Erstens: Jobcenter und Unterstützung für kleine Gründungen (ALG II / Bürgergeld)
Für wen?
Für Personen, die beim Jobcenter gemeldet sind und Bürgergeld (früher Hartz IV) beziehen.
Die eine Geschäftsidee haben und von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit wechseln möchten.
Arten der Unterstützung, die das Jobcenter bieten kann
1. Einstiegsgeld (Zuschuss zum Start in die Selbständigkeit)
Monatlicher Zusatzbetrag für einen Zeitraum von 6–24 Monaten.
In der Regel zwischen 150–300 € pro Monat.
Ziel: das Risiko des Verlustes finanzieller Sicherheit während des Übergangs in die Selbständigkeit abfedern.
Es handelt sich um eine Ermessensleistung – also kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine freiwillige Entscheidung des Jobcenters.
2. Investitionszuschuss (Zuschuss für Anschaffungen)
Einmalige finanzielle Unterstützung zur Ausstattung des Unternehmens, z. B.:
Laptop, Geräte, Drucker, Grundausstattung, Rohmaterialien usw.
Die Höhe richtet sich nach dem Bedarf (meist zwischen 1.000–5.000 €).
Voraussetzung: ein überzeugender Businessplan + detaillierte Kostenaufstellung.
Der Antrag wird geprüft und die Ernsthaftigkeit und Tragfähigkeit des Projekts bewertet.
3. Schulungen oder Beratungen (AVGS-Gutschein)
Der Leistungsbeziehende kann einen AVGS-Gutschein erhalten, um kostenlos an Kursen oder Coachings teilzunehmen, z. B. zu:
Existenzgründung / Unternehmertum
Buchführung und Grundlagen der Steuer
Erstellung eines Businessplans
Voraussetzungen beim Jobcenter:
Du musst vollzeitfähig sein (arbeitsfähig in Vollzeit).
Das Vorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein.
Du brauchst einen klaren, schlüssigen Businessplan (Businessplan + Finanzplan).
Du musst ausreichende Kenntnisse oder zumindest eine nachweisbare Lernbereitschaft haben (z. B. durch Kurse, frühere Berufserfahrung).
Zweitens: Gründungszuschuss (von der Agentur für Arbeit)
Für wen?
Für Personen, die ALG I (Arbeitslosengeld I) beziehen – nicht Bürgergeld.
Die planen, vor Ablauf des ALG-I-Anspruchs eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen.
Was bekommst du?
Phase 1 (erste 6 Monate):
Monatlicher Betrag = dein voller ALG-I-Anspruch
+ 300 € monatlich als Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen.
Phase 2 (weitere 9 Monate – optional):
Monatlich 300 €, ausschließlich als Zuschuss zu den Sozialversicherungen.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss:
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens 150 Resttage ALG-I-Anspruch vorhanden sein.
Du musst einen starken Businessplan vorlegen.
Du brauchst eine Tragfähigkeitsbescheinigung, z. B. von der Rentenversicherung, der IHK oder einer anderen anerkannten Stelle, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Vorhabens bestätigt.
Du musst dein Gewerbe offiziell anmelden (Gewerbeanmeldung) oder dich als Freiberufler registrieren.
Vergleich: Jobcenter vs. Gründungszuschuss
| Aspekt | Jobcenter (Bürgergeld) | Agentur für Arbeit (ALG I) |
|---|---|---|
| Art der Förderung | Einstiegsgeld + weitere Zuschüsse | Gründungszuschuss |
| Zielgruppe | Leistungsbezieher von Bürgergeld | Leistungsbezieher von ALG I |
| Monatliche Unterstützung | ca. 150–300 € | ALG I + 300 € (Phase 1), dann 300 € |
| Unterstützung für Ausstattung | Möglich (Investitionszuschuss) | In der Regel nicht vorgesehen |
| Gutscheine für Coaching | Oft über AVGS | Teilweise / fallabhängig |
| Flexibilität der Bewilligung | Relativ flexibel, Ermessenssache | Eher streng und bürokratisch |
Wichtige Hinweise
Die Förderung durch das Jobcenter eignet sich besonders für sehr kleine Projekte oder von zu Hause geführte Unternehmungen.
Die Förderung durch die Agentur für Arbeit (Gründungszuschuss) passt besser zu Personen mit stabiler Erwerbsbiografie, die schnell und strukturiert gründen möchten.
Ein starker, überzeugender Businessplan ist in beiden Programmen die Grundlage für eine Bewilligung.
Geldleistungen lassen sich oft mit kostenlosen Coachings und Weiterbildungen kombinieren.
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