinderung von Radfahrenden | 70 € | 1 Punkt |
| Längeres / wiederholtes Parken | 100 € | 1 Punkt |
| Wiederholter Verstoß oder Unfallfolge | strafrechtliche Prüfung | möglich |
Die Erhöhung der Sanktionen beruht vor allem auf:
einer Zunahme von Fahrradunfällen durch auf Radwegen abgestellte Fahrzeuge,
dem Ausbau städtischer Radwegenetze und der gezielten Förderung des Radverkehrs,
umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen, die den Autoverkehr reduzieren sollen.
Das hohe Bußgeld soll ein deutliches Signal senden: Wer den Radweg blockiert, gefährdet gezielt schwächere Verkehrsteilnehmer – und das wird nicht mehr als „Kavaliersdelikt“ gewertet.
Niemals auf Radwegen halten oder parken – auch nicht „nur für eine Minute“.
Bodenmarkierungen und Verkehrsschilder zum Radweg (Radweg-Schilder) immer beachten.
Navigations-Apps nutzen, die Halteverbote und kritische Bereiche anzeigen, um teure Verstöße zu vermeiden.
Das Parken auf dem Radweg ist längst kein „kleiner Fehler“ mehr, sondern eine schwere Ordnungswidrigkeit, die die Sicherheit anderer massiv gefährdet. Das Bußgeld von bis zu 100 Euro ist nicht nur ein Geldbetrag, sondern ein klares Signal: Die Straße gehört allen – und die speziellen Wege der Schwächeren im Verkehr sind zu respektieren, ohne Ausnahme und ohne Diskussion.
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