Verkauf von Haar-Kosmetik – Genehmigung für Kosmetikhandel als Nebenbetrieb

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-03 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

Verkauf von Kosmetik im Friseursalon: Nebenbetrieb oder eigenes Gewerbe?

Wenn der Verkauf im Salon stattfindet und die Dienstleistung nur ergänzt
(z. B. Friseur verkauft Shampoo), gilt:

  • Es handelt sich um einen zulassungsfreien Nebenbetrieb gemäß § 3 HwO.

  • Du brauchst kein neues Gewerbe anzumelden, solange der Verkauf

    • sich nur an deine Salon-Kundschaft richtet und

    • inhaltlich mit deiner handwerklichen Tätigkeit (Friseurhandwerk) verbunden ist.

Zulässiges Beispiel:

  • Ein Friseur verkauft seiner Kundin nach der Haarwäsche ein spezielles Shampoo für trockenes Haar.

Wichtig:

  • Keine eigene Ladenfront / kein separates Schaufenster,

  • kein eigenständiger Online-Shop und

  • kein Verkauf an Laufkundschaft, die nur wegen der Produkte kommt.


Wenn der Verkauf eigenständig oder online erfolgt

Wenn du unabhängig vom Friseurbetrieb oder online verkaufst
(z. B. über Amazon, eigenen Webshop, Website):

  • muss dies als eigenständiges Gewerbe für Kosmetikhandel angemeldet werden
    (Einzelhandel mit kosmetischen Produkten),

  • und es wird steuerlich und formal getrennt vom Friseurbetrieb geführt.


Was ist praktisch zu tun?

1. Wenn es nur ein Nebenbetrieb im Salon ist

  • Keine neue Gewerbeanmeldung erforderlich.

  • Es ist aber sinnvoll, die Handwerkskammer (HWK)

    • mündlich oder schriftlich kurz zu informieren.

  • Empfehlenswert ist, den Verkauf in einer Anlage zum Handwerksrolleneintrag
    als Nebentätigkeit (Nebentätigkeit / Nebenbetrieb) zu vermerken.


2. Wenn du zusätzlich online oder an andere Läden verkaufst

Dann brauchst du ein zusätzliches Gewerbe:

  • Gewerbeanmeldung beim Bürgeramt

    • Art des Gewerbes: „Einzelhandel mit kosmetischen Artikeln“

    • Kein Meisterzwang (keine Meisterpflicht)

  • Meldung / Aktualisierung beim Finanzamt, damit die steuerlichen Daten angepasst werden.

Du brauchst ggf.:

  • eine USt-IDNr., wenn du die Kleinunternehmergrenze / Steuerfreigrenze überschreitest,

  • eine rechtssichere Prüfung des Impressums deiner Website im Hinblick auf § 5 TMG.


Anforderungen für den Verkauf von Kosmetikprodukten

Die Kosmetikprodukte müssen:

  • der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) entsprechen,

  • eine klare Zutatenliste, ein Mindesthaltbarkeitsdatum und Produktangaben enthalten,

  • in der Regel auf Deutsch gekennzeichnet sein (oder entsprechend übersetzt, falls nötig).

Nicht erlaubt ist:

  • das Manipulieren der Originalverpackung,

  • das Umfüllen / Neuabfüllen ohne entsprechende industrielle / herstellerspezifische Zulassung,

  • eine irreführende medizinische Bewerbung,
    z. B. das Produkt als Arzneimittel statt als Kosmetik darzustellen.


Steuern (Umsatzsteuer)

Tätigkeit Umsatzsteuer Hinweis
Friseurdienstleistungen 19 % oder 7 % für bestimmte begünstigte Leistungen abhängig von der Art der Leistung
Verkauf von Kosmetikprodukten immer 19 % muss in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden

Empfohlene Unterlagen und Dokumentation

Es ist sinnvoll, folgende Unterlagen vorzubereiten bzw. zu führen:

  • Nachweis über die im Sortiment geführten Kosmetikprodukte

  • Preisliste, getrennt nach Dienstleistungen (Haarschnitt, Farbe etc.) und Produkten (Shampoo, Styling)

  • Kassenbuch, in dem die Produktverkäufe separat von den Dienstleistungen dokumentiert werden

  • AGB + Widerrufsrecht, wenn du Produkte online verkaufst (z. B. über Shop, Website)

Verkauf von Kosmetik im Friseursalon: Nebenbetrieb oder eigenes Gewerbe?
Wenn der Verkauf im Salon stattfindet und die Dienstleistung nur ergänzt(z. B. Friseur verkauft Shampoo), gilt:


Es handelt sich um einen zulassungsfreien Nebenbetrieb gemäß § 3 HwO.


Du brauchst kein neues Gewerbe anzumelden, solange der Verkauf


sich nur an deine Salon-Kundschaft richtet und


inhaltlich mit deiner handwerklichen Tätigkeit (Friseurhandwerk) verbunden ist.




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