Zuerst prüfen:
Stellen Sie zunächst anhand Ihres Arbeitsvertrags sicher, wann Ihr Gehalt fällig ist (z. B. am Monatsende oder am 15. eines Monats).
Überprüfen Sie Ihr Bankkonto, ob der Betrag vielleicht verspätet eingegangen ist.
Fragen Sie in Ruhe bei der Lohnbuchhaltung oder der Personalabteilung (HR) nach, da es sich möglicherweise nur um einen einfachen Bank- oder Verwaltungsfehler handelt.
Wenn Sie keine Antwort erhalten oder das Gehalt nach der Prüfung weiterhin nicht überwiesen wurde:
a) Schriftliche Mahnung senden (Mahnung):
Wenden Sie sich offiziell mit einem Brief oder einer E-Mail an Ihren Arbeitgeber, schildern Sie die Verspätung und nennen Sie die Höhe des Gehalts sowie den Fälligkeitstermin.
Bitten Sie um sofortige Überweisung des Gehalts und setzen Sie eine kurze Frist (in der Regel 5–7 Tage).
Sie können zum Beispiel folgenden deutschen Text verwenden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Gehalt für den Monat [Monat/Jahr] ist bisher nicht auf meinem Konto eingegangen, obwohl der vereinbarte Zahlungstermin der [Datum] ist.
Ich bitte Sie, den ausstehenden Betrag umgehend, spätestens jedoch bis zum [neues Datum], zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
b) Ihr Recht auf Zinsen und Schadensersatz:
Rein rechtlich dürfen Sie vom Arbeitgeber Verzugszinsen (Verzugszinsen) sowie Ersatz für Schäden verlangen, die durch die verspätete Zahlung entstanden sind (§ 288 BGB), sofern Ihnen durch die Verzögerung ein klarer finanzieller Nachteil entstanden ist.
c) Wenn die Verspätung weiter andauert:
Wenn auch nach der schriftlichen Mahnung keine Zahlung erfolgt, können Sie:
sich an das Arbeitsgericht wenden, um Ihren Arbeitgeber zur Zahlung des Gehalts zu verpflichten,
einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren oder – falls Sie Mitglied sind – Ihre Gewerkschaft um Unterstützung bitten.
Oft reicht bereits die Androhung rechtlicher Schritte aus, um das Problem schnell zu lösen.
d) Kein Recht auf willkürliche Kürzung oder Verzögerung:
Der Arbeitgeber darf Ihr Gehalt nur aus rechtlich zulässigen Gründen kürzen oder verzögern (z. B. Lohnpfändung durch Gerichtsbeschluss oder eine ausdrücklich schriftlich vereinbarte Regelung).
Wichtige Hinweise:
Bewahren Sie stets Kopien aller Schreiben und Mahnungen auf.
Zögern Sie nicht, zügig zu handeln – das deutsche Arbeitsrecht stärkt in solchen Fällen in der Regel die Position der Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber darf Sie weder bestrafen noch bedrohen, nur weil Sie Ihr Recht auf pünktliche Lohnzahlung einfordern.
Fazit:
Beginnen Sie mit einer freundlichen Nachfrage, dann mit einer schriftlichen Mahnung und ergreifen Sie – falls nötig – anschließend rechtliche Schritte.
In vielen Fällen erledigt sich das Problem bereits nach der ersten formellen Mahnung.
Sie haben ein vollumfängliches gesetzliches Recht darauf, Ihr Gehalt pünktlich und ohne Verzögerung zu erhalten.
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