Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall (Arbeitsunfall) entlassen?
Ausgangslage:
Es gibt kein „absolutes Verbot“, das dem Arbeitgeber untersagt, den Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters zu beenden, der einen Arbeitsunfall (Arbeitsunfall) erlitten hat.
Aber: Eine Kündigung in diesem Fall unterliegt strengen gesetzlichen Voraussetzungen und wird von Gerichten und Versicherungsträgern sehr sensibel überprüft.
Wann ist eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall zulässig?
Kündigungsschutz während Behandlung und Rehabilitation:
Während der Phase der Behandlung oder Rehabilitation (Rehabilitation) genießt der Arbeitnehmer einen besonderen Schutz vor Kündigung.
Der Arbeitsvertrag darf nicht allein deshalb beendet werden, weil der Arbeitnehmer wegen des Unfalls (Unfall) krankgeschrieben ist.
Dem Arbeitnehmer muss eine vollständige Chance zur Behandlung und Rückkehr eingeräumt werden.
Kündigung wegen dauerhafter Erwerbsminderung:
Wenn ärztliche Gutachten bestätigen, dass der Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr in der Lage sein wird, seine Arbeit auszuüben (also eine vollständige oder dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt),
darf der Arbeitgeber – nach Ausschöpfung aller Alternativen (leichtere Tätigkeit, Reduzierung der Arbeitszeit, Anpassung des Arbeitsplatzes …) – das Arbeitsverhältnis aus personenbedingten Gründen (personenbedingte Kündigung) beenden.
Strenge Voraussetzungen für die Kündigung:
Die Leistungsminderung muss langfristig und ärztlich nachgewiesen sein.
Es darf keine andere geeignete Stelle im Betrieb geben, auf die der Arbeitnehmer versetzt werden kann.
Der Betriebsrat (Betriebsrat) ist, sofern vorhanden, zu beteiligen, und die gesetzlichen Kündigungsfristen sind einzuhalten.
Es findet eine „Interessenabwägung“ zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Interessenabwägung) statt – die besondere Situation des geschädigten Mitarbeiters wird dabei in der Regel besonders berücksichtigt.
Keine willkürliche Kündigung wegen des Unfalls:
Der Arbeitnehmer darf nicht wegen des Arbeitsunfalls als solchen gekündigt werden; das wäre eine unzulässige Benachteiligung.
Die Kündigung muss auf objektiven Gründen beruhen, etwa auf vollständiger Erwerbsunfähigkeit und fehlenden internen Alternativen.
Was tun, wenn du nach einem Arbeitsunfall eine Kündigung (Kündigung) erhältst?
Ignoriere die Kündigung nicht: Du hast nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage (Kündigungsschutzklage) beim Arbeitsgericht einzureichen.
Suche sofort Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder bei der Gewerkschaft (Gewerkschaft).
Die Kündigung kann unwirksam sein, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, und häufig neigen die Gerichte dazu, den verletzten Arbeitnehmer zu schützen.
Fazit:
Der Arbeitnehmer darf nach einem Arbeitsunfall nicht automatisch oder willkürlich gekündigt werden.
Eine Beendigung ist nur bei dauerhafter Erwerbsminderung, fehlender alternativer Stelle und unter Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Die Kündigung sollte immer innerhalb von 3 Wochen von einem arbeitsrechtlichen Spezialisten geprüft werden, um sie gegebenenfalls anzufechten.
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