Darf der Arbeitgeber den Urlaub ablehnen oder einen bereits genehmigten Urlaub wieder widerrufen?

Gemäß § 7 Bundesurlaubsgesetz – was die Gerichte entschieden haben:

Nach der Genehmigung: kein einseitiger Widerruf durch den Arbeitgeber

„Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden.” (Haufe.de News und Fachwissen)

Das bedeutet: Sobald der Arbeitgeber deinem Urlaubsantrag und dem konkreten Urlaubstermin zugestimmt hat, ist diese Vereinbarung für ihn verbindlich. Er kann den bereits genehmigten Urlaub nicht einseitig widerrufen oder zurücknehmen.

Die enge Ausnahme – äußerste betriebliche Notfälle

Der Arbeitgeber darf nur in Fällen „außergewöhnlicher betrieblicher Umstände, in denen es keinen anderen Ausweg als die Aufhebung des Urlaubs gibt“, verlangen, dass du aus dem Urlaub zurückkehrst oder der Termin verschoben bzw. aufgehoben wird.

Solche Situationen sind jedoch äußerst selten und setzen einen wirklich gravierenden Notfall voraus, etwa:

  • Naturkatastrophe,

  • existenzbedrohende finanzielle Krise des Unternehmens.

Die Gerichte legen diese Ausnahmesituation sehr streng aus (anwalt.de).

Keine Pflicht des Arbeitnehmers zur Zustimmung – auch nicht bei Kostenerstattung

Selbst wenn der Arbeitgeber dir anbietet, alle angefallenen Urlaubskosten (Flug, Unterkunft usw.) zu erstatten, bist du rechtlich nicht verpflichtet, die Aufhebung oder Verschiebung deines Urlaubs zu akzeptieren – es sei denn, ihr schließt eine gegenseitige, einvernehmliche Vereinbarung.

Fazit

  • Nein, der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, deinen bereits genehmigten Urlaub abzulehnen oder zu widerrufen – außer in äußerst seltenen und dringenden Notfällen.

  • Jeder Versuch, den Urlaub ohne eine solche Notlage zu streichen, ist rechtlich unwirksam, solange du und der Arbeitgeber nicht ausdrücklich – am besten schriftlich – eine andere Vereinbarung trefft.


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