Steuern auf Ehrenamtstätigkeiten in Deutschland

Erstens: Wird eine Steuer auf ehrenamtliche Tätigkeiten erhoben?

Nein, eine unbezahlte ehrenamtliche Tätigkeit unterliegt keiner Steuer.

Aber:

Wenn Sie eine kleine Aufwandsentschädigung oder eine symbolische Vergütung erhalten, dann:

• kann dies einer besonderen steuerlichen Behandlung unterliegen
• allerdings gibt es sehr großzügige Steuerfreibeträge zur Förderung des Ehrenamts

Welche Vergütungen können steuerfrei erhalten werden?

Es gibt zwei grundlegende Freibeträge:

Freibetrag Steuerfrei pro Jahr (2024) Für wen?
Ehrenamtspauschale 840 € Für Tätigkeiten in Verwaltung, Organisation und allgemeiner Unterstützung (z. B. Vereinssekretär, Veranstaltungsorganisator usw.)
Übungsleiterpauschale 3.000 € Für Personen in Training, Unterricht und Betreuung (z. B. Sporttrainer, Musiklehrer, Schülerbetreuer, Seniorenassistent usw.)

Diese beiden Freibeträge können nicht für dieselbe Tätigkeit kombiniert werden, aber sie können für zwei verschiedene Tätigkeiten gleichzeitig genutzt werden.

Wann müssen Steuern auf ehrenamtliche Tätigkeiten gezahlt werden?

Fall Steuerpflicht?
Keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung Keine Steuer
Vergütung unterhalb des Freibetrags Keine Steuer
Vergütung über dem Freibetrag (z. B. > 840 € oder > 3.000 €) Besteuert wird nur der übersteigende Teil
Regelmäßige und höhere monatliche Vergütung Kann als vollständig steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden

Wie wird dies in der Steuererklärung eingetragen?

• Vergütungen werden in Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) eingetragen
• Die Freibeträge werden automatisch unter dem Punkt steuerfreie Einnahmen berücksichtigt
• Wenn Sie selbstständig sind und zusätzlich ehrenamtlich tätig → Eintragung in Anlage S oder EÜR

Muss das Ehrenamt beim Finanzamt gemeldet werden?

• Nein, wenn Sie innerhalb der Freibeträge bleiben
• Ja, wenn die Beträge überschritten werden oder eine regelmäßige bezahlte Tätigkeit vorliegt
• Im Zweifel empfiehlt sich eine offizielle Anfrage an das Finanzamt

Sind Ausgaben im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Tätigkeit steuerlich absetzbar?

Ja – auch wenn Sie keine Vergütung erhalten!

Beispiele:

• Fahrtkosten (0,30 €/km)
• Büro- und Arbeitsmaterialien
• Telefon und Internet (anteilig)
• Reisekosten zu freiwilligen Fortbildungen oder Veranstaltungen

→ Werden als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt, sofern sie nachgewiesen sind.

Nützliche Begriffe:

Deutscher Begriff Bedeutung
Ehrenamt Freiwilligenarbeit
Ehrenamtspauschale Ehrenamtsfreibetrag (840 €)
Übungsleiterpauschale Übungsleiterfreibetrag (3.000 €)
Steuerfrei Von der Steuer befreit
Anlage N Erklärung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Fazit:

• Ehrenamt ohne Vergütung = keine Steuer
• Bis zu 840 € bzw. 3.000 € jährlich können steuerfrei erhalten werden
• Alles darüber hinaus wird in der Steuererklärung berücksichtigt
• Ausgaben für ehrenamtliche Tätigkeiten sind absetzbar
• Eine Meldung beim Finanzamt ist nur notwendig, wenn Grenzen überschritten werden oder ein regelmäßiges Einkommen entsteht

— Das Redaktionsteam bemüht sich stets um sorgfältig recherchierte und geprüfte Inhalte. Dennoch können Fehler oder unvollständige Informationen auftreten. Deshalb sollten die Angaben als erste Orientierung betrachtet werden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.


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