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Reiche immer eine Steuererklärung ein (Steuererklärung)
Auch wenn du nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, lohnt sie sich fast immer. Du kannst oft einen Teil der gezahlten Lohnsteuer zurückholen – besonders wenn:
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sich dein Gehalt im Laufe des Jahres geändert hat,
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du zeitweise arbeitslos warst,
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sich deine Familiensituation verändert hat (Heirat, Trennung, Kind usw.).
Viele Arbeitnehmer bekommen so zwischen 600 und 1.200 Euro pro Jahr zurück.
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Fahrtkosten zur Arbeit absetzen (Pendlerpauschale)
Berechne die einfache Entfernung von deiner Wohnung zur Arbeit und multipliziere sie mit 0,30 € pro Kilometer (nur die Hinfahrt, nicht Hin- und Rückweg).
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Gilt auch, wenn du mit Zug, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs bist.
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Ab dem Jahr 2025 kannst du ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 €/km ansetzen.
Das ist ein Pauschalbetrag, der auch ohne einzelne Belege anerkannt wird.
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Berufliche Arbeitsmittel absetzen (Arbeitsmittel)
Alles, was du beruflich nutzt, kann als Arbeitsmittel abgesetzt werden, z. B.:
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Computer / Laptop
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Drucker, Schreibtisch, Bürostuhl
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Berufsspezifische Software, Online-Kurse, Lernplattformen
Liegt der Nettopreis über 800 €, muss der Betrag über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden (Abschreibung).
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Arbeit im Homeoffice absetzen (Homeoffice-Pauschale)
Wenn du von zu Hause aus arbeitest, kannst du Folgendes geltend machen:
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6 € pro Homeoffice-Tag, maximal für 210 Tage im Jahr,
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oder – wenn ein Raum ausschließlich beruflich genutzt wird – ein anteiliges häusliches Arbeitszimmer mit den tatsächlichen Kosten (strengere Voraussetzungen).
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Kinderbetreuungskosten absetzen (Kinderbetreuungskosten)
Bis zu 2/3 der Betreuungskosten für Kinder können abgesetzt werden, zum Beispiel für:
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Kita, Kindergarten, Hort
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Tagesmutter
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Babysitter / Nanny
Maximal sind 4.000 € pro Kind und Jahr absetzbar.
Wichtig: Die Kosten müssen unbar, also z. B. per Überweisung oder Lastschrift gezahlt werden – nicht in bar.
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Fortbildungskosten absetzen (Fortbildungskosten)
Alle Weiterbildungen, die mit deinem aktuellen Beruf zusammenhängen, sind in der Regel als Werbungskosten absetzbar, zum Beispiel:
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Seminare, Kurse, Workshops
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Fachbücher, Lernmaterial
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Prüfungsgebühren
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Reise- und Übernachtungskosten zu Fortbildungen
Auch höhere Bildungsabschlüsse können absetzbar sein, sofern es nicht die erste Ausbildung ist.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen (Haushaltsnahe Dienstleistungen)
Dazu gehören zum Beispiel:
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Reinigung der Wohnung / Putzkraft
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Reparaturen und Wartungsarbeiten im Haushalt
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Gartenarbeiten (Rasenmähen, Hecken schneiden usw.)
Hier kannst du 20 % der Kosten steuerlich geltend machen – bis zu 4.000 € pro Jahr!
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Spenden absetzen (Spenden)
Spenden an in Deutschland anerkannte gemeinnützige Organisationen können steuerlich abgesetzt werden – bis zu 20 % deines Jahreseinkommens.
Wichtig: Lass dir immer eine Spendenquittung (Spendenbescheinigung) ausstellen und bewahre sie gut auf.
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Alle Belege und Rechnungen aufbewahren
Damit du deine abzugsfähigen Kosten nachweisen kannst, solltest du Belege sammeln, z. B.:
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Fahrkarten, Tankquittungen, ÖPNV-Tickets
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Rechnungen für berufliche Anschaffungen (Laptop, Fachbücher etc.)
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Arztrechnungen oder Zahnarztkosten, soweit sie nicht von der Krankenversicherung übernommen wurden
Je besser deine Unterlagen, desto einfacher ist die Anerkennung durch das Finanzamt.
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Die richtige Steuerklasse prüfen (Steuerklasse)
Gerade bei Ehepaaren kann die richtige Steuerklassen-Kombination viel ausmachen:
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Je nach Einkommensverteilung kann Steuerklasse 3/5 günstiger sein als 4/4.
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Der Wechsel der Steuerklasse erfolgt über das Finanzamt und ist in der Regel einmal pro Jahr möglich.
Expertentipp:
Nutze Steuerprogramme wie WISO Steuer oder Smartsteuer.
Solche Programme erkennen viele absetzbare Kosten automatisch anhand deiner Angaben und helfen dir, keine wichtigen Posten zu vergessen.
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