Diese Situation kommt häufig vor und ist für dich rechtlich sehr wichtig, denn der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist in Deutschland nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) gesetzlich geregelt.
Was tun, wenn der Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellen will?
1. Schriftlich und formell ein Arbeitszeugnis verlangen
Stelle deinen Antrag schriftlich (am besten per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung bzw. Bitte um Empfangsbestätigung).
Fordere ausdrücklich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und gib die genauen Daten des Beschäftigungszeitraums an, in dem du in dem Unternehmen gearbeitet hast.
2. Eine angemessene Frist setzen
Gib dem Arbeitgeber eine angemessene Frist (z. B. zwei Wochen), um dein Arbeitszeugnis auszustellen.
Du kannst in deinem Schreiben auf deinen gesetzlichen Anspruch nach § 109 GewO hinweisen.
3. Wenn die Verweigerung anhält
Sende eine letzte Mahnung, in der du auf deine Absicht hinweist, rechtliche Schritte einzuleiten, falls das Zeugnis weiterhin nicht ausgestellt wird.
Du kannst zum Beispiel einen Satz wie diesen verwenden:
„Sollten Sie das Arbeitszeugnis nicht innerhalb von 14 Tagen ausstellen, werde ich rechtliche Schritte einleiten.“
4. Gang zum Arbeitsgericht (Arbeitsgericht)
Wenn du auch nach der Mahnung kein Arbeitszeugnis erhältst, kannst du beim Arbeitsgericht Klage einreichen, um den Arbeitgeber zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses zu verpflichten.
Die Verfahren sind in der Regel einfach und kostengünstig (für den ersten Antrag fallen meist keine Gerichtsgebühren an, und nicht immer ist ein Anwalt von Beginn an notwendig).
In der Praxis entscheiden die Gerichte häufig schnell zu Gunsten der Arbeitnehmer, weil der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis klar und eindeutig geregelt ist.
5. Unterstützung durch Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wenn du Mitglied einer Gewerkschaft (Gewerkschaft) bist, solltest du dich so früh wie möglich an sie wenden – in solchen Fällen erhältst du dort normalerweise kostenlose Unterstützung.
Du kannst bei Bedarf auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um deine Ansprüche durchzusetzen.
Muster für ein formelles Anschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis für meine Tätigkeit in Ihrem Unternehmen im Zeitraum von [Datum] bis [Datum] auszustellen und mir dieses innerhalb von 14 Tagen zuzusenden.
Gemäß § 109 GewO habe ich darauf einen gesetzlichen Anspruch.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Fazit
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist gesetzlich garantiert, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir ein Zeugnis auszustellen.
Beginne mit einer schriftlichen Aufforderung, setze dann eine Mahnung, und wende dich bei Bedarf an das Arbeitsgericht.
In vielen Fällen lässt sich die Angelegenheit rasch klären, sobald der Arbeitgeber erkennt, dass dein Rechtsanspruch eindeutig ist.
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