Kann die Krankenversicherung während der Insolvenz behalten werden?
Ja, es ist erlaubt – und sogar verpflichtend – die Krankenversicherung zu behalten.
Die Krankenversicherung in Deutschland ist nicht nur eine medizinische Dienstleistung, sondern ein gesetzlich verankertes Grundrecht und ein zentraler Schutz für Leben und Gesundheit. Auch während des Insolvenzverfahrens bleibt die versicherte Person verpflichtet, die monatlichen Beiträge zu zahlen, und die Krankenkasse darf den Vertrag nicht allein wegen der Insolvenz kündigen.
Warum gilt die Krankenversicherung als besonders geschützt?
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Das Grundgesetz (Grundgesetz) sichert jedem Menschen ein Recht auf Gesundheitsversorgung zu.
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Sie dient dem Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit des Schuldners und seiner Familie.
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Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zählen zu den lebensnotwendigen Ausgaben und werden bei der Berechnung der pfändbaren Beträge (Pfändungsfreigrenze) vorab abgezogen.
Was ist mit Zusatzversicherungen (Zusatzversicherungen)?
Nicht erforderlich
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Dazu gehören z. B. zusätzliche Zahnversicherungen, Reiseversicherungen, Tarife für Einbettzimmer im Krankenhaus und ähnliche Policen.
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Sie gelten als freiwillige, optionale Ausgaben und sind nicht notwendig für die grundlegende Lebensführung.
Können gekündigt werden
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Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter verlangen, dass solche Verträge beendet werden, um die laufenden Kosten zu reduzieren.
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In der Praxis empfehlen viele Berater, diese Zusatzversicherungen bereits vor Beginn der Insolvenz freiwillig zu kündigen, damit keine neuen Beitragsschulden entstehen.
Werden Beiträge der Zusatzversicherung als „alte Schulden“ gewertet?
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Ja, alle Beiträge, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind, gelten als Altschulden und fließen in die Insolvenzmasse ein.
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Beiträge, die nach Eröffnung des Verfahrens anfallen, müssen regelmäßig gezahlt werden; ansonsten entstehen neue Schulden, die später in der Regel nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.
Wie können Zusatzversicherungen beendet werden?
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Prüfe die vertraglichen Kündigungsfristen (Kündigungsfristen) in jeder Police.
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Reiche die Kündigung schriftlich ein und sende sie möglichst per Einschreiben (Einschreiben).
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Bewahre die Kündigungsbestätigung der Versicherungsgesellschaft gut auf.
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Sprich im Zweifel vorher mit dem Insolvenzverwalter, um unerwartete rechtliche Folgen zu vermeiden.
Praktische Tipps
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Konzentriere dich auf die obligatorische Krankenversicherung und verzichte auf teure Nebenverträge, die das Budget belasten.
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Wenn du unsicher bist, ob eine bestimmte Versicherung wirklich notwendig ist, wende dich an eine Schuldnerberatung oder einen fachkundigen Anwalt.
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Bei der Erstellung deines Haushaltsplans solltest du zuerst prüfen, auf welche Versicherungen du verzichten kannst, um deine monatlichen Fixkosten zu senken.
Was ist, wenn du privat krankenversichert bist (Private Krankenversicherung)?
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Die Pflicht zur Krankenversicherung besteht weiter, auch bei einer privaten Krankenversicherung.
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Oft besteht jedoch die Möglichkeit, in einen Basistarif zu wechseln, der deutlich günstiger ist.
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Es empfiehlt sich, aktiv mit der privaten Krankenversicherung zu verhandeln und eine Tarifsenkung oder einen Wechsel in den Basistarif im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu beantragen.
Fazit
Während des privaten Insolvenzverfahrens in Deutschland hast du das Recht – und zugleich die Pflicht – deine gesetzliche oder private Basiskrankenversicherung aufrechtzuerhalten. Dagegen ist es in vielen Fällen sinnvoll, nicht notwendige Zusatzversicherungen zu beenden, um die finanzielle Belastung zu verringern.
Der Schlüssel liegt darin, klar zu unterscheiden zwischen rechtlich und existenziell notwendigen Versicherungen einerseits und luxuriösen bzw. freiwilligen Zusatzpolicen andererseits. Eine enge Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter und ein bewusster Umgang mit Versicherungsverträgen schützen deine Gesundheit – und stärken gleichzeitig deine finanzielle Stabilität in einer ohnehin schwierigen Phase.
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