Darf der Arbeitgeber mir verbieten, während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen?
Rechtliche Grundlage:
Grundsätzlich gilt: Ja, du hast das Recht, während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen, wenn ein Termin nicht außerhalb deiner regulären Arbeitszeit vereinbart werden kann (z. B. Facharzt mit sehr begrenzten Sprechzeiten, dringende Untersuchungen oder eine akute medizinische Notwendigkeit).
Das Gesetz (§ 616 BGB) und viele Arbeits- bzw. Tarifverträge sehen die Möglichkeit einer „Freistellung für Arztbesuch“ vor – also einer vorübergehenden bezahlten Freistellung für den Arzttermin ohne Lohnkürzung, wenn der Arztbesuch notwendig ist und du die Notwendigkeit nachweisen kannst (z. B. durch eine Termin- oder Behandlungsbestätigung des Arztes).
Dokumentation und schriftliche Zustimmung einholen:
Stelle einen formellen Antrag auf Freistellung für den Arztbesuch.
Gib Datum, Uhrzeit und Art des Termins an und füge einen Nachweis bei, dass der Termin während der Arbeitszeit stattfinden muss.
Bitte darum, dass dir der Arbeitgeber schriftlich antwortet (z. B. per E-Mail), damit du einen Beleg zur Dokumentation hast.
Terminbestätigung vom Arzt einholen:
Bitte den Arzt oder die Praxis um eine einfache Bescheinigung oder Bestätigung,
dass du zu diesem Zeitpunkt einen Termin hattest und
dass kein Termin außerhalb der Arbeitszeit verfügbar war.
Kontakt mit Betriebsrat oder Gewerkschaft:
Wenn der Arbeitgeber trotz Erklärung und Nachweisen weiterhin ablehnt,
wende dich an den Betriebsrat (falls vorhanden) oder
an deine Gewerkschaft (Gewerkschaft).
Diese Gremien haben die Aufgabe, deine Arbeitnehmerrechte zu schützen und können gegenüber dem Arbeitgeber intervenieren oder vermitteln.
Nicht eigenmächtig fernbleiben!
Bleibst du ohne Genehmigung der Arbeit fern, kann das als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden und zu einer Abmahnung (Abmahnung) oder weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Versuche in diesem Fall,
den Termin noch einmal zu verschieben, oder
eine gemeinsame Lösung mit der Vorgesetzten bzw. dem Vorgesetzten zu finden.
Notfälle:
In akuten medizinischen Notfällen hast du das Recht, sofort zum Arzt oder ins Krankenhaus zu gehen.
Du solltest den Arbeitgeber dann so schnell wie möglich im Anschluss informieren (Telefon, E-Mail o. Ä.).
„Nach § 616 BGB besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung für Arztbesuche, wenn eine Behandlung während der Arbeitszeit aus medizinisch notwendigen Gründen unaufschiebbar ist.“
Du hast das Recht, während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen, wenn der Termin dringend ist oder nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden kann.
Dokumentiere deinen Antrag, lass dir den Termin vom Arzt bestätigen und ziehe bei hartnäckiger Ablehnung Betriebsrat oder Gewerkschaft hinzu.
Bleib nicht eigenmächtig der Arbeit fern, sondern versuche – außer in echten Notfällen – immer zunächst eine Einigung mit der Arbeitgeberseite zu finden.
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