Trinkgeldregelung in Friseursalons mit vermieteten Arbeitsplätzen (Stuhlmiete)

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-03 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

Erstens: Was ist das System der Stuhlmiete (Stuhlmiete)?

Die Stuhlmiete ist ein geschäftlicher Vertrag zwischen dem Saloninhaber (Vermieter) und dem Friseur (Mieter). Der Friseur zahlt dabei eine feste Miete oder einen prozentualen Anteil für die Nutzung des Platzes bzw. Friseurstuhls.
Der mietende Friseur ist kein Arbeitnehmer, sondern arbeitet als vollständig selbstständiger Dienstleister (Selbstständiger) und rechnet direkt mit seinen eigenen Kundinnen und Kunden ab.


Zweitens: Wie werden Trinkgelder (Trinkgeld) rechtlich behandelt?

Wenn das Trinkgeld direkt an den mietenden Friseur gegeben wird:

  • Es gilt als dessen persönlicher Einnahmen (kein Arbeitslohn).

  • Es ist einkommensteuerfrei (Einkommensteuerfrei), wenn:

    • es freiwillig vom Kunden gegeben wird,

    • es nicht auf der Rechnung ausgewiesen bzw. „verlangt“ wird,

    • es nicht vertraglich oder verpflichtend vereinbart ist.

Der Friseur muss jedoch im Falle einer Betriebsprüfung nachweisen können, dass es sich tatsächlich um Trinkgeld handelt – z. B. durch Aufzeichnungen in einem separaten Trinkgeldregister oder über eine klar als Trinkgeld deklarierte Trinkgeldkasse.

Wenn Trinkgelder zuerst beim Saloninhaber (beim Salonkonto oder in der Hauptkasse) ankommen:

  • Sie gelten als Teil des Umsatzes (gewerbliche Einnahmen) des Salons.

  • Sie müssen ordnungsgemäß erfasst und als Einnahmen des Saloninhabers verbucht werden.

  • Sie unterliegen voll der Besteuerung, insbesondere der Umsatzsteuer (Umsatzsteuerpflichtig).

Dies kann rechtliche Probleme verursachen, insbesondere wenn der Friseur im Nachhinein als „verdeckter Arbeitnehmer“ und nicht als echter, unabhängiger Geschäftspartner eingestuft wird.


Organisatorische Empfehlung für den Saloninhaber

Punkt Empfehlung
Stuhlmietvertrag Klar und ausdrücklich festhalten, dass der Friseur über seine Einnahmen inkl. Trinkgeld selbst verfügt.
Entgegennahme von Trinkgeld Am besten das Trinkgeld direkt an den jeweiligen Friseur geben lassen, nicht über eine zentrale Kasse.
Elektronische Zahlung Umsätze trennen: Jeder Friseur nutzt nach Möglichkeit ein eigenes Kartenlesegerät (z. B. SumUp).
Aufzeichnungen Es wird empfohlen, dass jeder Selbstständige Trinkgelder manuell oder elektronisch als nicht-fakturierte Notizen dokumentiert.

Wichtige Punkte, auf die man achten sollte

Thema Rechtlich korrekt? Erläuterung
Der Saloninhaber erhält einen Anteil vom Trinkgeld Nein Gilt als gewerbliche Einnahme des Saloninhabers und kann die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung des Trinkgelds zerstören.
Trinkgeld wird auf der Rechnung ausgewiesen Nein Trinkgeld wird grundsätzlich nicht auf der Rechnung (Rechnung) ausgewiesen, sondern bar oder freiwillig per Kartenterminal gegeben.
Verteilung des Trinkgelds auf mehrere Friseure Möglich Aber nur auf Grundlage einer internen Vereinbarung zwischen den mietenden Friseuren – der Saloninhaber darf dies nicht einseitig vorschreiben.

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Erstens: Was ist das System der Stuhlmiete (Stuhlmiete)?
Die Stuhlmiete ist ein geschäftlicher Vertrag zwischen dem Saloninhaber (Vermieter) und dem Friseur (Mieter). Der Friseur zahlt dabei eine feste Miete oder einen prozentualen Anteil für die Nutzung des Platzes bzw. Friseurstuhls.Der mietende Friseur ist kein Arbeitnehmer, sondern arbeitet als vollständig selbstständiger Dienstleister (Selbstständiger) und rechnet direkt mit seinen eigenen Kundinnen und Kunden ab.
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