Teilzeitarbeit

Titel:
Leitfaden zur Teilzeitarbeit (Teilzeit) in Deutschland (2025)


1. Was ist Teilzeitarbeit (Teilzeit)?

Eine Teilzeitbeschäftigung (Teilzeitbeschäftigung) liegt vor, wenn deine wöchentliche Arbeitszeit geringer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers (Vollzeit) in derselben Position (Gesetze im Internet).


2. Gesetzlicher Rahmen

  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG):
    Regelt die Rechte von Teilzeitbeschäftigten und die Pflichten der Arbeitgeber (u. a. Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung).

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
    Legt die Höchstgrenzen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit fest:

    • 8 Stunden pro Tag als Regel,

    • verlängerbar auf bis zu 10 Stunden pro Tag,

    • sofern der Durchschnitt innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen 8 Stunden täglich nicht übersteigt (Gesetze im Internet).


3. Festlegung der Arbeitszeit

Kategorie Typische Arbeitszeit Hinweise
Vollzeit (Vollzeit) ca. 40 Stunden/Woche Durchschnittliche Arbeitszeit 2023: 40,2 Stunden/Woche (Statistisches Bundesamt)
Teilzeit (Teilzeit) Jede Stundenzahl unterhalb der Vollzeit; Durchschnitt: 20,8 Stunden/Woche (Statistisches Bundesamt) Möglich sind 3, 10, 30 oder sogar 39 Stunden/Woche – je nach Vereinbarung (Arbeitsrechte)

4. Teilzeitarbeitsverträge

  • Unbefristeter Teilzeitarbeitsvertrag (unbefristet Teilzeitvertrag):
    Dauerarbeitsvertrag, bei dem die festgelegte Wochenarbeitszeit niedriger ist als bei Vollzeitkräften.

  • Befristeter Teilzeitarbeitsvertrag (befristet Teilzeitvertrag):
    Endet zu einem bestimmten Datum oder mit Erreichen eines definierten Ziels und unterliegt dem TzBfG hinsichtlich Verlängerung und Wiederholung.

  • Probezeit (Probezeit):
    In der Regel 3–6 Monate, während der beide Seiten eine verkürzte Kündigungsfrist haben (häufig 14 Tage).


5. Lohn und Mindestlohn

  • Gesetzlicher Mindestlohn:
    12,82 € brutto pro Stunde ab dem 1. Januar 2025 – gilt gleichermaßen für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte (Personio).

  • Monatslohnberechnung:
    Monatslohn =
    vereinbarte Wochenstunden × Stundenlohn × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat).


6. Sozialversicherung (Sozialversicherung)

Als Teilzeitkraft bist du normaler Arbeitnehmer und zahlst – gemeinsam mit dem Arbeitgeber – die vollen Sozialversicherungsbeiträge:

  • Rentenversicherung (RV): 18,6 %

    • 9,3 % Arbeitnehmeranteil

    • 9,3 % Arbeitgeberanteil (Arbeitsrechte)

  • Arbeitslosenversicherung (ALV): 2,4 %

    • 1,2 % Arbeitnehmer

    • 1,2 % Arbeitgeber (Arbeitsrechte)

  • Krankenversicherung (KV):
    ca. 14,6 % + 2,5 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag
    → etwa 8,55 % Arbeitnehmer und 8,55 % Arbeitgeber (stellenmarkt.de)

  • Pflegeversicherung (PV): 3,6 %

    • 1,8 % Arbeitnehmer

    • 1,8 % Arbeitgeber

    • + 0,25 % Zuschlag für Kinderlose, vollständig zulasten des Arbeitnehmers (Haufe.de News und Fachwissen)

  • Unfallversicherung (UV):
    Beiträge werden je nach Unternehmensart vollständig vom Arbeitgeber getragen.


7. Rechte von Teilzeitbeschäftigten

  • Gleiche Rechte wie Vollzeitkräfte:
    Teilzeitkräfte haben grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitkräfte (Urlaub, Krankheitslohn, Kündigungsschutz) gemäß TzBfG und Kündigungsschutzgesetz (Wikipedia).

  • Jahresurlaub:
    Wird anteilig zur Arbeitszeit berechnet.
    Grundlage ist der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Jahr bei einer 5-Tage-Vollzeitwoche.

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall:
    Bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber auf Basis des Teilzeitlohns,
    danach übernimmt die Krankenversicherung (Krankengeld).


8. Antrag auf Umwandlung in Teilzeit

  • Stelle einen schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber mindestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit.

  • Der Arbeitgeber muss schriftlich innerhalb eines Monats reagieren (§ 8 Abs. 5 TzBfG).
    Reagiert er nicht rechtzeitig, gilt deine Arbeitszeit automatisch als reduziert – so wie beantragt (bmas.de).

  • Du musst keinen Grund angeben, aber eine kurze Begründung (z. B. Kinderbetreuung, Weiterbildung, Pflege) kann die Gesprächsatmosphäre und Zustimmung erleichtern.


9. Schutz vor Benachteiligung und Work-Life-Balance

  • Diskriminierungsverbot:
    Eine Schlechterstellung von Teilzeitkräften gegenüber Vollzeitkräften ist nach EU-Richtlinie 97/81/EG unzulässig.
    Du hast Anspruch auf faire Arbeitsbedingungen (Lohn, Aufstiegschancen, Weiterbildung).

  • Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit in einem Unternehmen mit mindestens 15 Beschäftigten kannst du nach § 8 TzBfG
    gerichtlich eine Verringerung deiner Arbeitszeit oder eine Anpassung deines Arbeitszeitmodells einklagen, wenn dein Antrag unberechtigt abgelehnt wurde.


10. Rentenpunkte

  • Rentenpunkte (Entgeltpunkte) werden entsprechend deinem Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittsverdiener berechnet.
    Beispiel:

    • 50 % eines Vollzeitgehalts ⇒ ca. 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr.

  • Die Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) in der Rentenversicherung laufen voll, auch wenn du nur Teilzeit arbeitest (Wikipedia).


11. Praktische Tipps

  • Alles schriftlich festhalten:
    Achte darauf, dass deine vereinbarte Wochenarbeitszeit im Arbeitsvertrag steht und nutze Stundenzettel / Zeiterfassung, um deine Arbeitszeit zu dokumentieren.

  • Fristen im Blick behalten:
    Stelle deinen Antrag auf Teilzeit oder Arbeitszeitänderung frühzeitig, also mindestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn – besser noch früher.

  • Angebote vergleichen:
    Vergleiche Teilzeitstellen nach

    • Wochenstunden,

    • der Möglichkeit von Homeoffice,

    • flexiblen Arbeitszeitmodellen (Gleitzeit, geteilte Dienste).

  • Rechte prüfen lassen:
    Wenn du unsicher bist, wende dich an

    • eine Gewerkschaft,

    • eine Beratungsstelle, oder

    • einen Fachanwalt für Arbeitsrecht,
      um deine Rechte bezüglich Urlaub, Krankheit und Kündigungsschutz zu klären.

Mit diesen Punkten kannst du deine Teilzeitarbeit in Deutschland klar strukturieren, deine Rechte voll ausschöpfen und gleichzeitig die gewünschte Flexibilität zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erreichen.


Das Redaktionsteam der Webseite legt großen Wert darauf, durch intensive Recherche und die Auswertung mehrerer Quellen möglichst verlässliche Informationen bereitzustellen. Dennoch können Fehler auftreten oder einzelne Angaben unvollständig sein. Bitte betrachten Sie die Informationen in diesem Artikel als erste Orientierung und wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte stets an die zuständigen Behörden oder fachkundige Beratungsstellen.


Teilen: