Steuerliches Arbeitszimmer: Wann wird der Kostenabzug anerkannt?

Autorenname: Admin Datum: 2025-07-02 Blog-Kategorie: Gewerbe und selbständig

Wann kann ein Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden?

Erstens: Voraussetzung der (nahezu) ausschließlichen Nutzung

Der Raum muss „nahezu ausschließlich“ (also zu mindestens 90 %) für berufliche bzw. betriebliche Zwecke genutzt werden.
Er darf keine Mehrzwecknutzung haben (z. B. zugleich Schlafzimmer + Büro).


Zweitens: Art des Steuerabzugs je nach Fall

Fall Abzugsberechtigt? Maximaler Abzug
Es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (kein anderer Arbeitsplatz vorhanden) Ja Bis zu 1.260 € pro Jahr
Das Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit Ja Voller Abzug ohne Höchstgrenze
Das Zimmer wird teilweise privat oder zu Wohnzwecken genutzt Kein Abzug möglich

Praxisbeispiele

Fall 1: Angestellter ohne Büro beim Arbeitgeber

  • Er arbeitet vollständig von zu Hause, weil der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.

  • Er kann bis zu 1.260 € pro Jahr als Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzen.

Fall 2: Freelancer oder Selbstständiger, der vollständig von zu Hause arbeitet

  • Das häusliche Arbeitszimmer ist der einzige Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit.

  • Er kann sämtliche tatsächlichen Kosten anteilig absetzen (Miete, Heizung, Strom, anteilige Wohngebäude- oder Hausratversicherung usw.).


Welche Kosten können abgesetzt werden?

Kostenart Abzugsfähigkeit (anteilig)
Miete (Miete) Im Verhältnis der Arbeitszimmerfläche zur Gesamtwohnfläche
Strom, Wasser, Heizung Ebenfalls anteilig im gleichen Verhältnis
Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung Teilweise, entsprechend dem Arbeitszimmeranteil
Büromöbel (Schreibtisch, Bürostuhl, Regale usw.) Bis zu 100 %, sofern ausschließlich beruflich genutzt

Beispiel:
Wenn das Arbeitszimmer 15 % der gesamten Wohnfläche ausmacht, können 15 % der Miete, des Stroms und der Heizkosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden.


Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?

Dokument / Nachweis Zweck
Skizze bzw. Grundriss der Wohnung Nachweis, dass es sich um einen abgetrennten, eigenen Raum handelt
Fotos des Arbeitszimmers Beleg für die (nahezu) ausschließliche Nutzung zu beruflichen Zwecken
Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen / Rechnungen Nachweis der tatsächlichen Kosten
Bei Angestellten: Bescheinigung des Arbeitgebers, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht Zentrale Voraussetzung für den begrenzten Abzug (1.260 €)

Wann ist ein Abzug nicht zulässig?

  • Wenn die Arbeit nur in einer Ecke des Wohn- oder Schlafzimmers erledigt wird.

  • Wenn der Raum teilweise zum Empfang von Gästen oder zum Fernsehen genutzt wird.

  • Wenn ein anderer Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht (z. B. Büro beim Arbeitgeber oder externes Büro).


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