Kurzzeit-Gewerbesteuer: Wie werden nur die Markttage berechnet?

1. Wird auf jedes Gewerbe Gewerbesteuer erhoben?

Fall – Wird Gewerbesteuer fällig?

  • Einzelunternehmen (Einzelunternehmer:in)
    Ja, aber es gilt ein Freibetrag.

  • GbR oder Personengesellschaft
    Ja, mit einem gemeinsamen Freibetrag.

  • Freiberufler (z. B. Journalist, Designer …)
    Nein, freiberufliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer.

  • GmbH / UG
    Ja, ab dem ersten Euro, ohne Freibetrag.


2. Wie wird die Gewerbesteuer bei einer kurzfristigen Tätigkeit berechnet?

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

1. Ermittlung des Gewinns für den (kurzen) Zeitraum

Gewinn=Einnahmen−BetriebsausgabenGewinn = Einnahmen - Betriebsausgaben

Beispiel:

  • Umsatz in zwei Wochen Weihnachtsmarkt: 7.000 €

  • Ausgaben (Standmiete, Waren, Fahrtkosten usw.): 3.000 €

Gewinn = 7.000 € – 3.000 € = 4.000 €


2. Freibetrag (steuerlicher Gewerbesteuer-Freibetrag)

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. GbR) gilt ein jährlicher Freibetrag von 24.500 €.

Das bedeutet:

  • Liegt der gesamte Jahresgewinn (aus allen gewerblichen Tätigkeiten) unter 24.500 €, fällt keine Gewerbesteuer an.

  • Auch wenn du z. B. nur 10 Tage im Jahr aktiv warst, schaut das Finanzamt trotzdem auf den Gesamtjahresgewinn, nicht auf die Anzahl Arbeitstage.


3. Hebesatz der Gemeinde

Die eigentliche Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag (nach Freibetrag) multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde (typisch zwischen 200 % und 900 %).

Beispielhafte Hebesätze:

  • Berlin: ca. 410 %

  • Hamburg: ca. 470 %

  • Kleinstadt / Landgemeinde: oft 200–300 %


Vollständiges Praxisbeispiel

Eine Person verkauft auf 3 lokalen Märkten und erzielt im gesamten Jahr einen gewerblichen Gewinn von 12.000 €.

  • Gewinn < Freibetrag von 24.500 €
    Es fällt keine Gewerbesteuer an,
    auch wenn die Person im Jahr z. B. 10 Märkte / Einsätze hatte.

Trotzdem sind folgende Erklärungen abzugeben:

  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Rahmen der Einkommensteuererklärung

  • Anlage G oder Gew (für gewerbliche Einkünfte)

  • ggf. Erklärung zur Festsetzung der Gewerbesteuer (je nach Finanzamt / Gemeinde)


Wichtige Hinweise (FAQ)

Frage – Antwort

  • Wird die Steuer nur nach Anzahl der Markttage berechnet?
    Nein. Maßgeblich ist immer der gesamte Jahresgewinn, unabhängig davon, wie viele Tage du tatsächlich gearbeitet hast.

  • Kann ich die Steuer „umgehen“, wenn ich nur 10 Tage im Jahr arbeite?
    Nein. Die kurze Dauer der Tätigkeit befreit nicht von der Erklärungspflicht.

  • Kann man Gewerbesteuer legal vermeiden?
    Ja – wenn dein Jahresgewinn als Einzelunternehmer:in bzw. Personengesellschaft unter 24.500 € bleibt, fällt keine Gewerbesteuer an (aber die Erklärungspflichten bleiben bestehen).


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