Kann ich Urlaub nehmen, wenn ein dringendes Problem oder eine akute Reparatur zu Hause auftritt?
Rechtsgrundlage
Das allgemeine deutsche Zivilrecht (§ 616 BGB) erlaubt es Arbeitnehmer*innen, für eine kurze Zeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts (ohne Arbeitsentgeltverlust) von der Arbeit fernzubleiben, wenn der Grund dafür unverschuldet, persönlich und von erheblicher Bedeutung ist.
Allerdings gelten normale häusliche Probleme oder gewöhnliche Wartungsarbeiten in der Regel nicht als rechtlich zwingender Grund für eine bezahlte Freistellung –
es sei denn, es liegt eine erhebliche Gefahr oder ein schwerer Schaden vor, und die Reparatur kann nicht aufgeschoben werden (z. B. geplatztes Wasserrohr, Brand, gefährliche Stromleitung, massiver Wasserschaden usw.).
Was solltest du praktisch tun?
A. Notfälle (reale Gefahrensituation)
Wenn eine akute Gefahr für die Wohnung oder die dort wohnenden Personen besteht
(z. B. Überschwemmung, Einsturzgefahr, Brand, großer Wasserschaden, schwerwiegender Stromdefekt),
→ hast du in der Regel das Recht, eine kurzfristige, bezahlte Freistellung (meist 1 Tag) zu verlangen, die häufig unter § 616 BGB fällt.
Informiere deinen Arbeitgeber sofort und erkläre, dass es sich um einen akuten, nicht verschiebbaren Notfall in deiner Wohnung handelt.
Wenn möglich, reiche einen Nachweis nach (z. B. Foto, Schreiben der Hausverwaltung, Bestätigung der Feuerwehr/Polizei, Reparaturrechnung).
B. Normale Wartungs- und Reparaturfälle
(z. B. Austausch der Waschmaschine, Heizungswartung, Internetanschluss, kleinere Reparaturen)
Solche Fälle gelten in der Regel nicht als Grund für bezahlte Freistellung nach § 616 BGB.
Hier hast du folgende Möglichkeiten:
Du kannst Erholungsurlaub (Urlaub) aus deinem Jahresurlaub beantragen.
Du kannst – wenn im Betrieb vorhanden – Gleitzeit oder flexible Arbeitszeit nutzen, um Termine wahrzunehmen.
Du kannst versuchen, den Termin auf arbeitsfreie Zeiten (früher Morgen, später Nachmittag, Wochenende) zu legen.
C. Wenn Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung Sonderregeln enthält
In manchen Unternehmen (oder laut Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung) gibt es zusätzliche, freiwillige Regelungen, die bezahlte Freistellung in bestimmten Fällen vorsehen.
Frage im Zweifel beim Personalbüro/HR nach,
oder wirf einen Blick in deinen Arbeitsvertrag und mögliche Betriebsvereinbarungen.
Wichtige Hinweise
Bleib nicht einfach eigenmächtig der Arbeit fern, ohne Rücksprache oder offizielle Zustimmung.
Erkläre die Situation klar und sachlich, ohne zu übertreiben – unentschuldigtes Fernbleiben kann zu einer Abmahnung führen.
In echten Notfällen ist es immer gut, bei Rückkehr zur Arbeit einen Beleg oder Nachweis (z. B. Reparaturrechnung, Schreiben des Vermieters, Einsatzbericht) vorzeigen zu können.
Kurze Zusammenfassung:
Liegt ein akuter, unaufschiebbarer Notfall in deiner Wohnung vor, hast du nach § 616 BGB oft einen Anspruch auf kurzzeitige, bezahlte Freistellung.
Bei normalen Wartungsarbeiten solltest du auf Urlaub, Gleitzeit oder individuelle Absprachen mit dem Arbeitgeber zurückgreifen.
Melde dich beim Arbeitgeber frühzeitig und klar, und bewahre Nachweise für den Grund deiner Abwesenheit auf.
Das Redaktionsteam dieser Website ist bemüht, durch gründliche Recherche und die Auswertung verschiedener Quellen möglichst genaue Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder Angaben unvollständig bzw. nicht endgültig gesichert sein. Bitte betrachte die Informationen in diesem Beitrag als erste Orientierung und wende dich für verbindliche Auskünfte stets an zuständige Stellen und Fachleute.