Überstunden – zusätzliche Arbeitsstunden

Überstunden (Überstunden) in Deutschland

  1. Begriff und rechtlicher Rahmen

Überstunden (Überstunden) sind jede Arbeitsleistung, die derdie Arbeitnehmerin nach Ablauf der regelmäßigen Arbeitszeit erbringt, die im Arbeitsvertrag oder in einer kollektiven Vereinbarung (z. B. Tarifvertrag) festgelegt ist.

Geregelt wird dies durch das Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeitgesetz – ArbZG): § 3 Abs. 1 ArbZG begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf grundsätzlich höchstens 8 Stunden. Ausnahmsweise kann sie auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, solange der durchschnittliche tägliche Arbeitsumfang innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschreitet (Gesetze im Internet, Personio).

  1. Obergrenzen für Überstunden

Täglich: Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten (§ 3 Abs. 2 ArbZG).

Wöchentlich: Die Summe der Überstunden fällt in die allgemeine Grenze von 48 Wochenstunden. Eine Verlängerung auf bis zu 60 Stunden ist möglich, sofern der Überschuss später wieder ausgeglichen wird (§ 3 Abs. 2 ArbZG) (Personio).

Besondere Ausnahmen:

  • Minderjährige (< 18 Jahre) sowie geschäftsunfähige bzw. betreute Personen dürfen nicht zu Überstunden herangezogen werden.

  • Schwangere und stillende Mütter sind vor Nachtarbeit und vor Überschreiten der zulässigen Höchstarbeitszeit besonders geschützt.

  1. Vergütung und Ausgleich von Überstunden

Im Bundesrecht bestehen keine ausdrücklichen Vorgaben zu der Höhe von Überstundenzuschlägen (Industrie- und Handelskammer).

Stattdessen wird die Vergütung in der Regel geregelt über:

  • den individuellen Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung (Betriebsvereinbarung),

  • den Tarifvertrag (Tarifvertrag).

Mögliche Formen des Ausgleichs:

  • Monetäre Vergütung: Üblicher Stundenlohn zuzüglich eines Zuschlags (häufig 10–25 %) für Überstunden (roland-rechtsschutz.de).

  • Freizeitausgleich: Eine Stunde Überstunden = eine Stunde Freizeit zu einem späteren Zeitpunkt (§ 3 Abs. 2 BGB) (WBS.LEGAL).

  1. Erfassung und Aufbewahrung der Arbeitszeiten

Alle Arbeitsstunden müssen gemäß dem „Stechuhr-Urteil“ des BAG und des EuGH (ECJ) genau und nachvollziehbar erfasst werden – entweder papiergebunden oder elektronisch (DIE WELT).

Verjährung:

Ist im Arbeitsvertrag keine Ausschlussfrist geregelt, greift die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Andernfalls können Ansprüche bereits früher verfallen (Personio).

  1. Recht der Arbeitnehmer*innen, Überstunden abzulehnen

Arbeitnehmer*innen sind nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn dadurch die gesetzlichen Grenzen (§ 3 ArbZG) überschritten oder ihre Gesundheit gefährdet wird.

Sind Überstunden vertraglich nicht vereinbart, können Beschäftigte sie grundsätzlich ablehnen – idealerweise nach vorheriger Information des Arbeitgebers.

Bei einem missbräuchlichen oder übermäßigen Verlangen nach Überstunden können sich Arbeitnehmer*innen an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden, um ihre Rechte zu wahren (IG Metall).

  1. Praktische Hinweise

  • Prüfe deinen Arbeitsvertrag, ob dort konkrete Regelungen zu Überstundenausgleich, Zuschlägen oder Ausschlussfristen enthalten sind.

  • Dokumentiere deine Arbeitszeiten täglich und bewahre E-Mails, Berichte und sonstige Nachweise gut auf.

  • Sprich mit deinem Arbeitgeber oder der Gewerkschaft über die Möglichkeit von Zuschlägen oder Freizeitausgleich für Überstunden.

  • Kontrolliere deine Lohn- und Gehaltsabrechnungen regelmäßig, um sicherzugehen, dass Überstunden korrekt vergütet oder als Zeitguthaben erfasst werden.

Wenn du diese Punkte beachtest, sicherst du deine Rechte auf Vergütung oder Ausgleich von Überstunden im Rahmen des deutschen Arbeitsrechts und vermeidest formale oder organisatorische Fehler bei der Erfassung und Abrechnung von Mehrarbeit.


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